13.06.2006 · Nach einer Stellungnahme des Generalanwalts am EuGH erscheint die deutsche Klage gegen das Tabakwerbeverbot gescheitert. Berlin will nun rasch mit einem Gesetz reagieren. Die Wirtschaft hustet verärgert.
Im Streit um die Tabakwerbung in Europa ist eine Vorentscheidung gegen Deutschland gefallen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) schlug am Dienstag in Luxemburg vor, die deutsche Klage gegen die EU-Richtlinie zur Tabakwerbung abzuweisen. Falls der EuGH dieser Linie folgt, muß auch Deutschland künftig Zigarettenwerbung in Rundfunk, gedruckter Presse und Internet verbieten. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Einzelhandelsverbände und die deutsche Zigarettenindustrie haben die Empfehlung des EU-Generalanwalts kritisiert
Die rot-grüne Bundesregierung hatte im Jahr 2003 gegen das EU-Tabakwerbeverbot geklagt, das seit 2005 gilt. Begründet wurde der Schritt damals damit, daß die Regelung ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Werbefreiheit sei und damit gegen die Gesetzgebungen des EU-Binnenmarktes verstoße. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich gegen das Tabak-Werbeverbot ausgesprochen.
Berlin will rasch reagieren
Nach der Vorentscheidung beim EuGH will Berlin rasch reagieren. „Wir werden demnächst einen nationalen Gesetzentwurf zum Werbeverbot auf den Weg bringen“, sagte ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums am Dienstag. Damit solle weiteres „Kompenzgerangel zwischen Berlin und Brüssel“ vermieden werden,
fügte er hinzu.
Wann genau das deutsche Gesetzgebungsverfahren beginnen soll, sagte der Ministeriumssprecher nicht. Vorlage sei der Gesetzentwurf, den bereits die rot-grüne Vorgängerregierung erarbeitet habe. Der Sprecher verwies darauf, daß verschiedene Ressorts an dem Gesetz beteiligt werden müßten. Für Minister Seehofer stehe dabei der Nichtraucherschutz im Vordergrund. Der Ministeriumssprecher betonte zudem, daß die Bundesregierung sich im Prinzip nicht gegen den Inhalt der EU-Richtlinie wende, sondern die Zuständigkeit Brüssels in der Sache bezweifle.
Gegen die Fragmentierung des Binnenmarkts
Generalanwalt Léger verwies in seiner Stellungnahme darauf, daß es in der Rechtslage der einzelnen Mitgliedstaaten teils erhebliche Unterschiede gebe. Diese Fragmentierung des Binnenmarktes zu beheben, sei nach EU-Recht sehr wohl legal. Demnach hat die EU mit der entsprechenden Richtlinie vom Mai 2003 ihre Kompetenzen nicht überschritten. Die Richtlinie sei vielmehr notwendig gewesen, um den grenzüberschreitenden Handel mit Presseerzeugnissen sowie grenzüberschreitende Rundfunkübertragungen weiter zu gewährleisten.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hält Einschränkungen der Werbefreiheit auch bei Alkohol für möglich. VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner wies darauf hin, daß die Werbeumsätze für Tabakprodukte vor zehn Jahren 150 Millionen Mark (rund 75 Millionen Euro) im Jahr betragen hätten. Sie seien von alleine auf jetzt 35 Millionen Euro im Jahr zusammengeschmolzen. Daraus könne man erkennen: „Die Wirtschaft reguliert sich selbst“, sagte Fürstner und fügte hinzu, die Empfehlung des Generalanwalts sei „kein guter Tag für die Marktwirtschaft und den Wettbewerb“.
Er beklagte, daß nur die Werbebranche für die Übel des Tabakkonsums haftbar gemacht werde, während die Tabakbauern in Millionenhöhe subventioniert würden und der Staat über die Tabaksteuer kräftig mitverdiene. „Die Werbung muß als Sündenbock für das Fehlverhalten der Gesellschaft herhalten“, kritisierte er.
„Werbeverbote sind Denkverbote“
Hans-Joachim Fuhrmann vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger sagte: „Werbeverbote sind Denkverbote.“ Konsequent wäre es, die Tabakprodukte zu verbieten statt lediglich die Werbung dafür. „So lange Produkte und Dienstleistungen legitim sind, muß es auch die Freiheit, dafür zu werben, geben.“
„Dies ist ein schwarzer Tag für den deutschen Tabakhandel“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbandes HDE, Holger Wenzel, und der Geschäftsführer des Bundesverbandes des Tabakwareneinzelhandels (BTWE), Willy Fischel, am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung. Wolfgang Oberrecht vom Verband der Cigarettenindustrie (vdc) warnte die Bundesregierung, schon vor dem im Herbst erwarteten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) tätig zu werden. „Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie erst dann umsetzt, wenn der EuGH entschieden hat“, sagte Oberrecht. Er hoffe immer noch, daß der Gerichtshof der Empfehlung des Generalanwaltes nicht oder nur teilweise folgen werde.
„Werbeverbot gefährdet Umsatz und Arbeitsstellen“
Der HDE und der BTWE befürchten bei einer Umsetzung des Tabakwerbeverbotes in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet Umsatz- und Arbeitsplatzverluste im Handel. „Das Werbeverbot gefährdet Umsatz und damit Arbeitsstellen in der Branche“, hieß es in der gemeinsamen Erklärung. Oberrecht erklärte, Werbung diene vor allem dazu, Marktanteile zu verschieben. Wenn nicht mehr in grenzüberschreitenden Medien geworben werden könne, „dann hätte das schon die Zementierung von bestimmten Marktanteilen größer Firmen zur Folge“, warnte er. Die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen einer solchen Entscheidung würden aber eher im Handel und in der Werbebranche auftreten als in der Zigarettenindustrie selbst.
Die deutsche Zigarettenindustrie erzielte 2005 einen Umsatz von knapp 20 Milliarden Euro. Der Anteil der Steuern daran betrug nach Angaben des vdc gut 15 Milliarden Euro, davon 12,5 Milliarden Euro Tabaksteuer und 2,7 Milliarden Euro Mehrwertsteuer.
Der Schlußantrag ist für die Richter nicht bindend, dennoch halten sie sich in den meisten Fällen an die Meinung des Generalanwalts. Die Richtlinie hätte von den EU-Staaten bis zum 31. Juli vergangenen Jahres umgesetzt werden müssen. Deutschland hat dies bislang nicht getan.
Trotz ihres Kampfes gegen das Rauchen subventioniert die EU europäische Tabakanbauer jährlich mit einer Milliarde Euro. Die Beihilfen sollen aber bis 2010 gestrichen werden.
Vereinheitlichung der Rechtslage?
Christian Tauber (CJTauber)
- 13.06.2006, 13:08 Uhr
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Lukas Werth (lukaswerth)
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Kurt Bannach (bannach)
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Jan Carlos Quistorf (Jan_Carlos_Quistorf)
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Die Gutmenschen und die Nikotinverabreichung
Sönke Peters (soenkepeters)
- 13.06.2006, 18:11 Uhr
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