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Vergütung Zypries will an die Managergehälter heran

13.12.2007 ·  Vor zwei Jahren machte Justizministerin Zypries schon ernst, als sie die Vorstände per Gesetz zwang, ihre Vergütungen offenzulegen. Jetzt will sie - angeregt durch die Debatte um überhöhte Managergehälter - noch mehr Transparenz erreichen. Die Union signalisiert Unterstützung.

Von Kerstin Schwenn, Berlin
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In der großen Koalition zeichnen sich Gemeinsamkeiten im Vorgehen gegen überhöhte Managergehälter ab. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) schließt neue Vorgaben des Gesetzgebers nicht aus. Auch der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, befürwortet gesetzliche Anreize für niedrigere Managervergütungen.

Mehr Transparenz sehen beide als entscheidenden Faktor. Derweil geht die heftige Gehälterdebatte weiter. Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck warnte vor einem „Zerbrechen der Gesellschaft in völlig unterschiedliche Welten“. Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) forderte eine „gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung“ in Deutschland. Der FDP-Wirtschaftspolitiker Rainer Brüderle sagte darauf: „Jetzt hat das Lafontaine-Virus auch die CSU erreicht.“

Zypries: Missstände müssen beseitigt werden

Justizministerin Zypries kündigte am Donnerstag in Berlin an, sie werde der gerade eingesetzten SPD-Arbeitsgruppe Vorschläge für gesetzliche Änderungen unterbreiten, um zu erreichen, „dass sich die Kultur ändert“. Zwar dürfe man nicht vergessen, dass die Unternehmen auch mit der Bezahlung ihrer Manager im internationalen Wettbewerb stünden; dennoch müssten Missstände beseitigt werden.

Zu den Vorschlägen, die diskutiert werden sollten, gehöre die Idee, bei der Festsetzung der Vorstandsgehälter durch den Aufsichtsrat die Hauptversammlung der Aktionäre mehr einzubinden, sagte Zypries mit Verweis auf das Beispiel Großbritanniens: Dort sei die Stellungnahme der Hauptversammlung zu den Vorstandsbezügen zwar nicht bindend. Entscheidend sei es aber, auf diese Weise die Transparenz zu verbessern, denn „Schamlosigkeit scheut das Tageslicht“.

Denkbar sei es überdies, den Begriff „Angemessenheit“ in Paragraph 87 des Aktiengesetzes konkreter zu formulieren oder aber eine Schadensersatzpflicht der Aufsichtsratsmitglieder vorzusehen, wenn die Vergütung „unangemessen“ sei. „Man muss dann sehen, wie scharf dieses Schwert ist“, sagte Zypries. Anders als das Bundesfinanzministerium schließt die Ministerin eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Gehältern als Betriebsausgabe nicht aus. In den Vereinigten Staaten gebe es eine Regelung, nach der Unternehmen Gehälter nur bis zur Höhe von einer Million Dollar von der Steuer absetzen dürften.

„Solche Vergütungen sind moralisch nicht zu rechtfertigen“

Auch der CDU-Rechtspolitiker Krings sagte: „Sonnenlicht ist das beste Reinigungsmittel für unanständige Gehaltsentscheidungen in Konzern-Hinterzimmern.“ Die vor zwei Jahren beschlossene individuelle Offenlegungspflicht von Vorstandsbezügen sei schon ein wichtiges Signal gewesen. Krings teilt Zypries’ Auffassung, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern als Betriebsausgabe auf eine bestimmte Höhe begrenzt werden könne. Möglich sei ferner eine bessere Transparenz des Verfahrens, in dem über die Gehälter entschieden werde. „Das könnte eine angemessene Antwort des Staates auf aberwitzige Jahresgehälter und auf Abfindungen in astronomischen Höhen sein. Solche Vergütungen sind moralisch nicht zu rechtfertigen.“

Krings mahnte indes, die Kritik an überhöhten Gehältern dürfe nicht nur reflexartig Forderungen nach neuen Verbotsgesetzen hervorrufen. Der Staat dürfe nicht alles gesetzlich verbieten, was den Moralvorstellungen der Bevölkerungsmehrheit widerspreche. Das gelte für Vorstandsgehälter wie für die Gagen von Schauspielern und Spitzensportlern. Wer gesetzliche Obergrenzen fordere, verlasse den Boden der Eigentumsordnung, warnte Krings. Er kritisierte auch die Rolle der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten, die überhöhten Vergütungen zugestimmt hätten.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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