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Widerstand der Länder Börsengang der Bahn 2008 wird unwahrscheinlich

25.09.2007 ·  Die Verkehrsminister der Länder haben ihrer Kritik am bestehenden Gesetzentwurf zur Privatisierung der Deutschen Bahn Nachdruck verliehen. Die 16 Ministern fassten einen einstimmigen Beschluss. Er formuliert „sechs Problemkörbe mit insgesamt 32 Unterpunkten“.

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Mit einem umfangreichen Forderungskatalog haben die Verkehrsminister der Länder ihrer Kritik am bestehenden Gesetzentwurf zur Privatisierung der Deutschen Bahn Nachdruck verliehen. Während sich Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) nach einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz am Dienstag in Berlin optimistisch zeigte, „gemeinsam eine Lösung zu finden“, sagte der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU), dass man nicht weitergekommen sei. „Das ist der Anfang vom Ende der Bahnreform in ihrer derzeitigen Form. Tiefensee hat die Bedenken der Länder nicht ausräumen können“, fügte Rhiel hinzu.

Der von den 16 Länderverkehrsministern einstimmig gefasste Beschluss formuliert „sechs Problemkörbe mit insgesamt 32 Unterpunkten“, die in den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung eingearbeitet werden müssen. Tiefensee räumte inzwischen ein, dass der ursprüngliche Zeitplan, den Gesetzentwurf am 20. Dezember vom Bundesrat verabschieden zu lassen, nicht mehr zu halten sei. Auch der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, der thüringische Verkehrsminister Andreas Trautvetter (CDU), sprach nach dem Treffen davon, dass es „Monate bedarf, um die Bedenken der Länder auszuräumen“. Damit wird jedoch ein Börsengang des letzten großen Staatskonzerns im kommenden Jahr immer unwahrscheinlicher.

Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken

Basis für die Sonder-Verkehrsministerkonferenz war das in der vergangenen Woche präsentierte Gutachten der Länder. Darin kommen die Verfasser der Studie, der Münsteraner Rechtsprofessor Dirk Ehlers sowie die Beratungsgesellschaft KCW, zu dem Schluss, dass der vorliegende Gesetzentwurf gegen die Verfassung verstoße. Einzig zwei von der Bahn bestellte Gutachter attestieren dem Entwurf, der Verfassung zu entsprechen. Die übrigen sieben vorliegenden Studien haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken am vorliegenden Tiefensee-Entwurf vorgebracht.

Im Kern lehnen die Länderverkehrsminister das von Tiefensee favorisierte Eigentumssicherungsmodell ab. Nach dem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums bleibt der Bund zwar für mindestens 18 Jahre juristischer Eigentümer des Schienennetzes, doch die Bahn soll das Netz als wirtschaftlicher Eigentümer betreiben und bilanzieren können. In dem Beschluss der Länder-Verkehrsminister heißt es nun, dass die „verkehrlichen und ökonomischen Ziele der Bahnreform besser zu erzielen sind, wenn die Betreiber der Schienenwege nicht nur eigentumsrechtlich, sondern tatsächlich wirtschaftlich unabhängig von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen sind“. Damit kommen die Länderminister der Forderung von Rhiel und dem nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU) nach, die für eine strikte Trennung von Netz und Betrieb plädieren.

Strittig ist auch der Netzzustandsbericht

Die Länder fordern auch, dass nach der Bahnprivatisierung der Bestand und die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes in den ländlichen Regionen gesichert bleiben müssten. Dabei sollten die Länder vor allem ein stärkeres Mitspracherecht beim Neu- und Ausbau von Nahverkehrsstrecken erhalten. Weiterhin sollen die Trassenpreise jährlich nur um maximal 1,5 Prozent steigen dürfen. Denkbar sei auch, die Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für den Nahverkehr jährlich überweist, an die Entwicklung der Trassenpreise zu koppeln. Denn die Länderverkehrsminister fürchten, dass die Bahn als am Kapitalmarkt gehandeltes Unternehmen mit dem Schienennetz durch steigende Trassenpreise Gewinne erzielen wolle. Das ginge jedoch zu Lasten der Länderhaushalte, wenn der Bund seine Regionalisierungsmittel nicht anpasst.

Strittig zwischen Bund und Ländern ist auch der Netzzustandsbericht, der jährlich Auskunft über die Qualität des Schienennetzes geben soll. Die Länder fordern konkrete streckenbezogene Qualitätsangaben. Denn der Bund, der nach dem Entwurf jährlich 2,5 Milliarden Euro an die Bahn für Investitionen in das bestehende Schienennetz überweisen soll, und die Länder müssten über den Zustand des Netzes Kenntnis haben. Zudem wollen die Länderminister die Macht der Bundesnetzagentur stärken, um den Wettbewerb auf der Schiene zu unterstützen und „insbesondere auch Renditen aus der vorwiegend öffentlich finanzierten Infrastruktur auf ein angemessenes Maß zu begrenzen“.

Quelle: mmue. / F.A.Z., 26.09.2007, Nr. 224 / Seite 16
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