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Vorsitzender der Monopolkommission „Das Gegenteil der Erhardschen Ordnungspolitik“

28.10.2009 ·  Der Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap, hat kein Verständnis für den besonderen Schutz, den die Koalition speziell den Apothekern gewähren will. Besser beurteilt er die Pläne für mehr Wettbewerb bei Post, Bahn und Energiekonzernen. Ein Interview über Markt und Wettbewerb.

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Der Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap, hat kein Verständnis für den besonderen Schutz, den die Koalition speziell den Apothekern gewähren will. Besser beurteilt er die Pläne für mehr Wettbewerb bei Post, Bahn und Energiekonzernen. Ein Interview über Markt und Wettbewerb.

Herr Haucap, im Koalitionsvertrag wird an 91 Stellen auf den Wettbewerb verwiesen. Ist das ein gutes Zeichen?

Ich habe nicht gezählt, wie oft das Wort in früheren Koalitionsverträgen vorgekommen ist. Aber in vielen Bereichen geht das schon in die richtige Richtung. An einigen Stellen hätte ich mir mehr Mut gewünscht. Aber in Sektoren wie Post, Bahn oder Energie ist erkennbar, dass der Wettbewerb prinzipiell gestärkt werden soll. Natürlich hätte ich mir an der einen oder anderen Ecke mehr davon gewünscht.

In das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll als Ultima Ratio ein Entflechtungsinstrument eingefügt werden. Konzerne sollen zerschlagen werden können. Ist das gut?

Die Monopolkommission hat das schon vor 30 Jahren verlangt. Die Rechtslage ist derzeit nicht ganz klar. Nach EU-Recht sollte das möglich sein, aber ob das in Deutschland wirklich geht, ist unter Juristen umstritten. Deshalb wäre die Entflechtungsmöglichkeit eine Verbesserung, schon aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit.

Welche Branchen kämen in Frage?

Man denkt schnell an die Energiewirtschaft. Ich will damit nicht sagen, dass das in der Energiewirtschaft unbedingt erforderlich ist. Das müsste genau untersucht werden. Das Bundeskartellamt unternimmt ja gerade eine groß angelegte Sektoruntersuchung. Ein solch tiefer Eingriff in die Eigentumsrechte muss aber an starke Voraussetzungen geknüpft sein: Das Unternehmen müsste marktbeherrschend sein und diese Macht missbraucht haben. Zudem muss sichergestellt sein, dass dieser Missbrauch nur durch einen Eingriff in die Marktstruktur abgestellt werden kann.

Die Monopolkommission hatte kürzlich Vorschläge für mehr Wettbewerb in der Energiewirtschaft gemacht. Gemessen daran: Sind Sie mit dem Koalitionsvertrag einverstanden?

Ja, eine ganze Reihe unsere Forderungen finden sich im Koalitionsvertrag wieder.

Zum Beispiel?

Die Gründung einer Marktüberwachungsstelle, die etwaige Manipulationen der Strompreise verfolgen soll. Oder die weitere Reduzierung der Gasversorgungsgebiete. Oder die Vorgabe, dass die Stromkonzerne die Erlöse, die sie aus der Versteigerung der Kapazitäten von Kuppelstellen ins Ausland erzielen, in den Ausbau der grenzüberschreitenden Leitungen investieren müssen.

Sie hatten gewarnt, dass längere Laufzeiten für Kernkraftwerke die bestehende Struktur in der Energieversorgung zementieren und damit Investitionen anderer Wettbewerber in neue Kraftwerke behindern würden. Sind längere Laufzeiten ein Wettbewerbshindernis?

Auf die Marktstruktur werden längere Laufzeiten von Kernkraftwerken strukturkonservierend wirken. Die Investitionen unabhängiger Erzeuger werden dadurch weniger rentabel. Die werden sich sehr gut überlegen, ob sich neue Investitionen dann noch lohnen. Es kommt deshalb darauf an, welche Gegenleistungen es für die verlängerten Laufzeiten geben wird.

Die Koalition will den größeren Teil vom Mehrerlös abschöpfen, zweistellige Milliardenbeträge stehen da in Rede.

