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Vermögen und Steuer Genossen und Grüne schielen auf Bürger mit dicker Geldbörse

22.06.2005 ·  Eine Erhöhung des Spitzensatzes oder ein Steuerzuschlag für Spitzenverdiener würde zwar der Stoßrichtung der Steuerpolitik der vergangenen Jahre widersprechen, wäre aber technisch leicht zu machen. Theoretisch.

Von Manfred Schäfers
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SPD und Grüne debattieren über eine höhere Belastung von Großverdienern und Reichen. Was vergleichbar klingt - in beiden Fällen will man Bürger mit dicker Börse zugunsten des Gemeinwesens anzapfen -, macht finanzpolitisch einen Unterschied. Das eine Mal geht es um das laufende Einkommen, das bei Managern, Musikstars oder Fußballern zuweilen um ein Vielfaches höher ist als eines Durchschnittsverdieners. Das andere Mal geht es um Vermögensmillionäre oder alle, die diesem angenehmen Zustand mehr oder weniger nahe kommen. Hier ist die Frage, ob sie über die Besteuerung ihrer laufenden Einkommen aus ihrem Besitz hinaus zusätzlich etwas zahlen sollten, also letztlich zweimal besteuert werden.

Der steuerliche Zugriff auf Besserverdiener ist zwar immer noch größer als bei Normalverdienern. Das liegt an den mit dem Verdienst steigenden Steuersätzen. Aber Rot-Grün hat in seiner Regierungszeit die Spitzenbelastung von 53 auf 42 Prozent gesenkt. Noch wirbt das Bundesfinanzministerium für diese Politik, beispielsweise mit der Broschüre "Steuern runter, Deutschland rauf". Auch hatte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) erst zu Jahresbeginn die Senkung des Spitzensteuersatzes gegen aufkommende Kritik aus den eigenen Reihen gerechtfertigt, indem er auf die notwendige Entlastung von Personengesellschaften im europäischen Wettbewerb verwies.

Diverse Erhöhungsvorschläge durchgerechnet

Ungeachtet dessen hat das Bundesfinanzministerium nach dem Motto: "Man muß wissen, für wieviel Geld man sich welchen Ärger einhandelt" die diversen Erhöhungsvorschläge durchgerechnet, die linke Genossen in das Wahlmanifest der SPD drücken wollen. So wird diskutiert, Alleinstehenden mit einem Einkommen von einer halben Million Euro (bei Verheirateten stets das Doppelte) einen Steuerzuschlag von 5 Prozent abzuverlangen. Andere Vorschläge sehen vor, daß dieser Aufschlag schon bei der Hälfte einsetzt oder daß man bei 250.000 Euro mit einem Steuermalus von 3 Prozent beginnt und diesen von 500.000 Euro an auf 5 Prozent erhöht. Damit könnten nach den Berechnungen des Ministeriums knapp eine bis 1,7 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen des Staates gelenkt werden. Das gesamte Steueraufkommen ließe sich damit um etwa 0,3 Prozent, das der direkten Steuern um knapp ein Prozent steigern.

Eine Erhöhung des Spitzensatzes oder ein Steuerzuschlag für Spitzenverdiener würde zwar der Stoßrichtung der Steuerpolitik der vergangenen Jahre widersprechen, wäre aber technisch leicht zu machen. Nur müßte dabei der Bundesrat mitspielen - was auf absehbare Zeit so gut wie ausgeschlossen ist. Von daher sind alle Überlegungen und Modellrechnungen, die in diese Richtung gehen, dazu verurteilt, Sandkastenspiele zu bleiben. Aber selbst die SPD ist in dieser Frage noch nicht entschieden. Die Finanzpolitiker stemmen sich noch gegen einen Steueraufschlag, ihr Beitrag für das Wahlmanifest enthielt lediglich Passagen über eine stärkere Belastung höherer Erbschaften und eine marktnähere, das heißt höhere Bewertung von Immobilien.

Vermögenssteuer wäre komplizierter

Finanzpolitisch ungleich komplizierter als eine höhere Belastung der Spitzenverdiener wäre die Rückkehr zur Vermögensteuer. Sie wird in Deutschland nicht mehr erhoben, seitdem das Verfassungsgericht die unterschiedliche Bewertung der verschiedenen Vermögensarten als gleichheitswidrig verworfen hat. Damals entwickelte das Verfassungsgericht auch den sogenannten Halbteilungsgrundsatz. Danach darf die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt. Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn die Einkommensteuer schon bei 50 Prozent liegt, bleibt wenig Raum für eine Vermögensteuer. Doch nachdem nunmehr die Einkommensteuer in der Spitze bei 42 Prozent liegt, bliebe selbst unter Berücksichtigung des Solidarzuschlags Platz für die Vermögensteuer.

