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„Verfassungsrechtliche Bedenken“ Schattenhaushalt für 2009 vom Tisch

22.10.2009 ·  Der von Union und FDP geplante Schattenhaushalt zur Finanzierung der Milliarden-Defizite in den Sozialversicherungen ist für dieses Jahr vom Tisch. Keine Einigung gibt es weiterhin über die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Union und FDP rücken von ihrem Plan ab, mit einem Nachtragshaushalt in diesem Jahr einen 50 bis 70 Milliarden Euro großen Schattenhaushalt zu schaffen. Nach Informationen der F.A.Z. hat das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Damit wird es nicht mehr möglich sein, Mittel, die in den Jahren 2010 bis 2013 ausgegeben werden sollen, noch in den Bundeshaushalt 2009 zu schieben. Dies hätte das Defizit in diesem Jahr 100 Milliarden Euro und mehr getrieben.

Der Bundeshaushalt wäre auf Jahre entlastet worden, weil die eingeplanten Mittel an die Bundesagentur für Arbeit und die gesetzlichen Krankenkassen aus dem Sozialversicherungsstabilisierungsfonds geflossen wären. Im nächsten Jahr hätte man mit der öffentlich stark kritisierten Operation das Defizit von bisher geplanten 76 Milliarden Euro in die Größenordnung von 50 Milliarden Euro gedrückt. Insgesamt wäre es damit leichter gefallen, trotz Steuersenkungen ein kontinuierlich sinkendes Defizit auszuweisen. Daran ist vor allem die FDP interessiert gewesen, die so die „Erblast“ der alten Regierung deutlich machen wollte.

Massive Kritik hatte es auch innerhalb der Union an dem Fonds gegeben, mehr noch an der Außendarstellung. Innerhalb der großen Koalitionsrunde gab man sich am Donnerstag erschrocken über die mediale Kritik. Von einem kommunikativen Rohrkrepierer war die Rede. Union und FDP erwägen nun, der Bundesagentur für Arbeit nächstes Jahr einen „Zuschuss und kein Darlehen“ zu geben, sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende Pinkwart der F.A.Z. „Wir prüfen nun den Weg über ein Sondervermögen für 2010.“ Kanzleramtsminiser de Maizière (CDU), FDP-Finanzfachmann Solms und der Bayerns Finanzminister Fahrenschon (CSU) versicherten, „die gebotene Transparenz wird selbstverständlich eingehalten“.

Zuschuss in Höhe von 20 Milliarden Euro erwogen

Mit der Einrichtung des Fonds wollten sich Union und FDP Spielräume für schuldenfinanzierte Steuersenkungen eröffnen. Die neue Schuldenbremse im Grundgesetz setzt der Bundesregierung ab 2011 enge Grenzen für die Aufnahme neuer Kredite. Bis zum Wochenende wollen die Spitzen der künftigen Koalitionspartner eine Verständigung über die Steuer- und Finanzpolitik finden.

An Aktualität gewinnt nach Angaben von Finanzexperten nun eine zunächst verworfene Alternative, die 2010 einen direkten Zuschuss aus dem ordentlichen Bundeshaushalt an die BA und die GKV vorsieht. Dazu soll das bisher vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit in einen Zuschuss umgewandelt werden, der an „strenge Kriterien“ geknüpft wird. Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einer Größenordnung in Höhe von etwa 20 Milliarden Euro. Den Zuschussbedarf an die BA für das kommende Jahr bezifferten die künftigen Koalitionspartner auf voraussichtlich 16 Milliarden, den an die gesetzliche Krankenversicherung auf vier Milliarden Euro.

Haushaltspolitiker weisen darauf hin, dass der Weg über einen Zuschuss zu der merkwürdigen Konsequenz führte, dass bis 2013 der Spielraum für neue Schulden höher wäre, die nächste Regierung aber umso stärker sparen müsste. Das ist eine Folge der neuen Schuldenregel im Grundgesetz, nach der der Bund sich im Jahr 2016 grundsätzlich nur noch mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verschulden darf. Bis dahin ist das Kerndefizit von Jahr zu Jahr in gleichen Schritten zu senken. Ausgangspunkt ist das Jahr 2010. Als auch nicht ausgeschlossen galt am Donnerstag, dass die neue Koalition im nächsten Jahr einen Nebenhaushalt einrichten will. Doch damit ließe sich der Verschuldungsspielraum bei weitem nicht so stark ausweiten wie bei der zunächst erwogenen Lösung.

Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollten zur Überwindung der Krise stabil gehalten werden, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Die neue Koalition will bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2010 prüfen, ob es dazu ein „Sondervermögen“ geben soll. Für die Jahre 2011 und 2012 sei noch nichts entschieden worden. Rechnerisch hätte es Vorteile, wenn vor Einsetzen der neuen Schuldenregel 2011 die Neuverschuldung hochgeschraubt würde. Bis zum Wochenende wollen die Bündnispartner eine Lösung finden.

Keine Einigung über Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Unterdessen haben sich Union und FDP endgültig darauf verständigt, die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine verpflichtende Zusatzvorsorge zu ergänzen. Die entsprechende Passage im Entwurf des Koalitionsvertrags billigte die große Verhandlungskommission am Donnerstag in Berlin nach Angaben von Teilnehmern. Arbeitnehmer müssen daher mit höheren Beiträgen rechnen, wenn sie zusätzlich zum normalen Beitragssatz noch privat in Form einer Art „Pflege-Riester“ Vorsorge treffen müssen. Zudem soll der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung durch eine verkürzte Wartezeit erleichtert werden.

Noch nicht einigen konnten sich die Teilnehmer der großen Koalitionsrunde auf die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl sich Kompromisslinien abzeichneten. Dieses Thema solle nun in der Schlussrunde am Freitag gemeinsam mit weiteren offenen Fragen aus anderen Themenfeldern erörtert und letztlich von den Parteichefs entschieden werden, hieß es.

Quelle: mas./wus./löw./km./FAZ.NET
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