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„Wohn-Riester“ Neue Förderung von Wohneigentum

13.11.2007 ·  Wer ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen will, kann schon bald mehr Hilfe vom Staat erwarten. Die Koalition hat sich am Montag auf eine neue Förderung des privaten Wohneigentums im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge verständigt.

Von Manfred Schäfers
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Wer ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen will, kann schon bald mehr Hilfe vom Staat erwarten. Nach langem Tauziehen haben sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen am Montag auf eine neue Förderung des privaten Wohneigentums im Rahmen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Wohn-Riester") verständigt. Zum einen soll man künftig mehr als bisher aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen können, um damit schneller in die eigenen vier Wände zu ziehen. Zum anderen sollen auch Tilgungsleistungen direkt gefördert werden. Für die Bausparkassen winkt mit den Riester-Verträgen neues Geschäft.

Grundsätzlich neu ist das Angebot, auch ein Baudarlehen zu fördern. In dem Fall sollen die Tilgungsleistungen mit Zulagen oder Steuerabschlägen begünstigt werden. Am Ende steht dann idealerweise das schuldenfreie eigene Haus oder die eigene Wohnung. Beides ist damit der Geld-Rente weitgehend gleichgestellt. Die Fraktionsführungen haben dem Kompromiss schon zugestimmt. Unklar ist noch, ab wann die Neuregelung gelten soll. Im Koalitionsvertrag war vorgesehen, sie Anfang 2007 in Kraft zu setzen.

„Signal für die Bauwirtschaft“

„Die Vereinbarung von Eckpunkten zur Integration der Wohnimmobilie in die private Altersvorsorge ist eine gute Botschaft für alle, die eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung erwerben oder bauen möchten“, sagte Unionsfraktionsvize Michael Meister der F.A.Z.: „Die Einigung ist aber auch ein dringend notwendiges Signal für die Bauwirtschaft, die gerade im Wohnungsbau erhebliche Einbrüche zu verzeichnen hat.“

Nach Informationen der F.A.Z. ist geplant, dass man drei Viertel des gebildeten Altersvorsorgevermögens für den Immobilienerwerb entnehmen kann. Auch soll man das Geld anders als bisher vor dem Eintritt in die Auszahlungsphase nicht zwingend zurückzahlen müssen. Begünstigt sind die Anschaffung oder der Bau der selbstgenutzten Immobilie oder der Kauf von Genossenschaftsanteilen. Auch sollen drei Viertel des Vermögens in der Auszahlungsphase genutzt werden können, um eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschulden. Derzeit ist diese Möglichkeit auf 30 Prozent begrenzt.

Besonders heikel war die Frage, wie sich die Immobilien in die nachgelagerte Besteuerung einbinden lassen, denn grundsätzlich folgt die Riester-Rente dem Motto: steuerfrei oder mit Zulagen sparen, dafür im Alter Steuern auf die Auszahlungen zahlen. Für Immobilien sollen nun gelten: Der Begünstigte hat zu Beginn der Auszahlungsphase die Wahl, ob er den Vorteil jährlich besteuern lässt (über 25 Jahre) oder auf einen Schlag. Im zweiten Fall soll 75 Prozent des vom Staat geförderten Kapitals, das in der Wohnung oder dem Haus steckt, mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden. Er muss dann die Immobilie zwanzig Jahre halten oder das Geld reinvestieren - sonst droht eine nach Haltedauer gestaffelte Nachversteuerung.

Quelle: mas./F.A.Z., 13.11.2007, Nr. 264 / Seite 11
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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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