03.08.2011 · Weil die niedergelassenen Ärzte immer älter werden, können Versorgungslücken entstehen. Aus diesem Grund will die Regierung an diesem Mittwoch ein Versorgungsstrukturgesetz beschließen. Die Pläne der Koalition im Überblick.
Von Andreas Mihm, BerlinDas Bundeskabinett will am Mittwoch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) verabschieden. Ziel ist eine bessere ambulante medizinische Versorgung vor allem auf dem Land. Darüberhinaus enthält das Gesetz viele neue Vorschriften zur Honorierung der Ärzte und Zahnärzte, zur Arbeit der Selbstverwaltung, zu Wahltarifen der Krankenkassen oder über Medizinische Versorgungszentren.
Sicherung der Versorgung vor Ort
Ob sich ein Kassenarzt niederlassen darf, hängt davon ab, ob in dem jeweiligen der 397 Planungsbereiche eine Stelle frei ist. Ausnahmen, etwa für hochspezialisierte Fachärzte, bestätigen die Regel. Dennoch kann es innerhalb eines Planungsbezirks wie Berlin zu Versorgungsengpässen kommen. Um das zu verhindern, werden die Regeln geändert. So müssen Planungsbereiche nicht mehr den Stadt- und Landkreisen entsprechen. Bei der Berechnung der Vorgaben für die als notwendig erachteten Arztsitze soll die Selbstverwaltung der Ärzte, Kassen und Krankenhäuser, der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), künftig nicht nur die Zahl der Bürger, sondern auch die Alterung der Bevölkerung berücksichtigen, weil Alte mehr und intensivere medizinische Betreuung brauchen. Die Länder dürfen mitberaten, aber nicht mitentscheiden, wenn der GBA über die bundesweite Bedarfsplanung befindet. Auf Landesebene werden die Rechte der Länder ausgeweitet. Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen müssen der Landesregierung den Bedarfsplan vorlegen. Die kann Nachbesserungen verlangen. Die Landesebene kann von den Bundesvorgaben für einzelne Planungsbezirke abweichen, um den die Versorgung am Bedarf auszurichten.
Anreize für Ärzte
Um die nach aktuellen Zahlen bestehende Überversorgung vor allem mit Facharztsitzen abzubauen, können die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Praxen aufkaufen und stilllegen. Dafür erhalten sie ein Vorkaufsrecht, wenn ein Arzt seine Praxis veräußern will, solange er sie nicht an ein Familienmitglied weitergeben will. Bei der Neubesetzung von Praxen in gefragten Lagen soll die KV künftig jene Ärzte bevorzugen, die bereits fünf Jahre in einem unterversorgten Gebiet tätig waren. Ärzte, die sich auf dem Land niederlassen, sollen für jeden Patienten das gleiche Geld erhalten. Da auf dem Land die Praxen oft groß sind, leiden sie unter der „Abstaffelungsregel“, nach der von einer bestimmten Zahl von Überweisungsscheinen an das Honorar gekappt wird. Im Einzelfall können künftig Preiszuschläge verabredet und Mittel aus einem von Kassen und Ärzten aufzulegenden Strukturfonds vergeben werden. Die Regel wird deshalb gestrichen. Krankenhäuser sowie Ärzte in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen können ermächtigt werden, an der ambulanten Versorgung teilzunehmen. Den Notdienst können niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gemeinsam organisieren. Die Möglichkeiten der KV oder der Kommunen, selbst Praxen zu betreiben, werden ausgeweitet. Vertragsärzte müssen nicht mehr in dem Planungsbezirk wohnen, für den sie zugelassen sind. Honorarrückforderungen der KV an Ärzte, die ihr Medikamentenbudget überschritten haben, werden erschwert.
Für Ärztinnen werden die Vertretungszeiten nach der Geburt eines Kindes auf zwölf Monate verdoppelt; die Frist für die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten während der Kindererziehung auf bis zu 36 Monate oder darüber hinaus verlängert. Andere Gesundheitsberufe sollen stärker in die Versorgung einbezogen werden. Kassen und Ärzte müssen bis Mitte 2012 eine Liste jener Leistungen erstellen, die etwa an Gemeindeschwestern delegiert werden können. Die Telemedizin soll ausgebaut und eigens bezahlt werden.
Honorare regional aushandeln
Die Regierung bricht mit dem unter der ehemaligen Ministerin Ulla Schmidt (SPD) begonnenen Trend zur bundesweiten Vereinheitlichung der Arzthonorare. Nachdem die zur Freude gerade der ostdeutschen Ärzte tendenziell bundesweit angeglichen wurden, sollen sie künftig wieder auf Landesebene und damit regional ausgehandelt werden. „Die Vertragspartner auf regionaler Ebene erhalten mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei ihren Vereinbarungen über die Gesamtvergütungen“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Allerdings werden auf Bundesebene weiterhin Vorgaben für die Honorargestaltung gemacht, etwa die Aufteilung nach Haus- und Fachärzten. Statt Leistungen pauschal zu honorieren, wird wieder mehr auf Einzelpreise gesetzt. Auf die umfassende Kodierung ärztlicher Leistungen durch die Mediziner wird verzichtet. Das spart Bürokratie, kostet die Ärzte aber Honorar, weil von der Kodierung Zusatzzahlungen der Kassen abhingen.