Grüne Spitze in der Umverteilungspolitik

Die Grünen stoßen in die Lücke vor. Sie wollen nicht nur "die Steuererträge bei privaten Spitzenverdienern wie Chefärzten und Managern erhöhen", sondern sprechen ausdrücklich die Möglichkeit an, auf "die Neueinführung der Vermögensteuer auf private Vermögen" zurückzugreifen. Damit setzen sie sich an die Spitze der Umverteilungspolitik (siehe auch: Aus dem grünen Füllhorn). Denn um nichts anderes handelt es sich bei einer Steuer, die im Extremfall aus der Substanz gezahlt werden muß - eben wenn das Vermögen nicht genug abwirft, um die Steuern zahlen zu können. Daß dieVermögensteuer zudem extrem verwaltungsaufwendig ist, da dann Immobilien stets aktuell bewertet werden müßten, scheint sie auch nicht zu stören.

Schon nach der vergangenen Bundestagswahl hatte die IG Metall Druck gemacht, um die Vermögensteuer wiederzubeleben. Der seinerzeitige Vize und heutige Erste Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters, sprach von einer potentiellen Bemessungsgrundlage von 1,59 Billionen Euro bei einem Freibetrag von 500.000 Euro je Haushalt. Eine laufende Vermögensteuer von einem Prozent könnte demnach ein Aufkommen von bis zu 15,9 Milliarden Euro ergeben. Peters bezog sich auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Darin wurde festgestellt, daß die Steuern auf Vermögen in Deutschland lediglich 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmachten. Im Durchschnitt aller großen Industrieländer seien es hingegen 1,9 Prozent, in den Vereinigten Staaten mehr als 3 Prozent, in Kanada, Großbritannien und Luxemburg sogar rund 4 Prozent.

Vermögensteuer, Vermögensbesteuerung

Doch muß man bei solchen Vergleichen aufpassen. Zumeist geht es dabei nicht nur um die Vermögensteuer als solche, die beispielsweise in Amerika und Großbritannien unbekannt ist, sondern um die Vermögensbesteuerung, wozu auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grundsteuer sowie die Grunderwerbsteuer gehören. Eine der alten deutschen Vermögensteuer vergleichbare Steuer, das heißt eine Steuer auf den Netto-Vermögensbestand, wurde nach der letzten Erhebung, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat, nur in acht der dreißig wichtigsten Industrieländer erhoben. Das war im Jahr 2000. Seither hat Finnland die Vermögensteuer abgeschafft. Norwegen hat beschlossen, die Sätze zu halbieren, und will die Vermögensteuer mittelfristig ebenfalls abschaffen. Und selbst in Schweden läuft eine Reformdiskussion.

Bei der umfassenderen Vermögensbesteuerung liegen die Sätze in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien, aber auch in Luxemburg deutlich über dem deutschen Wert. Gemessen an den gesamten Steuereinnahmen kamen diese Länder im Jahr 2000 auf mehr als 10 Prozent, während die deutsche Quote bei 2,2 Prozent lag. Das Bundesfinanzministerium hat das nicht ruhen lassen. In einem Bericht schrieb es dazu Ende 2003: "Der diesbezügliche Hauptunterschied zu den in der öffentlichen Diskussion häufig angeführten angelsächsischen Ländern ist auf die hohe quantitative Bedeutung der Grundsteuern in diesen Ländern zurückzuführen." Diese belasteten zwar auch einen Teil des Vermögens. Sie dienten aber den dortigen Kommunen zur Finanzierung öffentlicher Leistungen wie der Wasserversorgung, der Abfall- und der Abwasserentsorgung, für die in Deutschland Gebühren und Beiträge erhoben würden.

Begüterte nicht verschrecken

In Großbritannien wird beispielsweise die Grundsteuer zur Finanzierung kommunaler Aufgaben erhoben. Eigentümer und Mieter haben sie gleichermaßen zu bezahlen. Das heißt, nicht nur Reiche sind betroffen. Die Engländer achten vielmehr darauf, daß sie Begüterte nicht verschrecken. Sie haben erfahren, daß das Land profitiert, wenn Ölscheichs oder reiche Russen unter ihnen leben und konsumieren.

In Deutschland hat man sie weniger angelockt als vergrault. Hier zahlten zuletzt 10Prozent der Steuerpflichtigen mehr als die Hälfte des Einkommensteueraufkommens, während die untere Hälfte nicht einmal 10Prozent dazu beitrug. Bekannte Abwanderer sind Fußballkaiser Franz Beckenbauer und Formel-1-Fahrer Michael Schumacher. Der eine lebt in Österreich, der andere in der Schweiz - beide kaum deshalb, weil sie die Landschaft dort unwiderstehlich finden.

Quelle: mas., F.A.Z., 22.06.2005, Nr. 142 / Seite 13
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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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