05.06.2008 · Der Streit über das VW-Gesetz erreicht einen neuen Höhepunkt: Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Sie verlangt, dass Berlin das Vetorecht für Niedersachsen bei Volkswagen abschafft.
Von Hendrik Kafsack, Konrad Mrusek und Nikolas BusseDie Europäische Kommission erhöht im Streit über die Neufassung des Volkswagen-Gesetzes den Druck. Die Behörde leitete am Donnerstag ein Verfahren gegen Deutschland ein, weil die Bundesregierung dem Land Niedersachsen weiter Sonderrechte bei VW verschaffen will. „Wir fordern die deutsche Regierung dazu auf, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum VW-Gesetz voll umzusetzen“, sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy in Brüssel.
Mit der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Neufassung des Gesetzes geschehe das nicht, weil Niedersachsen mit seinem 20-Prozent-Aktienanteil ein Sonder-Vetorecht in der Hauptversammlung behalte. Üblich für eine solche Sperrminorität sind nach dem deutschen Aktienrecht 25 Prozent. Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit, um ihre Position zu erläutern. Anschließend kann die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschalten. Das Gericht könnte dann Zwangsgelder verhängen.
Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Der EuGH hatte im Oktober des vergangenen Jahres geurteilt, das 1960 erlassene VW-Gesetz sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die Rechte, die darin dem Staat eingeräumt werden, verstießen gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, weil sie private Investoren benachteiligten. Es ging dabei um drei Punkte: die Regel, dass ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung nicht mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, das Recht von Bund und Land, je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, wenn ihnen VW-Aktien gehören, und die Vorgabe, dass die Sperrminorität bei 20 und nicht bei 25 Prozent liegt.
Die Bundesregierung hatte im Mai dennoch im Entwurf eines neuen VW-Gesetzes nur die ersten beiden Punkte gestrichen. Die Sperrminorität soll weiter bei 20 Prozent liegen. Da Niedersachsen etwas mehr als ein Fünftel der Aktien hält, könnte es nach wie vor Entscheidungen blockieren.
Bundesjustizministerium reagierte gelassen
Binnenmarktkommissar McCreevy hatte die Bundesregierung schon kurz nach der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs im Kabinett per Brief aufgefordert, alle drei kritisierten Punkte zu ändern. Die Bundesregierung hatte diese juristische Lesart des Urteils allerdings bestritten. Ihrer Ansicht nach hat der EuGH nur das Zusammenwirken der drei Punkte kritisiert. Deshalb genüge es, wenn die Bundesregierung nur zwei der drei Punkte ändere.
Das Bundesjustizministerium reagierte am Donnerstag so auch betont gelassen auf das Vertragsverletzungsverfahren. Es sei noch keine direkte Reaktion auf die nun geplante Revision des Gesetzes, sondern eine indirekte Spätfolge des Gerichtsurteils aus dem Jahr 2007. „Dieser Schritt war zu erwarten, weil die EU-Kommission noch nicht offiziell Kenntnis hat von unserer Gesetzesnovelle“, sagte die Sprecherin des Bundesjustizministeriums. Die Kommission sei damit nur ihrer Pflicht nachgekommen, zu gewissen Fristen zu prüfen, ob Deutschland seinen Verpflichtungen aus dem EuGH-Urteil nachkomme. McCreevys Sprecher bezeichnete diese Darstellung als falsch. Das Kommissionsschreiben beziehe sich sehr wohl auf den neuen Entwurf.
„Niemand weiß, welche Interessen Porsche entwickelt“
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) bezeichnete das von der EU eingeleitete Verfahren wegen des VW-Gesetzes als bedauerlich. Die EU-Kommission sei offenbar nicht bereit und willens, den guten Argumenten der Bundesregierung zu folgen, sagte der CDU-Politiker in Hannover. Der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte am Rande eines Ministerratstreffens in Luxemburg, offenbar habe die EU-Kommission aus dem Fall Nokia in Bochum nichts gelernt. Wenn man verhindern wolle, dass Arbeitnehmer zum Spielball von Spekulanten würden, brauche man entsprechende Gesetze. Indem die EU-Kommission darauf beharre, das Vetorecht für Niedersachsen in der VW-Aktionärsversammlung aufzuheben, unterstütze sie „einseitig das Interesse von Großaktionären“ wie Porsche. „Niemand weiß, welche Interessen Porsche entwickelt, und das kann im Zweifel auch gegen die Interessen des Gesamtkonzerns gehen“, sagte Gabriel.
Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) begrüßte das Vorgehen der Kommission hingegen. Deutschland müsse offen sein für Investoren aus dem In- und Ausland, sagte Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. „Um Investitionssicherheit zu gewährleisten, brauchen die Unternehmen nun eine schnelle Entscheidung. Das VW-Gesetz wäre Ballast im internationalen Wettbewerb.“
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Nikolas Busse Jahrgang 1969, politischer Korrespondent für die Nato und die EU mit Sitz in Brüssel.
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