09.02.2011 · Der Bank droht eine empfindliche Niederlage vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter äußern deutliche Zweifel, ob das Geldhaus einen Mittelständler bei komplexen Zinswetten richtig beraten habe. Der Anwalt der Deutschen Bank warnt: Ein negatives Urteil könne eine „zweite Finanzkrise“ auslösen.
Von Joachim Jahn, KarlsruheDer Deutschen Bank droht im Streit um eine mögliche Falschberatung bei riskanten Zinswetten offenbar eine schwere Niederlage vor dem Bundesgerichtshof. Die obersten Zivilrichter äußerten am Dienstag die Vermutung, dass das Geldinstitut durch den Verkauf der Zinstauschgeschäfte (CMS Spread Ladder Swaps) seine Beratungspflicht gleich doppelt verletzt habe. In der mündlichen Verhandlung ging es um die Klage eines hessischen Unternehmens, das einen Schadensersatz von mehr als einer halben Million Euro gefordert hatte. BGH-Richter Ulrich Wiechers bezweifelte am Dienstag, dass die Bank richtig aufklärte, als sie dem hessischen Hygienebedarfs-Hersteller Ille 2005 einen „Spread Ladder Swap“ verkaufte.
Ein BGH-Urteil gegen Deutschlands größtes Geldhaus hätte Signalwirkung: Etliche Städte, kommunale Unternehmen und Mittelständler haben mit dem Produkt herbe Verluste gemacht. Ihre Anwälte sprechen von rund 200 Fällen und einem Millionenschaden. „Spread Ladder Swaps“ beruhen auf der Differenz (Spread) zwischenlangfristigen und kurzfristigen Zinsen. Die Erwartung bei den Swaps (englisch: „tauschen“) war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Doch es kam anders. Ille stieg letztlich mit einem Verlust von mehr als einer halben Million Euro aus. Nun verlangt das Unternehmen rund 540.000 Euro Schadensersatz.
Richter: „Vielleicht hätte man schlicht sagen müssen: Finger weg!“
Richter Wiechers bezeichnete das Produkt in der mündlichen Verhandlung als „hochkompliziertes Finanztermingeschäft“ mit zweifacher Hebelwirkung, das der Unternehmer nicht ohne weiteres habe nachvollziehen können. Diese Finanzprodukte seien eine „Art spekulativer Wette“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers in der mündlichen Verhandlung: „Vielleicht hätte man schlicht sagen müssen: Finger weg!“ Dies gelte jedenfalls bei einem „mittelständischen Unternehmen für Waschraumhygiene“.
Eine Beratung müsse sich mit ihren Empfehlungen ausschließlich am Interesse der Anleger ausrichten, sagte Wiechers. Außerdem seien die Verkäufer möglicherweise zu einem Hinweis an ihre Kunden verpflichtet gewesen, dass die Verträge bei ihrem Abschluss einen „negativen Marktwert“ gehabt hätten. Der Vorsitzende Richter sieht darin einen Interessenkonflikt, weil die Produkte durch finanzmathematische Berechnungen bewusst so konstruiert worden seien: „Der Gewinn der Bank ist der Verlust der Klägerin.“ Eine derartige Aufklärungspflicht sei mittlerweile auch aufsichtsrechtlich im Wertpapierhandelsgesetz geregelt.
Der Rechtsanwalt der Deutschen Bank, Reiner Hall, warnte die Richter vor einem entsprechenden Urteil. Diese käme einem Erdrutsch gleich und könne eine „zweite Finanzkrise“ auslösen, sagte er. Denn dann müssten Finanzinstitute womöglich nicht mehr nur über Provisionen aufklären, die sie für den Verkauf von Produkten anderer Anbieter erhielten, sondern auch über ihre eigene Kalkulation. Dabei liege es auf der Hand, dass eine Bank Gewinne machen wolle. Damit kämen auf die Branche Milliardenforderungen unzufriedener Kunden zu, die ihre Verträge rückgängig machen wollten.
Anwalt: „Jeder Abiturient kann eine solche Berechnungsformel verstehen“
Hall wies auch die Ansicht des Gerichts als „lebensfremd“ zurück, es handele sich um hochkomplizierte Anlageformen: „Jeder Abiturient kann eine solche Berechnungsformel verstehen.“ Der Prokuristin des Unternehmens mit Millionenumsätzen seien beim Verkauf alle Risiken vorgerechnet und aufgedeckt worden - bis hin zu dem eines unbegrenzt hohen Verlusts. Nachdem sie mit zwei Swaps der Dresdner Bank Geld verloren hatte, habe sie diese „mit Null Cent Einsatz“ wieder ausgleichen wollen: „Ein Kunde muss selbst entscheiden, ob er die entsprechende Zinsentwicklung erwartet.“ Keine Bank dieser Welt weise zudem bei einem gewöhnlichen Kreditvertrag darauf hin, dass dieser anfangs ebenfalls einen negativen Marktwert habe.
Der Anwalt des Unternehmens, Norbert Gross, sah sich hingegen vollauf bestätigt. „Es sollte ein Negativgeschäft für die Kunden werden - nur so kann man Geld verdienen“, sagte er: „Es konnte eigentlich kein Gewinn für die Kunden dabei herauskommen.“ Dies zeige auch ein Schreiben aus der Rechtsabteilung der Deutschen Bank, das dem Anwalt des Unternehmens in der Vorinstanz, Jochen Weck, anonym zugespielt worden sei. Die Rechtsvertreter der Bank erklärten hingegen, die entsprechende Formulierung beziehe sich auf einen ganz anderen Zusammenhang.
Urteil wird im März verkündet
Das Gericht will sein Urteil erst am 22. März verkünden. Dies könnte darauf hindeuten, dass der Bankensenat sich nicht einig ist, ob er an seiner vorläufigen Einschätzung festhalten will.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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