16.01.2008 · Die Europarichter haben im vergangenen Jahr das deutsche VW-Gesetz gekippt. Jetzt hat Justizministerin Zypries eine Novelle des Gesetzes vorgestellt: Auch künftig sollen keine Standortentscheidungen gegen Arbeitnehmer und Staat möglich sein.
Trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs will die SPD an gesetzlichen Vorrechten von Arbeitnehmern und Staat beim Wolfsburger Autobauer VW festhalten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellte am Mittwoch in Berlin entsprechende Eckpunkte für eine Novelle des VW-Gesetzes vor. Diese Pläne hat sie mit dem Parteivorsitzenden Kurt Beck, aber noch nicht mit dem Koalitionspartner CDU/CSU abgestimmt. Zypries sprach von einer „guten Nachricht für alle Beschäftigten“. Über die Einrichtung oder Verlegung von Produktionsstätten von VW werde auch in Zukunft in Deutschland entschieden - „und das wie bisher nur mit Zustimmung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat“. Dies sei ein „positives Signal für Niedersachsen und den Standort Deutschland“.
Die Europarichter in Luxemburg hatten im Oktober vergangenen Jahres drei Regelungen des deutschen VW-Gesetzes gekippt. Diese sahen für jeden Aktionär eine Beschränkung des Stimmrechts auf 20 Prozent vor - unabhängig von der Zahl seiner Anteile. Umgekehrt war die Sperrminorität für wesentliche Entscheidungen der Hauptversammlung auf 80 Prozent festgesetzt; in dem für alle anderen Aktiengesellschaften gültigen Aktiengesetz liegt diese bei 75 Prozent, kann aber durch Beschluss der Aktionäre in der Satzung heraufgesetzt werden. Schließlich hatten Bund und Land ein automatisches Entsenderecht für jeweils zwei Mitglieder des Kontrollgremiums, wenn sie jeweils auch nur eine einzige Aktie halten.
Osterloh: Erfolg für die Belegschaft
Die SPD will nun an der Vorschrift festhalten, dass Standortentscheidungen im Aufsichtsrat eine Mehrheit von zwei Dritteln benötigen. Damit sind sie nicht gegen die Arbeitnehmervertreter durchsetzbar, die die Hälfte der Mandate besitzen. Der Europäische Gerichtshof hatte diese Bestimmung nicht geprüft, weil die Europäische Kommission sie gar nicht erst beanstandet hatte. Im VW-Strafprozess, der derzeit vor dem Landgericht Braunschweig wegen Untreue und Begünstigung des Betriebsrats geführt wird, haben Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch und der frühere Vorstandsvorsitzende Bernd Pischetsrieder ausgesagt, insbesondere wegen dieser Regelung seien sie auf eine enge Zusammenarbeit mit den Belegschaftsvertretern angewiesen gewesen.
Aufheben will Zypries zwar das Höchststimmrecht von 20 Prozent. Es soll aber dabei bleiben, dass das gesetzliche Vetorecht ebenfalls bei 20 Prozent liegt. Das begünstigt das Land Niedersachsen, das einen Anteil in dieser Höhe hält, gegenüber dem Sportwagenbauer Porsche, der bei VW mit gut 30 Prozent eingestiegen ist. Die gesetzlichen Entsenderechte der öffentlichen Hand sollen zwar wegfallen, aber in der Satzung verankert bleiben.
Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) lobte die Vorschläge. VW-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh sprach von einem Erfolg für die Belegschaft. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die Novelle mit dem EU-Recht vereinbar ist. Der Sprecher von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sagte: „Wir begrüßen das.“
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