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VW-Gesetz verabschiedet Bundestag auf Konfrontationskurs zur EU

14.11.2008 ·  Der Bundestag hat am Abend das umstrittene neue VW-Gesetz gebilligt - trotz anhaltender Kritik der EU-Kommission. Das Gesetz gesteht dem Land Niedersachsen Sonderrechte bei wichtigen Entscheidungen des Konzerns ein. Die EU-Kommission hat schon rechtliche Schritte dagegen angekündigt.

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Der Bundestag hat die umstrittene Neufassung des VW-Gesetzes mit großer Mehrheit verabschiedet. Trotz heftiger Kritik der EU-Kommission und des VW-Großaktionärs Porsche stimmten am Donnerstagabend die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, Grünen und der Linken für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nur die FDP und zwei Unions-Abgeordnete votierten gegen die Novelle, die dem Land Niedersachsen weiterhin ein Vetorecht in der VW-Hauptversammlung einräumt.

Das Gesetz gesteht dem Land Niedersachsen bei einer Sperrminorität von nur 20 Prozent ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen des Konzerns ein. Üblich ist ein derartiges Vetorecht bei einem Stimmrechtsanteil von 25 Prozent. Damit könnte das Land Niedersachsen weiterhin dem Hauptaktionär Porsche die Stirn bieten und wichtige Entscheidungen verhindern.

EU-Kommission kündigt rechtliche Schritte an

Die EU-Kommission hat deshalb den abermaligen Gang vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekündigt. Der EuGH hatte das alte VW-Gesetz im Herbst vergangenen Jahres in seiner bisherigen Form gekippt.

„Wir werden die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland noch vor Weihnachten einleiten“, sagte EU Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy dem „Handelsblatt“. Nach Auffassung der EU-Kommission behindert das VW-Gesetz den freien Kapitalverkehr in der EU, weil es dem Land Niedersachsen Sonderrechte garantiert.

Das VW-Gesetz ist seit Jahren ein Zankapfel zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung. Inzwischen streiten auch Porsche und das Land Niedersachsen heftig um die Regelung, die dem Land eine starke Stellung einräumt. Porsche sieht sich dadurch bei seinen Übernahmeplänen eingegrenzt und lehnt ein VW-Gesetz ab.

Das ursprüngliche VW-Gesetz trat 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde (siehe auch Die Geschichte des VW-Gesetzes). Damals wurden 60 Prozent des Gesellschaftskapitals verkauft, 40 Prozent blieben zunächst bei Bund und Land. Mit dem VW-Gesetz wollte die öffentliche Hand den Autobauer vor einer feindliche Übernahmen schützen.

Scharfe Kritik auch von Porsche-Chef Wiedeking

Nach einer Klage der EU-Kommission entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2007, wichtige Punkte des VW-Gesetzes verstießen gegen Europarecht. Laut EuGH-Urteil verstießen Entsenderecht sowie Höchststimmrecht „in Verbindung“ mit der 20-prozentigen Sperrminorität gegen den freien Kapitalverkehr. Nach dem EuGH-Urteil erarbeitete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eine Neufassung des VW-Gesetzes.

Geändert werden mit der Bundestagsentscheidung lediglich zwei von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof monierte Punkte des Gesetzes: So darf der Stimmrechtsanteil eines einzelnen Aktionärs nicht länger auf 20 Prozent begrenzt werden. Zudem dürfen Bund und Niedersachsen nicht mehr per Gesetz je zwei Aufsichtsratsmitgliederstellen.

Neben der EU übte jedoch auch Porsche-Chef Wendelin Wiedeking scharfe Kritik. Das neue Gesetz sei ordnungs- und europapolitisch höchst problematisch. Porsche, das eigenen Angaben zufolge 42,6 Prozent der VW-Aktien hält, will die Sperrminorität in der Hauptversammlung - wie nach dem Aktienrecht üblich - auf 25 Prozent erhöhen. Der Sportwagenbauer und das Land Niedersachsen streiten über diese Frage auch vor Gericht.

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