Mindestsicherung : Weniger Geld für Flüchtlinge in Österreich
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Ungewisse Zukunft: Das erste Bundesland in Österreich reduziert die Hilfe für Asylbewerber - um fast die Hälfte. Bild: dpa
Das erste Bundesland verringert die Mindestsicherung für Asylberechtigte. Und das ist wohl nur der Auftakt. Dabei verstößt die Schlechterstellung von Ausländern gegen EU-Recht.
Oberösterreich hat als erstes Bundesland in der Alpenrepublik die Zahlungen an Asylberechtigte gekürzt. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus der konservativen Volkspartei ÖVP und der Rechtspartei FPÖ entschied der Landtag in Linz, die sogenannte Mindestsicherung für anerkannte Flüchtlinge von 914 auf 520 Euro im Monat zu verringern. Auf diese Weise will Oberösterreich in den kommenden drei Jahren rund 72 Millionen Euro sparen.
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Das ist vermutlich nur der Auftakt: Andere Bundesländer denken ebenfalls über Kürzungen nach. Am Freitag trafen ihre Vertreter mit Sozialminister Alois Stöger von der sozialdemokratischen Partei SPÖ zusammen, um über eine mögliche Reform zu beraten. Ergebnisse wurden nicht erzielt. Die SPÖ regiert im Bund mit der ÖVP, das Thema ist in der Koalition aber umstritten: Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) unterstützt den Vorschlag der Regierungen in Ober- und Niederösterreich, die Mindestsicherung für Familien auf maximal 1500 Euro im Monat zu drücken; bisher bekommen Ehepartner 1257 Euro sowie 150 Euro je Kind. Hingegen hält Kanzler Christian Kern (SPÖ) Kürzungen für problematisch, weil sie vor allem Kindern schadeten.
Der Vorstoß aus Oberösterreich, einseitig Asylanten schlechterzustellen, führte am Freitag zu scharfer Kritik von Seiten linker Kräfte und der Hilfsorganisationen. „Das ist die kurzsichtigste Sozialpolitik, die mir in den vergangenen Jahren untergekommen ist“, sagte der Präsident der österreichischen Caritas, Michael Landau. Zuvor hatte Sozialminister Stöger vor der Bildung von „Slums“ gewarnt. „Ich will Österreich ersparen, was wir in Paris und Brüssel erlebt haben“, sagte er. Ober- und Niederösterreich sollten aufhören, das Land zu spalten.
Schlechterstellung von Ausländern gegen EU-Recht
Trotz der aufgeheizten Stimmung hofft das Sozialministerium darauf, sich noch vor der Sommerpause mit den Ländern auf eine Neuregelung der Mindestsicherung zu verständigen. Bisher ist die Ausgestaltung Ländersache, es gibt viele unterschiedliche Vorschläge und regionale Besonderheiten. Tirol etwa hat beschlossen, solchen Asylberechtigten die Leistungen zu kürzen, die den Deutschunterricht verweigern. Ähnliches hat Kärnten vor, das zudem „Wertekurse“ verpflichtend machen will. Wien als einwohnerreichstes Bundesland hält eine Deckelung der Bezüge für verfassungswidrig.
Die „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ beträgt in Österreich 838 Euro im Monat für Alleinstehende. Sie ist vergleichbar mit dem deutschen Regelbedarf von knapp 400 Euro, wie er Hartz IV zugrunde liegt. In Österreich gibt es aber keine Hilfen für Unterkunft und Heizung. Zieht man den Wohnkostenanteil ab, verbleiben 630 Euro. Die Bundesländer gewähren weitere Leistungen, so dass in Wien ein Ehepaar mit vier Kindern auf Nettobezüge von 2100 Euro kommen kann. Hinzu tritt das Kindergeld („Familienbeihilfe“) von mindestens 112 Euro je Kind. Hat ein Berechtigter keine Krankenversicherung, übernimmt der Staat diese Kosten.
Anspruch auf die Mindestsicherung haben Personen, die für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können, die also in der Regel arbeitslos sind oder zu wenig verdienen. Das gilt für Österreicher ebenso wie für anerkannte Asylbewerber. Juristen bezweifeln, dass Oberösterreich damit durchkommt, nur Einschränkungen bei den Flüchtlingen vorzunehmen. Zwar hänge im nationalen Recht der Gleichheitsgrundsatz an der Staatsbürgerschaft, eine Schlechterstellung der Ausländer verletze aber EU-Recht.
Logisch im Sinne des Steuerrechts
„Wenn schon, dann müsste man die Mindestsicherung für alle kürzen, aber das traut sich die Politik nicht“, sagt Gottfried Schellmann, einer der führenden Steuerfachleute für die Mindestsicherung. Er verweist darauf, dass die Ansprüche zusammen mit der Familienbeihilfe dazu führten, dass sich für Ehepaare mit Kindern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oft nicht lohne. Ein Familienvater mit drei Kindern müsse am Arbeitsmarkt rund 2300 Euro brutto im Monat verdienen, um dieselben Nettoauszahlungen zu erreichen. Viele Geringqualifizierte hätten Schwierigkeiten, solche Marktlöhne zu erzielen.
Der Steuerberater plädiert dafür, Beziehern der Mindestsicherung keine Familienbeihilfe zu zahlen. Das würde den Abstand zum Erwerbslohn erhöhen, die Sozialkassen entlasten und Anreize setzen, eine Arbeit aufzunehmen. Zulässig wäre dieser Schritt und auch logisch im Sinne des Steuerrechts, argumentiert Schellmann. Denn anders als in Deutschland werden Ehepartner und Kinder bei der Berechnung der Einkommensteuer nur unzureichend berücksichtigt. Diese Belastungen soll die Familienbeihilfe ausgleichen, sie ist also systematisch an die Steuerschuld gebunden.
„Wer keine Steuern zahlt, sollte auch keine Familientransfers bekommen“, sagt Schellmann und nennt Deutschland als Beispiel, wo das Kindergeld auf Hartz IV angerechnet wird. Das Sozialministerium verweist unterdessen darauf, dass die Mindestsicherung den Staatshaushalt vergleichsweise wenig belaste. Im Jahr würden rund 670 Millionen Euro dafür aufgewandt, nur 0,7 Prozent der Sozialausgaben.