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Zeitarbeit Union dringt auf Mindestlohn

01.09.2010 ·  Ein Mindestlohn in der Zeitarbeit wird wahrscheinlicher. Die Union erhöht den Druck auf die FDP, einer gesetzlichen Lohnuntergrenze für die rund 750.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche zuzustimmen. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Union einen Zeitarbeits-Mindestlohn noch scheitern lassen.

Von Kerstin Schwenn
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„Inzwischen sind alle dafür, auch die Arbeitgeber, nur unser Koalitionspartner braucht etwas länger “, sagte der CDU-Sozialpolitiker Peter Weiss, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe in der CDU/CSU-Fraktion, am Mittwoch in Berlin. Eine gesetzliche Lohnuntergrenze sei geeignet, um im kommenden Jahr einen Zustrom osteuropäischer Zeitarbeiter, die für Dumpinglöhne arbeiten, auf den deutschen Markt zu vermeiden. Von Mai 2011 an gilt auch in Deutschland die Freizügigkeit aller EU-Arbeitnehmer. Bisher gibt es Mindestlöhne unter anderem am Bau, in der Abfallwirtschaft und der Pflege.

Mit einem Mindestlohn in der Zeitarbeit würde zum ersten Mal eine branchenübergreifende Lohngrenze eingeführt. Kritiker sehen darin den Einstieg in einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, den die Koalition offiziell ablehnt. Sie weisen darauf hin, dass die Gerichte in der Zeitarbeits-Lohngrenze einen Hinweis darauf sehen könnten, welche Lohnhöhe künftig als „sittenwidrig“ anzusehen sei. Außerdem werde es Verfassungsklagen niedrig bezahlter Arbeitnehmer aus anderen Branchen geben.

Nach geltendem Recht können Zeitarbeiter über Jahre niedriger entlohnt werden als die Stammbelegschaft, wenn ein entsprechender Tarifvertrag existiert. Vom Grundsatz des „gleichen Lohns für gleiche Arbeit“ können von Mai 2011 an auch Arbeitgeber mit Tarifverträgen aus den östlichen EU-Ländern abweichen. Weiss warnte davor, die Sorge vor zuwandernden Billigarbeitern kleinzureden. In einigen Branchen sei damit zu rechnen, etwa in der Pflege und Zeitarbeit. Auf einer Informationsreise nach Polen hätten polnische Arbeitgeber aus der Zeitarbeitsbranche ihm bestätigt, dass sie schon Muster-Tarifverträge in den Schubladen hätten, die mit dem deutschen Arbeitsrecht vereinbar seien. Die polnische Regierung erwarte, dass sich die Zahl der derzeit 200.000 legal in Deutschland arbeitenden Polen verdoppeln werde. Vielfach würden allerdings nur bestehende Arbeitsverhältnisse legalisiert.

Kehrtwende der Union

Die FDP hatte den Mindestlohn bisher auch mit dem Argument abgelehnt, das Problem der polnischen Billiglöhner werde überschätzt. Der FDP-Sozialpolitiker Heinrich Kolb sagte auch am Mittwoch „Wir werden einem Zeitarbeits-Mindestlohn nicht zustimmen. Das ist so besprochen.“ Er hatte kürzlich als Kompromiss angeboten, Zeitarbeiter nach einer gewissen Frist Stammbeschäftigten in der Bezahlung gleichzustellen. Dies lehnen allerdings die Arbeitgeberverbände ab, weil sie fürchten, so die finanzielle Flexibilität des Instruments Zeitarbeit zu verlieren. Mit dem Mindestlohn können sich derweil auch die Arbeitgeber anfreunden: Für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ist ein Mindestlohn inzwischen das geringere Übel, für schlimmer halten sie eine weitergehende Regulierung der Branche. Diese sei nicht ausgeschlossen, so heißt es, falls das Instrument Zeitarbeit durch Billiglöhne aus Osteuropa weiter diskreditiert würde.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht sich dadurch im Streben nach dem Mindestlohn bestärkt. Ein Diskussionsentwurf aus ihrem Haus sieht vor, die Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen. Nach Weiss’ Angaben ist auch der Unions-Wirtschaftsflügel um Michael Fuchs inzwischen mit der Lösung einverstanden. Auch die CSU werde zustimmen.

Die Union hatte in der vergangenen Legislaturperiode nach langem Streit mit dem Koalitionspartner SPD einen Zeitarbeits-Mindestlohn scheitern lassen. Weiss begründete die Kehrtwende damit, dass damals die Arbeitgeber nicht einig gewesen seien. Dies sei jetzt anders; hier könne man sich auf einen Mindestlohn von etwa 7,60 Euro einigen. Das Problem, dass sich die DGB- und christliche Gewerkschaften (die mit einem Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag abgeschlossen haben) weigerten, gemeinsam abzuschließen, könne man umschiffen. Auch beim Mindestlohn für Großwäschereien hätten die konkurrierenden Gewerkschaften einfach getrennte, aber gleichlautende Vereinbarungen unterschrieben.

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