Zahnarzthonorare
Die Entwicklung der Preise für zahnärztliche Leistungen wird nicht mehr auf die der Grundlohnsumme begrenzt. Neue Kriterien sollen sicherstellen, dass sich die auf regionaler Ebene ausgehandelte Vergütung am medizinischen Bedarf der Patienten ausrichtet. Zudem sollen historische Ungleichgewichte in der Honorierung der Ersatzkassen und anderer Kassenarten ausgeglichen werden, was ebenfalls lange versprochen war. Dazu soll das Honorar einmal für alle Kassen auf neuer Basis festgelegt und dann für Verhandlungen freigegeben werden. Die Zahnärzte können von 2013 an mit jährlich 120 Millionen Euro mehr Honorar rechnen.
Spezialärztliche Versorgung
Ein Lieblingskind des früheren Gesundheitsministers Philipp Rösler (FDP) ist die spezialärztliche Versorgung. Hier will sein Nachfolger Daniel Bahr (FDP) einen neuen Sektor schaffen, in dem niedergelassene und Krankenhausärzte zu gleichen finanziellen Bedingungen nach dem Honorarmaßstab der Kassenärzte Patienten behandeln können. Voraussetzung soll allein ihre Qualifizierung sein. Ziel ist es
einerseits, die starren (Finanzierungs-)Grenzen zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern aufzubrechen, andererseits den Wettbewerb zwischen den Ärzten zu fördern. Patienten könnten so etwa nach einer schwerwiegenden Operation weiter von ihrem Krankenhausarzt ambulant behandelt werden. Es könnten aber auch teure und für Patienten lästige Klinikaufenthalte durch eine ambulante Behandlung vermieden werden. Ärzte- und Krankenhausverbände befürworten das Projekt vor der Hand, fürchten aber auch eine Schwächung des eigenen Sektors.
Umbau der Selbstverwaltung
Die Stimmen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), der festlegt, welche Leitungen die Krankenkassen bezahlt, werden neu gewichtet. So kann der Ausschluss von Leistungen aus dem Erstattungskatalog der Kassen künftig nur noch beschlossen werden, wenn neun der 13 Mitglieder zustimmen (Stimmverhältnis: drei Unparteiische, fünf Kassen, je zwei Kassenärzte und Krankenhäuser, ein Zahnarzt.) Um taktischem Abstimmungsverhalten vorzubeugen, werden die Stimmen derjenigen Leistungserbringer, deren Geschäftsbereich bei einer Abstimmung nicht betroffen ist, den Übrigen zugeschlagen. An die Auswahl der Unabhängigen Mitglieder und des Vorsitzenden werden schärfere Bedingungen gestellt: Sie dürfen die letzten drei Jahre vor der Wahl nicht bei einer Kassen, eine Kassenärztlichen Vereinigung, einem Krankenhaus oder als Arzt gearbeitet haben. Auch kann der Gesundheitsausschuss des Bundestages die vorgeschlagenen Kandidaten anhören und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen ablehnen. Die drei Unparteiischen dürfen für sechs Jahre gewählt werden.
Neue Angebote für Versicherte
Krankenkassen sollen ihren Versicherten leichter Angebote machen können, die über den gesetzlichen Pflichtkatalog hinausgehen. Die AOK Rheinland etwa will eine Brillenversicherung anbieten. Die Abwahl von Pflichtleistungen wird allerdings nicht gestattet. Die Zusatztarife müssen sich aus sich selbst finanzieren; eine Quersubventionierung ist verboten. Künftig sollen vorbehaltlich weiterer Regelungen Kassen auch Gruppenversicherungen für Beschäftigte eines Unternehmens, für Patientenorganisationen oder Behindertengruppen anbieten und ihnen spezielle Angebote unterbreiten. Solche Tarife könnten an betriebliche Gesundheitsprojekte geknüpft werden. Zudem werden die Informationsvorschriften für Kassen verschärft, die insolvent werden. Das gilt auch für die Aufnahmepflichten der anderen Kassen.
Medizinische Versorgungszentren
Für den Betrieb dieser von der Ärzteschaft abgelehnten, von jungen angestellten Ärzten dagegen gern angenommenen Zentren ambulanter Versorgung sollen neue Regeln gelten, um die Unabhängigkeit bei medizinischen Entscheidungen zu sichern. So sollen nur Ärzte und Krankenhäuser – unter bestimmten Bedingungen – solche Versorgungszentren gründen und besitzen dürfen. Der Leiter muss ein Arzt sein. Als Trägerorganisationen kommen nur Personengesellschaften oder gemeinnützige und wohltätige Gesellschaften in Frage, Aktiengesellschaften sind ausdrücklich verboten. Ende Oktober vergangenen Jahres gab es 1612 MVZ, an denen 8264 Ärzte arbeiteten. Für diese Einrichtungen, von denen 36 Prozent von Krankenhäusern und 44 Prozent von Ärzten betrieben wurden, gibt es einen Bestandsschutz.
Überversorgung mit Fachärzten
Michael Muscholl (Muscholl)
- 03.08.2011, 13:24 Uhr
Schwarz-gelbe Gesundheitsreform
DANY FRANKY (danyandfrank)
- 03.08.2011, 11:29 Uhr
eine tolle Grafik - unserer rasante Anstieg der niedergelassenen Ärzte
Ulrich Glatzel (rhearhein)
- 03.08.2011, 10:31 Uhr
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