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Zusatzbeiträge der Kassen Säumige Versicherte sollen Strafgeld zahlen

17.08.2010 ·  Versicherte, die die Zusatzbeiträge an ihre Krankenkasse nicht rechtzeitig zahlen, sollen künftig mit Säumniszuschlägen belangt werden. Darüber hat sich die Koalition verständigt. Der Einzug von Strafgeldern soll aber nicht den Arbeitgebern übertragen werden.

Von Andreas Mihm, Berlin
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Wer den Zusatzbeitrag an seine Krankenkasse nicht pünktlich zahlt, muss künftig mit Säumniszuschlägen rechnen. Allerdings sollen diese nicht, wie bislang vom Gesundheitsministerium geplant, durch den Arbeitgeber eingezogen werden. Einen entsprechenden Vorschlag verwarfen die Gesundheitspolitiker aus Union und FDP; sie begannen am Montag ihre Beratungen über den Entwurf des „Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es gehe den Arbeitgeber nichts an, ob sein Mitarbeiter beim Kassenbeitrag säumig sei, hieß es.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Ulrike Flach, stellte aber klar: „Es wird auf jeden Fall Säumniszuschläge geben, nur ist die Organisation noch nicht ausgereift.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), sagte, man sei sich einig, dass es nachvollziehbare und angemessenen Sanktionen für die geben müsse, die ihre Zusatzbeiträge nicht bezahlten. Die Regierung will die Beitragssätze zur Krankenversicherung auf dem neuen, höheren Niveau von dann 14,5 Prozent festschreiben. Mehrkosten sollen allein über Zusatzbeiträge finanziert werden, die die Kassen von ihren Mitgliedern verlangen. Beratungsbedarf gibt es auch bei vielen Detailregelungen zur Festsetzung der Ärztehonorare.

„Auf jeden Fall Säumniszuschläge“

Möglicherweise wird der Gesetzentwurf auch noch um wesentliche Passagen erweitertet, die das Verhältnis der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung betreffen. Dazu würden gehören, dass klarer abgegrenzt werden müsste, welche Form von Wahltarifen oder Zusatzversicherung gesetzliche Kassen im Wettbewerb oder in Kooperation mit der Privatversicherung anbieten dürfen.

Dabei will Gesundheitsminister Philipp Rösler auch das Wahlrecht auf Kostenerstattung stärken. Bisher nutzen nur wenige Tausend Kassenpatienten die Möglichkeit, sich in der Arztpraxis gegen Rechnung behandeln zu lassen und diese bei ihrer Kasse einzureichen. Ein Grund ist der zehnprozentige Kostenabschlag, den die Kassen für die zusätzliche Bürokratie verlangen, ein anderer die dreijährige Bindung an den Vertrag. Viele Patienten scheuen aber auch auf Kosten sitzen zu bleiben, wenn der Arzt einen erhöhten Satz abrechnet.

Die Techniker Krankenkasse stellt gerade einen solchen Wahltarif ein, weil er zu hohen Kostensteigerungen geführt hatte. Die Gesundheitsexperten setzen ihre Beratungen an diesem Dienstag fort. Die Gespräche stehen unter Zeitdruck, weil zum Wochenende die Abstimmung der Ressorts beginnen soll. Das Kabinett würde den Entwurf nach heutiger Planung am 22. September beschließen. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.

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