Aus wettbewerblicher Sicht wäre Geld allein nicht zielführend. Besser wäre, wenn die Konzerne als Gegenleistung andere Kraftwerke abgeben müssten, die Marktmacht des Oligopols also kleiner würde. Das sollte sich positiv auf den Wettbewerb in der Erzeugung auswirken. Natürlich käme es dann auch darauf an, was und an wen verkauft wird. Aber Wunderwirkungen wird das alles nicht entfalten. Die Strompreise werden deshalb nicht übermorgen fallen. Das wird ein paar Jahre dauern, bis solche Wirkungen greifen.

Und wie sieht es bei Bahn und Post aus?

Bei der Post ist es gut, dass die Ungleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer für bestimmte Briefdienstleistungen, durch die allein die Deutsche Post AG bevorteilt wird, gestrichen werden soll. So werden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Bei der Bahn hätte man mutiger sein und die Herauslösung der Transportunternehmen aus dem DB-Konzern schneller betreiben können. Leider ist es bei Absichtserklärungen mit vielen Einschränkungen geblieben. Da stehen noch viele Fragezeichen. Löblich ist die Absicht, die Bundesnetzagentur zu stärken. Gerade bei der Bahn ist sie viel zu schwach aufgestellt, im Vergleich mit der Telekommunikation oder Strom und Gas.

In der Gesundheitspolitik soll der Wettbewerb gestärkt werden, etwa bei Verhandlungen von Kassen mit Pharmaherstellern. Ist das der richtige Ansatz?

Das ist sehr begrüßenswert. Wichtig ist die Konzentration der Zuständigkeit in Streitfragen wie über Rabattverträge auf die Zivilgerichtsbarkeit. Denn das bisher letztinstanzlich zuständige Bundessozialgericht hat keinerlei Expertise im Kartellrecht. Auch in der Gesundheitspolitik hätte man allerdings mutiger sein können.

Inwiefern?

Etwa Einzelverträge zwischen Kassen und Krankenhäusern zuzulassen. Das würde den Wettbewerb unter den Krankenhäusern anheizen. Unklar ist, was mit dem Hinweis auf die Prüfung der Fusionskontrolle im Krankenhausbereich im Koalitionsvertrag gemeint ist. Wir hatten uns für eine schärfere Kontrolle ausgesprochen. Es kann natürlich auch sein, dass im Koalitionsvertrag das Gegenteil davon gemeint ist. Wir werden uns das genau anschauen.

An einem anderen Punkt ist ganz klar, dass weniger Wettbewerb gewünscht wird: in der Arzneimittelversorgung. Discounter sollen künftig keine Arzneimittel mehr abgeben dürften, die Koalition will sogenannte Pick-up-Stellen verbieten.

Das ist ein großer Rückschritt. Das ist auch unerklärlich und nicht konsistent mit anderen Wirtschaftsbereichen. Das ist das Gegenteil der Erhardschen Ordnungspolitik. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass man bei Apotheken weniger Wettbewerb braucht als bisher. Am Fremdbesitzverbot …

… nach dem nur Apotheker auch eine Apotheker ihr Eigen nennen dürfen …

. . ., daran festzuhalten, ist reine Klientelpolitik. Es wird doch schon merkwürdig, dass Postboten mehr Wettbewerb vertragen können, Apotheker aber vor Wettbewerb geschützt werden müssen. Ich halte das für einen schweren Fehler der neuen Regierung.

Meine Post kann ich aber gut auch ohne Beratung und ohne Schaden für Leib und Leben in Empfang nehmen.

Wenn man glaubt, dass Wettbewerb zu Gefährdungen führt, dann könnte man bestimmte Anforderungen aufstellen oder eine Qualitätsregulierung einführen. So könnte der Gesetzgeber festlegen, dass eine Apotheke von einem Apotheker geführt werden muss. Das reicht, um den Kunden zu schützen. Auch kann der Gesetzgeber Mindeststandards für die Lagerung von Arzneimitteln oder die Qualifizierung des Personals festlegen. Aber Pick-up-Stellen komplett zu verbieten, das würde weit über das Ziel hinausschießen. Einige juristische Kollegen halten das auch für verfassungsrechtlich bedenklich. Ich bin gespannt, wie ein FDP-geführtes Justizministerium mit diesem Fall umgehen wird.

Das Gespräch führte Andreas Mihm

Quelle: F.A.Z.
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