Hersteller von Industrieprodukten müssen sich darauf einstellen, länger als bisher für fehlerhafte Produkte zu haften. Zum Schutz der Verbraucher dringen mehrere EU-Mitgliedstaaten darauf, die Gewährleistungshaftung in der EU von heute zwei Jahren für bestimmte, langlebige Produkte auf vier Jahre zu verlängern. Das geht aus einem Kompromissvorschlag der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft zu den Verhandlungen über ein einheitliches Verbraucherschutzrecht in der Europäischen Union hervor.
Einige Staaten wollten sogar darüber hinausgehen, heißt es in Brüsseler Diplomatenkreisen. So sprächen sich die Niederlande für eine an das jeweilige Produkt angepasste Dauer der Gewährleistungshaftung aus. Die Franzosen wollten eine Frist von bis zu zehn Jahren. Das entspricht den in Frankreich schon üblichen Vorgaben für Baumängel. Für welche Güter die längeren Haftungszeiten gelten sollen, geht aus dem Papier nicht hervor. Dies könnten zum Beispiel Haushalts- und Fernsehgeräte oder auch Autos sein.
Zwei Jahre für Fehler geradestehen
Heute gibt es in der Europäischen Union nur einheitliche Mindeststandards für das Verbraucherrecht. Dazu gehört, dass es auf jedes Produkt eine Gewährleistungshaftung von mindestens zwei Jahren geben muss. Der Händler oder Hersteller muss also mindestens zwei Jahre für Fehler seines Produktes geradestehen. Die EU-Staaten können aber weitergehende Vorgaben machen, was viele genutzt haben. Faktisch hat damit jeder der 27 EU-Staaten sein eigenes Verbraucherschutzrecht. Nach Ansicht der Europäischen Kommission leidet darunter wiederum der grenzüberschreitende Handel, vor allem über das Internet, weil es für die Händler wie die Kunden keine ausreichende Rechtssicherheit gibt. Die verantwortliche Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva hatte deshalb vor einem Jahr eine völlige Harmonisierung der Verbraucherrechte in der EU vorgeschlagen.
Eine längere Pflicht zur Haftung sah der Kommissionsvorschlag allerdings nicht vor. Der Ministerrat kann die Vorschläge der Kommission jedoch nach Belieben ändern, wenn sich eine Mehrheit der Staaten dafür ausspricht. Ob es eine solche Mehrheit für die strikteren Gewährleistungsregeln gibt, ist nach Angaben von Diplomaten derzeit unklar. Allerdings muss neben dem Ministerrat der Mitgliedstaaten auch noch das Europaparlament über den Vorschlag von Kuneva beraten, und dieses ist traditionell offen für strikte Verbraucherschutzregeln. Damit der Vorschlag zur Harmonisierung des Verbraucherschutzrechts in Kraft treten kann, müssen sich der EU-Ministerrat und das Europaparlament auf eine gemeinsame Position einigen.
DIHK kritisiert Vorschläge
Kritik an den Vorschlägen übt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die EU-Mitgliedstaaten überböten sich mit Vorschlägen, den Verbraucherschutz zu vergrößern, sagte Justitiar Christian Groß. Der Wettlauf um das höchste Niveau trage inzwischen absurde Züge. Das gelte neben den Vorstößen zur Haftung auch für die in einigen Staaten angestrebte Verlängerung der Beweislastumkehr von sechs auf 24 Monate und die Einführung einer Umtauschpflicht. Dann müsste der Hersteller bis zum Ende der Gewährleistungszeit beweisen, dass ein Mangel nicht sein Fehler ist, und der Kunde könnte wählen, ob ein fehlerhaftes Produkt repariert oder umgetauscht werden soll. Bis dato kann der Hersteller erst versuchen, das mangelhafte Produkt zu reparieren, bevor er es umtauscht.
Durch derartige Vorstöße einzelner Staaten werde das durchaus lobenswerte Ziel der Vollharmonisierung ad absurdum geführt, sagte Groß weiter. Schließlich würden auch heute noch knapp 90 Prozent aller Einkäufe innerhalb der Staaten getätigt. Im Grundsatz bleibe der Ansatz, die nationale Regeln durch einheitliches Recht zu ersetzen, aber richtig.
Ich bin für 30 Jahre
Kurt Michler (Kurt.Michler)
- 19.08.2009, 21:15 Uhr
Wichtiger ist die Frage wer die Beweislast trägt
Martin Ullrich (ullma)
- 19.08.2009, 21:19 Uhr
Bloß ein weiterer Versuch,
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 19.08.2009, 21:37 Uhr
Garantie+Gewährleistung+Handel+Hersteller
Jens Doll (jens611)
- 20.08.2009, 10:28 Uhr
EU-Hybris
Michael Meier (never1)
- 20.08.2009, 11:36 Uhr