12.01.2010 · Die Zeitarbeitsbranche sorgt sich um ihren Ruf - und befürchtet strengere gesetzliche Regeln. Das sagte der Chef des Bundesverbands Zeitarbeit der F.A.Z. Hintergrund ist der Fall Schlecker. Dort sollen Filialen geschlossen, Mitarbeiter entlassen und statt dessen billige Zeitarbeiter eingestellt worden sein.
Von Henrike Roßbach und Corinna BudrasDie Zeitarbeitsbranche fürchtet strengere gesetzliche Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung. „Wir schauen mit Sorge darauf, was der Politik dazu einfällt“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Zeitarbeit, Ludger Hinsen, der F.A.Z. Hintergrund ist der Fall Schlecker. Die Gewerkschaft Verdi wirft der Drogeriekette schon länger vor, kleine Filialen zu schließen, den dortigen Beschäftigten zu kündigen und in neu eröffneten „XL-Märkten“ stattdessen Mitarbeiter über das Zeitarbeitsunternehmen Meniar zu rekrutieren – zu Löhnen von bis zu 6,78 Euro in der Stunde.
Schlecker wies die Vorwürfe zurück: In vielen Fällen würden bis zu 13 Euro gezahlt. Dennoch teilte ein Sprecher von Schlecker am Montag mit, man werde die Zusammenarbeit mit der umstrittenen Leiharbeitsfirma auslaufen lassen. Mit dem Unternehmen sollten keine neuen Verträge abgeschlossen werden. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte am Montag: „Die Vorgänge bei der Firma Schlecker wird mein Ministerium genau prüfen.“ (Kritik an Leiharbeit: Von der Leyen droht Schlecker)
Verband schlägt Mindestlohn vor
„Schlecker hat es geschafft, unsere Branche in ein schlechtes Licht zu rücken“, sagte Hinsen. „Wenn nun aber das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz angefasst wird, weiß man nie, ob Dinge hineinkommen, die nicht dorthingehören.“ Das Gesetz, das in Deutschland die Zeitarbeit regelt, wurde im Zuge der Hartz-Reformen liberalisiert, was der Branche einen ungeahnten Aufschwung bescherte.
Statt dieses Gesetz zu ändern, schlägt Hinsen einen Mindestlohn für die Zeitarbeit vor, um die unternehmensinterne Verleihung von Beschäftigten à la Schlecker unattraktiv zu machen. „Es geht darum, die schwarzen Schafe zu kriegen und die weißen in Ruhe zu lassen.“ Die interne Zeitarbeit lehnt der Verband nicht per se ab. Wenn es aber nur darum gehe, niedrigere Löhne zu zahlen, „verurteilen wir das“. Auch der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen ist gegen ein generelles Verbot der konzerninternen Zeitarbeit. „Das wäre die viel zu große Keule“, sagte ein Sprecher.
Juristisch schwierig, gegen Schlecker vorzugehen
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Hubertus Heil, sagte am Montag, die Union habe einen Mindestlohn für die Zeitarbeit seit geraumer Zeit verhindert und damit „genau dem Missbrauch Vorschub geleistet, den sie jetzt beklagt“. Er verlangte, dass Leiharbeiter nach der Einarbeitung genauso viel verdienen sollten wie Stammkräfte. Von dieser Regel solle auch durch Zeitarbeitstarifverträge nicht mehr abgewichen werden können. Die konzerninterne Verleihung müsse zudem begrenzt werden. Auch Verdi betrachtet diese Form der Zeitarbeit mit Argwohn. In der Regel sei sie mit Nachteilen für die Mitarbeiter verbunden. Ministerin von der Leyen sagte, wenn sich herausstelle, dass es Schlupflöcher im Gesetz gebe, müsse es ergänzt werden. Die Kernfrage sei, ob Gesetze verletzt oder umgangen wurden. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit sagte am Montag, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbiete eine Konstruktion wie im Fall Schlecker nicht.
Juristisch dürfte es schwer werden, gegen Schlecker vorzugehen. Zwar sind „Austauschkündigungen“ – wenn Mitarbeiter durch günstigere ersetzt werden – unzulässig. Doch die XL-Märkte von Schlecker sind eine eigenständige GmbH, und weil sie an anderen Standorten eröffnet werden, handelt es sich wohl auch nicht um einen Betriebsübergang, bei dem alle Mitarbeiter übernommen werden müssten. Gegen niedrigere Löhne können die Mitarbeiter nur dann etwas ausrichten, wenn sie sittenwidrig sind, also weniger als zwei Drittel des üblichen Tariflohns betragen.
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