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Zusatzbeiträge Kartellamt geht gegen Krankenkassen vor

19.02.2010 ·  Im Streit um die Zusatzbeiträge hat das Bundeskartellamt förmliche Verfahren gegen neun Krankenkassen eingeleitet. Nach mehrwöchiger Vorprüfung sieht die Wettbewerbsbehörde ausreichende Hinweise für den Verdacht auf Absprachen.

Von Helmut Bünder
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Im Streit um die Zusatzbeiträge hat das Bundeskartellamt förmliche Verfahren gegen neun Krankenkassen eingeleitet. Nach mehrwöchiger Vorprüfung sieht die Wettbewerbsbehörde ausreichende Hinweise für den Verdacht auf Absprachen. In einem ersten Schritt hat die Behörde nach Informationen der F.A.Z. Auskunftsbeschlüsse verschickt, um von den beschuldigten Kassen nähere Informationen einzuholen.

Sprecher von drei Kassen bestätigten am Freitag, dass entsprechende Schreiben bei ihnen eingegangen seien. Dazu gehören die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), mit 4,9 Millionen Beitragszahlern eine der größten deutschen gesetzlichen Kassen, die KKH Allianz mit zwei Millionen Versicherten und die BKK Westfalen-Lippe. Den Vorwurf der Kartellabsprache weisen die Kassen unisono zurück. „Der Zusatzbeitrag ist notwendig und politisch gewünscht. Von Absprachen kann überhaupt keine Rede sein“, sagte eine Sprecherin der KKH Allianz.

Das Kartellamt bestätigte auf Anfrage, dass es mehrere Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt hat. „Es besteht der Verdacht, dass einige Kassen mit einer gemeinsamen Verlautbarung über die Einführung von Zusatzbeiträgen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben“, sagte ein Behördensprecher. Namen nannte er nicht. Offensichtlich handelt es sich aber um jene neun Kassen, die Ende Januar den Anfang bei der Erhebung der Zusatzbeiträge gemacht hatten. Neben der DAK, der KKH Allianz und der BKK Westfalen-Lippe gehören zu dieser Gruppe auch mehrere Betriebskrankenkassen. Insgesamt kommen sie auf mehr als neun Millionen Versicherte, die mit Aufschlägen zwischen 8 Euro im Monat und einem Prozent ihres beitragspflichtigen Monatseinkommens rechnen müssen, maximal also derzeit 37,50 Euro.

Zank um Zuständigkeit

Auch das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn nimmt die Zusatzbeiträge unter die Lupe. Dabei geht es aber allein darum, ob die Kassen die Aufschläge in einer für ihren Finanzbedarf angemessenen Höhe festsetzen. Nach Angaben eines Sprechers liegen dem BVA neun Anträge von überregionalen Kassen vor, von denen sechs bereits genehmigt seien. Keinen Überblick hat das BVA darüber, wie viele regional tätige Kassen Zusatzbeiträge verlangen, weil für jene Versicherer die Landesaufsichtsbehörden verantwortlich sind.

Hinter der Auseinandersetzung zwischen dem Kartellamt und den Kassen steht ein Grundsatzstreit darüber, ob die Kassen dem allgemeinen Wettbewerbsrecht oder allein dem Sozialrecht unterliegen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bestreiten die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes. Die gesetzlichen Krankenversicherungen seien eben keine Unternehmen, sondern für sie gälten ausschließlich die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches. Die vom Kartellamt eröffneten Verfahren dürften dazu beitragen, die Fronten zu klären. Denn aller Voraussicht nach werden nun die Gerichte entscheiden müssen: Wettbewerbsrechtler erwarten, dass zumindest einige Kassen gegen den Auskunftsbeschluss des Kartellamtes klagen werden. Behördenpräsident Andreas Mundt scheint sich dabei gute Chancen auszurechnen. Gegenüber dieser Zeitung hat er darauf verwiesen, dass der Bundesgerichtshof die gesetzlichen Kassen in der Vergangenheit bereits als „Unternehmen im Sinne des Kartellrechts“ bewertet habe.

Unterstützung kommt aus der Koalition: In der geplanten Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbschränkungen (GWB) sollen die Kassen in Zukunft stärker dem Wettbewerbsrecht und damit der Kontrolle durch das Kartellamt unterworfen werden.

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