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Vorstände - und Fußballer? SPD will gegen Millionengehälter vorgehen

 ·  Die SPD will Spitzengehälter von Managern mit höheren Steuern bekämpfen und hat dadurch den Streit in der Regierungskoalition wieder angefacht. Die großen Aktiengesellschaften würde der Plan Millionen kosten. Heute entscheidet das SPD-Präsidium.

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Die SPD will Millionengehälter von Managern mit höheren Steuern bekämpfen und hat dadurch Streit in der Regierungskoalition ausgelöst. Eine Arbeitsgruppe der SPD schlägt vor, Gehälter nur noch bis zu einer Million Euro je Mitarbeiter vollständig als Betriebsausgaben steuerlich anzuerkennen. Was darüber hinaus gezahlt wird, sollte nur noch zur Hälfte vom Finanzamt akzeptiert werden. Das hat SPD-Fraktionsvize Joachim Poß der F.A.Z. bestätigt, der die Arbeitsgruppe geleitet hat.

Die SPD reagiert damit auf die in die Diskussion geratenen hohen Managerbezüge. Ihr Bundesfinanzminister Peer Steinbrück steht den Plänen positiv gegenüber, wie sein Sprecher berichtete. Das SPD-Präsidium soll das Konzept an diesem Montag beschließen. Wenn die Sozialdemokraten sich durchsetzen, belastet dies die großen Aktiengesellschaften in Millionenhöhe. Offen ist nach den Worten von Poß noch, ob sich die Neuregelung auf den Kreis der Vorstandsmitglieder beschränken lässt, wie es geplant ist. Andernfalls könnte sie auch Fußballclubs treffen, die ihren Kickern mitunter ebenfalls Millionengehälter zahlen.

Die Union etwas vorsichtiger

Der Union gehen die Vorstellungen ihres Koalitionspartners zu weit. "Wir sehen einen inhaltlichen Regelungsbedarf, nicht aber, dass der Gesetzgeber als Erstes gefordert ist", sagte der stellvertretende Vorsitzende ihrer Bundestagsfraktion, Michael Meister. Auch er bezeichnete es als notwendig, etwas zu tun, um die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft zu sichern. Doch warnte er vor den steuerpolitischen Plänen der SPD. "Dann gibt es eine Doppelbesteuerung", kritisierte der CDU-Politiker. Denn setze sich die SPD durch, würden Teile des Gehalts sowohl vom Unternehmen als auch vom Manager besteuert.

Dagegen meinte Poß: "Wir haben das geprüft. Die steuerliche Begrenzung ist verfassungsrechtlich zulässig." (Managementgehälter: Kaum Spielraum für Verschärfung im Steuerrecht) Anders sehe es mit einer gesetzlichen Begrenzung der Managerbezüge aus, wie sie die Partei Die Linke fordere. Das hätte verfassungsrechtlich nicht Bestand. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Klaus Ernst, hielt dem entgegen, die SPD springe zu kurz. "Ein bisschen Drehen am Steuerrecht hier, ein bisschen Basteln am Aktiengesetz da - Porsche-Wiedeking kommt vor Lachen nicht in den Schlaf." Damit spielte er auf den Vorstandschef des Sportwagenbauers an, der zuletzt einschließlich Optionen und Boni mehr als 60 Millionen Euro verdient haben soll. Er führt damit die Liste der am besten verdienenden Manager in Deutschland mit Abstand an.

„Eingriff in die Wirtschaftsordnung“

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, lehnte ungeachtet solcher Einzelfälle die SPD-Pläne ab. Er sprach von einem drohenden Eingriff in die Wirtschaftsordnung, der weit über das Ziel hinausschieße. Es sei paradox, die steuerliche Absetzbarkeit der Gehälter und Abfindungen begrenzen zu wollen. "Denn dem deutschen Recht ist eine Unterscheidung zwischen moralisch guten und verwerflichen Kosten fremd." Bernhardt wies auf die Folgen für hohe Abfindungen hin: Derjenige, der die Abfindung erhält, müsse diese voll versteuern, bei einem Spitzensteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer also mit fast 50 Prozent. Bei einer Unternehmensbesteuerung von fast 30 Prozent fielen damit letztlich Steuern von insgesamt etwa 80 Prozent an. Ähnliche Maßnahmen in Amerika hätten dort dazu geführt, dass die Abfindungen um ein Vielfaches zugenommen hätten. "Soll dies das Ziel der Vorschläge der SPD sein?", fragt der CDU-Politiker.

Scharfe Kritik kam auch von der FDP. "Das ist ein Schlag gegen die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft", sagte ihr Finanzpolitiker Frank Schäffler. Er forderte die Union auf, dafür zu sorgen, die Eigentümerrechte in der Hauptversammlung zu stärken. Dort sollte über die Vorstandsbezüge entschieden werden. "Damit würden Exzesse von vornherein vermieden." So weit will die Union nicht gehen. Doch will auch sie die Managervergütung transparenter gestalten.

Einig in einem Detail

"Der gesamte Aufsichtsrat und nicht nur ein kleines Extragremium sollte entscheiden müssen, was ein Vorstand erhält", verlangte Fraktionsvize Meister. In Deutschland sei immerhin die Hälfte des Aufsichtsrats von den Gewerkschaften besetzt. Sie könnten dann ihren Einfluss geltend machen. In diesem Punkt sind sich Union und SPD einig. Darüber hinaus will die SPD im Aktienrecht die Grundsätze für die Vorstandsbezüge verschärfen. Danach soll der Aufsichtsrat künftig bei der Festsetzung der Bezüge jedes Vorstandsmitglieds nicht nur dafür sorgen, dass die Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen, sondern auch die "nachhaltige Unternehmensentwicklung" als weiteres Kriterium beachten.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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