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Wirtschaftskriminalität Klauen, betrügen, unterschlagen

30.11.2005 ·  Fast jedes zweite Unternehmen in Deutschland ist einer Studie zufolge Opfer von Wirtschaftskriminalität. Der durchschnittliche Schaden beträgt 3,4 Millionen Euro je Unternehmen. Rund die Hälfte der Delikte werde von Mitarbeitern begangen.

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Fast jedes zweite Unternehmen in Deutschland ist in den vergangenen zwei Jahren ein Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Der daraus resultierende durchschnittliche Schaden beträgt 3,4 Millionen Euro je Unternehmen. Das sind die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie, welche die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price-Waterhouse-Coopers (PWC) und die Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg am Dienstag in Frankfurt vorstellten.

Für die Untersuchung hat das unabhängige Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid weltweit mehr als 3600 Unternehmen anonym über ihre Erfahrungen mit Wirtschaftskriminalität in den Jahren 2002 und 2003 befragt. In Deutschland nahmen Führungskräfte von 400 Unternehmen an den Telefoninterviews teil.

„Trügerische Sicherheit“

Der Studie zufolge hat die Zahl der registrierten Delikte im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren 2001/2002 um 7 Prozent auf insgesamt 46 Prozent zugenommen. Allein bei den befragten Unternehmen summierte sich der Gesamtschaden auf 622 Millionen Euro. Trotz des Anstiegs und der weit verbreiteten öffentlichen Diskussion um Korruption sind sich jedoch nur die wenigsten Betriebe des Risikos bewußt: Lediglich 21 Prozent halten es für wahrscheinlich, in den kommenden fünf Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität zu werden. Dabei werde es statistisch jedes Unternehmen betreffen, betonte PWC-Partner Steffen Salvenmoser.

Es sei deutlich geworden, daß besonders die großen Unternehmen von solchen Vorfällen berichteten, erklärte er. Allerdings könnten sich kleinere Betriebe nur in einer „trügerischen Sicherheit“ wiegen. So verfügten größere Konzerne über bessere Kontrollmechanismen und deckten so mehr Delikte auf. Die Dunkelziffer der tatsächlich begangenen Straftaten liege insgesamt wahrscheinlich wesentlich über den festgestellten Daten, sagte Kai Bussmann, Kriminologie-Professor der Universität Halle-Wittenberg.

Fehlende Kontrolle

Er schätze, daß bis zu 80 Prozent aller Unternehmen betroffen seien könnten. Zudem lade eine fehlende Kontrolle geradezu zu Wirtschaftsstraftaten ein: „Der gebräuchliche Spruch, 'Gelegenheit macht Diebe' ist kriminologisch richtig“, sagte Bussmann. Mehr als 40 Prozent der betroffenen Betriebe nannte die mangelnden Kontrollmechanismen als Grund für die Straftaten - neben einem fehlenden Werte- und Unrechtsbewußtsein.

Bei der Kontrolle liege Deutschland weit hinter dem Durchschnitt von Westeuropa, stellte Salvenmoser fest. So würden hier zwei Drittel der Wirtschaftsdelikte nicht durch systematische Kontrollen, sondern durch zufällige Hinweise bekannt. Bussmann riet Betrieben, verstärkt Telefonhotlines oder einen Ombudsmann einzusetzen, um Straftaten schneller aufzudecken.

Unterschlagung und Betrug

Rund die Hälfte der Delikte werde von Mitarbeitern begangen. Der typische Täter sei „sozial unauffällig“, männlich, und ungefähr 40 Jahre alt. Die Untersuchung zeigte auch, daß es keinen Grund gebe, auf eine Kontrolle gegenüber schon länger im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitern zu verzichten, unterstrich Bussmann: „Empirisch spricht alles dagegen“. Die Täter hätten im Durchschnitt bereits sechs bis zehn Jahre in dem Unternehmen gearbeitet, bevor sie die Straftaten begingen. Zudem wird in Deutschland jedes dritte Delikt von einer Führungskraft begangen. Je höher dabei die Stellung des Täters sei, desto größer auch die verursachten Schäden. Im Gegensatz dazu sinkt jedoch auch die Gefahr von Sanktionen: So werde in Deutschland ein Schraubendiebstahl aller Wahrscheinlichkeit nach angezeigt, ein Topmanager allerdings nicht, erklärt Salvenmoser.

Die Studie zeigt, daß als häufigste Deliktarten die Unterschlagung und der Betrug genannt werden. Salvenmoser unterstrich, daß die Unterschlagung auch den Straftatbestand der Untreue umfasse, der in vielen Ländern in dieser Form nicht existiere. Man habe deshalb Deliktgruppen jenseits der in Deutschland gebräuchlichen juristischen Definition gewählt.

Quelle: cbu., F.A.Z., 30.11.2005, Nr. 279 / Seite 12
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