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„Wohn-Riester“ beschlossen Bis zu 16.000 Euro für die eigenen vier Wände

20.06.2008 ·  Riester-Sparer können künftig Beträge aus ihrem Vertrag herausziehen und als Eigenmittel für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwenden. Das inoffiziell „Wohn-Riester“ genannte Gesetz hat der Bundestag jetzt verabschiedet. Der Gedanke dahinter: Das mietfreie Wohnen im Alter komme einer Altersvorsorge nahe.

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Der Bundestag hat am Freitag den neuen „Wohn-Riester“ beschlossen. Mit dem Gesetz, das offiziell den sperrigen Namen „Eigenheimrentengesetz“ trägt, können staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente nun auch für den Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung genutzt werden. Bisher gehörte selbstgenutztes Immobilienvermögen nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente.

Union und SPD lobten die Neuregelung in der Debatte als Signal und Hilfe für mehr Wohneigentum und stimmten dafür. Die Opposition hält das Gesetz hingegen für zu kompliziert und nutzlos. Die Linke stimmte gegen die Vorlage, FDP und Grüne enthielten sich. Die Parlamentarische Finanz- Staatssekretärin Nicolette Kressl (SPD) sagte im Bundestag, das Gesetz sei eine deutliche „Verbesserung der Altersvorsorge“. Jetzt müsse es von den Menschen angenommen werden. Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte die Regelungen hingegen als „unverständlich, kompliziert und nicht nachvollziehbar“.

Geld aus Riester-Verträgen als Eigenmittel für Wohnungskauf

Mit dem „Wohn-Riester“-Modell soll die private Altersvorsorge ausgebaut werden. Durch die neue Regelung können Beträge, die in einem Riester-Renten-Vertrag angespart wurden, herausgezogen und zum Beispiel als Eigenmittel für den Wohnungskauf verwendet werden. Eine vierköpfige Familie kann künftig fast 16.000 Euro Unterstützung für den Erwerb einer Wohnung erhalten, wie der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Ulrich Krüger, jüngst vorgerechnet hat.

Die laufenden staatlichen Zuschüsse zum Aufbau der privaten Altersvorsorge können durch den „Wohn-Riester“ direkt zum Abzahlen von Krediten verwendet werden. Das Gesetz, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich Anfang Juli mit der Vorlage befassen. Das Gesetz ist bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgesehen.

Auch für die Entschuldung nutzbar

Genutzt werden kann das „Wohn-Riester“-Modell auch für die Entschuldung einer selbst genutzte Wohnimmobilie. Das gilt allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt, also zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Ferner kann das angesparte Kapital im Alter entweder komplett oder bis zu 75 Prozent für Wohnungszwecke eingesetzt und das verbleibende Kapital als Rente ausgezahlt werden.

Wie bei anderen Riester-Anlageformen ist auch hier vorgesehen, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei sind, die Auszahlungen im Alter aber besteuert werden. Dabei können die Wohnriester-Sparer wählen, ob sie gleich zu Beginn der Auszahlungsphase 70 Prozent ihrer Steuerschuld begleichen wollen.

Wird die Eigennutzung der Wohnung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase aufgegeben, muss für die restlichen 30 Prozent der eineinhalbfache Betrag für die Besteuerung zugrunde gelegt werden. Dadurch soll einem Missbrauch vorgebeugt werden, indem jemand Vorteile daraus zieht, dass er einen Großteil der Steuerschuld beglichen hat und anschließend die Wohnung anders nutzt, als es durch die Förderung beabsichtigt war.

Die Wohnungsbauprämie für Bausparverträge soll für Wohnriester-Sparer, die den Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben, auch dann gezahlt werden, wenn sie ihr Bausparguthaben nicht für die Anschaffung einer Wohnung verwenden. Diese Ausnahmeregelung soll allerdings nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden können.

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Von Heike Göbel

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29.05.2012 17:45 Uhr
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