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Weg frei Bundesrat beschließt Post-Mindestlohn

20.12.2007 ·  Bis zuletzt war er heftig umstritten, doch jetzt ist der Weg frei für den Post-Mindestlohn: Der Bundesrat stimmte der Aufnahme der Briefdienste in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu. Außerdem billigten die Länder die Senkung der Arbeitslosen-Beiträge.

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Nach monatelangem Streit ist der Post-Mindestlohn endgültig beschlossene Sache. Auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr billigte der Bundesrat am Donnerstag in Berlin die vom Bundestag beschlossene Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Briefdienstleister zum 1. Januar.

Auf Grundlage des Gesetzes kann Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) per Rechtsverordnung den Post-Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären. Nach der Baubranche und den Gebäudereinigern wird damit zum 1. Januar ein Mindestlohn für eine dritte Branche eingeführt. Die Koalition hat ferner verabredet, dass weitere Branchen bis Ende März beantragen können, in das Entsendegesetz aufgenommen zu werden.

Union will keinen gesetzlichen Mindestlohn für alle

Für Bereiche mit einer Tarifbindung unter 50 Prozent oder ohne Tarifverträge soll darüber hinaus das sogenannte Mindestarbeitsbedingungengesetz überarbeitet werden. Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn lehnt die Union im Gegensatz zur SPD strikt ab.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sprach sich dennoch für Lohnuntergrenzen in weiteren Branchen aus. Es sei „nicht unvernünftig“, dadurch zu vermeiden, dass Arbeitgeber absichtlich zu Lasten der Steuerzahler die Tarifhöhe nach unten drückten. Allerdings dürfe dies nicht durch den Gesetzgeber geschehen, schränkte der CDU-Politiker ein.

Die unionsregierten Länder Baden-Württemberg, Nordrhein- Westfalen, Niedersachsen und Thüringen hatten Stimmenenthaltung angekündigt. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) sagte, er teile die Auffassung der Monopolkommission, dass der Post-Mindestlohn den Wettbewerb „massiv“ behindere. Mit dem Gesetz werde „ein neuer Schutzraum für die Deutsche Post geschaffen“.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt weiter

Arbeitnehmer und Unternehmen werden zum 1. Januar 2008 bei der Arbeitslosenversicherung weiter entlastet. Der Bundesrat billigte den Beschluss des Bundestages, den Beitragssatz von 4,2 auf 3,3 Prozent zu senken. Bis Ende 2006 lag der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung noch bei 6,5 Prozent. Möglich wurde die Senkung durch die anhaltend positive Entwicklung am Arbeitsmarkt und durch die Milliarden-Überschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit.

Die Ermäßigung um 3,2 Prozentpunkte innerhalb eines Jahres entlastet die Beitragszahler um rund 23 Milliarden Euro. Im Einzelfall spart ein Beschäftigter mit einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro im Vergleich zu 2007 monatlich 9 Euro. Bei einem Monatseinkommen von 3000 Euro liegt die Entlastung bei 13,50 Euro, bei 4500 Euro pro Monat sind es 20,25 Euro.

Bundeshaushalt gebilligt

Auch der Bundeshaushalt 2008 hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat billigte am Donnerstag in Berlin auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr den vom Bundestag im November beschlossenen Etat. Danach kann der Bund im kommenden Jahr 283,2 Milliarden Euro oder fast fünf Prozent mehr ausgeben als 2007.

Die Neuverschuldung soll von 19,6 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 11,9 Milliarden Euro und damit auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung sinken. Die Investitionen werden 2008 auf 24,7 Milliarden Euro angehoben.

Geld für zusätzliche Krippenplätze

Die Länderkammer auch den Weg für die Finanzierung zusätzlicher Krippenplätze frei gemacht, indem sie dem Nachtragshaushalt 2007 zustimmte. Enthalten ist darin das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“, für das im Bundeshaushalt nachträglich 2,15 Milliarden Euro als Finanzhilfen für den Ausbau der Kinderbetreuung vom kommenden Jahr an bereitgestellt werden.

Bund, Länder und Kommunen wollen bis zum Jahr 2013 die Zahl der Betreuungsplätze für Kleinkinder unter drei Jahren auf 750.000 verdreifachen.

Zustimmung für Speicherung von Fluggastdaten

Im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität darf die Bundespolizei künftig Daten von Flugpassagieren speichern. Ohne Aussprache stimmte der Bundesrat an diesem Donnerstag einer bereits vom Bundestag verabschiedeten EU-Richtlinie zu. Damit werden die Fluglinien bei Flügen aus Nicht-EU-Staaten verpflichtet, der Polizei auf Anfrage Namen, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und weitere Informationen über die Passagiere zu liefern.

Gebilligt wird damit auch die schon seit Monaten praktizierte Speicherung von europäischen Fluggastdaten durch amerikanische Terrorfahnder. Ein entsprechendes Abkommen hatten die Europäische Union und die Vereinigten Staaten bereits Ende Juli unterzeichnet. Danach darf Amerika im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes zahlreiche Datensätze von Fluggästen 15 Jahre lang speichern.

Ferner stimmte der Bundesrat einer Ergänzung des Bundespolizeigesetzes zu. Danach werden Fluglinien verpflichtet, Angaben über die beförderten Passagiere auf Antrag der Grenzschutzbehörden zu übermitteln. Das Gesetz soll die Einreisekontrolle verbessern und illegale Einwanderung verhindern.

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Von Heike Göbel

Der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld ist ein Ausweis unbelehrbaren Glaubens an die unbegrenzte Leistungsfähigkeit des Sozialstaates. Dass Eltern ihre Kinder, wie seit Menschengedenken, unbezahlt hüten, ist in Deutschland offenbar nicht mehr denkbar. Mehr 8 7

29.05.2012 17:45 Uhr
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