Home
http://www.faz.net/-gqg-qazp
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Wal-Mart Gefährliche Liebschaften

16.06.2005 ·  Das Arbeitsgericht Wuppertal verbietet dem amerikanischen Handelskonzern Wal-Mart, Teile seines Verhaltenskodexes für Mitarbeiter in Deutschland anzuwenden. Es geht auch um Liebe am Arbeitsplatz.

Von Thomas Reinhold
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Amerikanische Unternehmenskultur trifft auf deutsche Mitbestimmung: Das Arbeitsgericht Wuppertal hat dem Handelskonzern Wal-Mart die Anwendung großer Teile seines Verhaltenskodexes für Mitarbeiter in Deutschland untersagt.

Das Gericht bestätigte am Donnerstag auf Anfrage von FAZ.NET, einem Antrag des Gesamtbetriebsrates auf einstweilige Verfügung stattgegeben zu haben. Regelungen zum Liebesleben der Mitarbeiter oder eine Telefon-Hotline, mit der die Mitarbeiter die Unternehmensleitung auf Verstöße gegen den Kodex aufmerksam machen sollten, widersprächen deutschem Arbeitsrecht. Wal-Mart müsse die strittigen Passagen aus dem Kodex entfernen, andernfalls drohe ein Ordnungsgeld. Es liege nun bei den Parteien, ob der Streit noch zu einem Prozeß führe.

„Zusätzliche freiwillige Orientierung“

Eine Unternehmenssprecherin sagte am Donnerstag, sie könne nicht Stellung nehmen, solange ihr die Entscheidung nicht schriftlich vorliege. Daran hält sich auch der Betriebsrat in der Konzernzentrale in Wuppertal. Die Sprecherin des Gesamtbetriebsrats war in Hamburg nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Den Verhaltenskodex, den Wal-Mart weltweit anwende, nannte die Sprecherin eine „zusätzliche freiwillige Orientierung“, die nicht über deutsche Arbeitsgesetze gestellt sei. Ende Februar sei das Dokument in Deutschland eingeführt und den Mitarbeitern „zur Kenntnis“ gegeben worden. Die Angestellten mußten nach Angaben der Sprecherin nicht bestätigen, den Kodex erhalten, verstanden oder gar verinnerlicht zu haben.

Die Geschäftsleitung hatte im März Vorwürfe gegen den Vorschriftenkatalog zurückgewiesen. Jedes große Unternehmen habe eigene Richtlinien zum Umgang mit firmeninternen Liebesbeziehungen. „Ziel von Wal-Mart ist es, die Mitarbeiter zu schützen und dafür zu sorgen, daß keinem Mitarbeiter Nachteile daraus erwachsen, wenn er mit einem oder einer Vorgesetzten oder einem/einer Untergebenen eine Beziehung unterhält“, erklärte das Unternehmen damals. Von einer Aufforderung zum Anschwärzen könne ebenfalls keine Rede sein, hieß es weiter. „Es liegt sicherlich auch im Interesse der Gesellschaft, wenn unsere Mitarbeiter bei gesetzlichen Verstößen an entsprechender Stelle eine Meldung machen.“ Ziel der weltweit bei Wal-Mart geltenden Richtlinien sei es, eine sichere Umgebung am Arbeitsplatz zu schaffen.

Bei Liebe Versetzung

Jetzt erläuterte die Wal-Mart-Sprecherin, Chefs dürften nach dem Kodex keine Liebesbeziehung zu Mitarbeitern haben, die direkt von ihnen abhängig sind. Ließe sich das Verbot nicht einhalten, sei um Versetzung zu bitten, umriß sie die Regel. „Das ist meistens aber sowieso der Wunsch der Mitarbeiter“, ergänzte sie. Offen blieb, was passiert, wenn die Betroffenen eben nicht um Trennung ihrer Arbeitsbereiche bitten. Eine Versetzung wäre nach deutschem Recht unter Umständen mit einer Änderungskündigung verbunden - und die gilt als mitbestimmungspflichtig.

Über solche vermeintlichen Details, die das Miteinander von Betriebsrat und Firmenleitung empfindlich berühren können, ist mit der Einführung der Verhaltensregeln offenbar großzügig hinweggegangen worden. „Man hätte vorher besser prüfen sollen, was mitbestimmungspflichtig ist, dann wäre die Aufregung nicht entstanden“, heißt es in Kreisen des Betriebsrats. Vertreter der Arbeitnehmer gingen davon aus, daß der Kodex in Teilen nun neu ausgehandelt werde.

Dabei entsprächen die Regelungen denen im geplanten Antidiskriminierungsgesetz und richteten sich gegen Benachteiligung etwa wegen der Nationalität oder des Geschlechts, so heißt es. Sie sollten für Gleichstellung sorgen und vor Belästigung schützen - Regelungen, die Wal-Mart nicht überall so detailliert antrifft wie in deutschen Gesetzen und Verordnungen. „In anderen Ländern ist nicht halb so viel geregelt“, sagt die Sprecherin.

Schnitzlers Reigen

Der schützende Charakter der Regeln hätte auf das Wohlwollen eines jeden Betriebsrats treffen können - im Prinzip. Doch wenn in dem Text, vermutlich ungenau übersetzt, von „Liebschaften“ die Rede sei, dann fühlen sich manche Mitarbeiter eben eher an Schnitzlers „Reigen“ erinnert als an ihr Arbeitsverhältnis. „Wir haben uns tagelang amüsiert“, heißt es bei Arbeitnehmern, „doch irgendwann braucht man eben doch Regeln.“

Trotz der für deutsche Verhältnisse weitreichenden Eingriffe in die Privatsphäre wollte das Gericht nicht die gesamten Verhaltensrichtlinien verbieten. Der Kodex enthalte auch unverbindliche Programmsätze, die so pauschal gefaßt seien, daß sich daraus keine Pflichten für die Beschäftigten ableiten ließen, bestätigte das Arbeitsgericht.

Das gesamte Regelwerk ist öffentlich nicht zugängig, aber „es kursiert“ schon, wie die Wal-Mart-Sprecherin einräumt. „Noch haben wir es aber nicht in unser Internet-Angebot eingebaut.“ Die Wuppertaler Gerichtsentscheidung hat das Interesse an dem Kodex geschürt. Manche Angestellte nehmen´s mit Humor: „Wenn alle rausfliegen, die was miteinander haben, wer macht dann die Arbeit?“

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Eine deutsche Bank

Von Gerald Braunberger

Josef Ackermann verlässt die Deutsche Bank, die Doppelspitze Anshu Jain und Jürgen Fitschen übernimmt. Das Kredithaus agiert überall auf der Welt - von der Rolle eines Weltmarktführers ist die Bank allerdings weit entfernt. Mehr

30.05.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.280,80 −1,81%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.368,84 −1,82%
Dow Jones 12.419,90 −1,28%
EUR/USD 1,2367 −0,97%
Rohöl Brent Crude 103,05 $ −3,56%
Gold 1.579,50 $ 0,00%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.