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Wirtschaft Der Fiskus greift bald stärker zu

19.12.2003 ·  Nach einer Marathon-Abstimmung in Bundestag und Bundesrat am Freitag kann das seit Monaten umstrittene Reformpaket zu Steuern und Arbeitsmarkt endgültig in Kraft treten. Die neuen Regelungen.

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Unternehmer, Arbeitnehmer, Sparer, Raucher - das neue Steuerrecht, das Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossen haben, betrifft alle. Entlastungen beim Tarif im nächsten Jahr stehen Belastungen durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gegenüber. Auf mittlere Sicht überwiegt das zugreifende Element des Staates. Bürger und Unternehmen werden 2004 per saldo um knapp 600 Millionen Euro entlastet. Im Folgejahr wird der Tarif zwar nochmals gesenkt, aber dann schlagen die Steuerrechtsverschärfungen durch. Rund 8 Milliarden Euro werden die Steuerzahler dann im Vergleich zum Status quo mehr zahlen. Nur ein schwacher Trost ist, daß die Gesetzespläne der Koalition die Bürger und Unternehmen sogar mit knapp 13 Milliarden Euro belastet hätten. Das Steuerrecht wird durch mehrere Eingriffe geändert.

Das Haushaltsbegleitgesetz enthält das Teilvorziehen der dritte Steuerreformstufe. Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag von 7.210 auf 7.664 Euro, der Eingangssatz sinkt von 19,9 auf 16 Prozent, Spitzensatz von 48,5 auf 45 Prozent (ab 52.152 Euro). Ledige mit einem Bruttolohn zwischen 35.000 und 100.000 Euro zahlen zwischen 5 und gut 6 Prozent weniger Steuern. 2005 folgt die zweite Hälfte der dritten Steuerstufe (unten 15 Prozent, oben 42 Prozent).

Senkung der Einkommensgrenzen

Die Entfernungspauschale wird auf 30 Cent gesenkt. Dies gilt je Arbeitstag für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Eigenheimzulage für Neufälle wird um 30 Prozent gekürzt, indem der Neubau nicht mehr stärker als der Erwerb einer Bestandsimmobilie gefördert wird (höchstens mit 1.250 Euro im Jahr). Die Einkommensgrenzen werden zudem gesenkt, auf 70.000 Euro bei Ledigen für zwei Jahre, Verheiratete das doppelte. Für jedes Kind kommen 30.000 Euro hinzu. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern setzt die Abschreibung für die Abnutzung monatsgenau ein. Entschärft wurde die Neuregelung der Umsatzsteuer-Schuldnerschaft, indem sie auf die Bauwirtschaft beschränkt bleibt.

Das Unternehmensteuerrecht wird mit dem sogenannten Korb-II-Gesetz verschärft. Die Verlustverrechnung wird begrenzt. Ein Gewinn von einer Million Euro kann künftig mit einem Verlust früherer Jahre voll verrechnet werden, alles, was darüber hinausgeht, nur zu 60 Prozent. Die Verschärfung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung wird abgeschwächt, die Freigrenze beträgt 250.000 Euro. Lebens- und Krankenversicherer dürfen Verluste aus Aktienanlagen rückwirkend für 2001 bis 2003 zu 80 Prozent geltend machen. Die Tabaksteuer wird in drei Schritten zu je 1,2 Cent auf jede Zigarette erhöht.

Steuerehrlichkeit

Steuerhinterzieher können sich steuerehrlich machen. Das Steueramnestiegesetz schreibt vor, daß sie die Umstände der Steuerhinterziehung spezifizieren, dafür ist die Möglichkeit auf das Jahr 2002 erweitert worden, nachträglich zu einem attraktiven Pauschalsteuersatz wieder in die Legalität zurückzukehren. Die neue Brücke in die Steuerehrlichkeit sieht vor, daß sich Steuersünder steuerehrlich machen, wenn sie ihre nicht versteuerten Einnahmen in einer strafbefreienden Erklärung angeben und in zehn Tagen die Steuerschuld überweisen.

Die Gemeindefinanzreform ist auf eine Senkung der Gewerbesteuerumlage (von 28 auf 20 Prozent) abgeschmolzen. Die Bemessungsgrundlage wird nicht ausgeweitet. Die Verschärfungen im Unternehmensteuerrecht schlagen jedoch durch.

Ergänzend werden die Subventionen pauschal gekürzt. Steuerausnahmen werden zumeist in einem Schritt um 12 Prozent gekürzt, die Finanzhilfen mit einigen Ausnahmen in drei Schritten um je 4 Prozent gekürzt.

Quelle: mas. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.12.2003, Nr. 296 / Seite 14
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