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Verfassungsrechtliche Bedenken Minister zweifeln am eigenen Energiekonzept

 ·  Die Regierung sieht offenbar ihr eigenes Energiekonzept auf unsicherem Grund. In einer Parteiveranstaltung soll Umweltminister Röttgen bezweifelt haben, dass die Laufzeiten-Verlängerung einer Prüfung durch das Verfassungsgericht standhält. Die Kanzlerin stellte ihn darauf zur Rede.

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Während Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) die hohen Kosten einer energetischen Sanierung aller Wohnhäuser in die Nähe eines Eingriffs in Eigentumsrechte wertete, soll Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) in einer internen Parteiveranstaltung bezweifelt haben, dass die geplante Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraftwerken einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält. Kanzlerin Angela Merkel sagte dazu vor einer CDU-Präsidiumsklausur in Diedersdorf bei Berlin, sie habe am Sonntag noch einmal mit Röttgen gesprochen. Er bestreite, „diese Äußerung gemacht zu haben und wird das auch noch einmal klarstellen“.

Zuvor hatte die „Bild am Sonntag“ berichtet, Röttgen habe am Donnerstag vor dem Arbeitskreis Umwelt der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag zur geplanten Laufzeitverlängerung um durchschnittlich zwölf Jahre ohne Zustimmung des Bundesrats gesagt: „Das wird das Bundesverfassungsgericht nicht mitmachen.“ Er rechne zwar nicht damit, dass Karlsruhe den Kompromiss komplett verwerfe. Aber am Ende komme dabei eine Laufzeitverlängerung von „etwa fünf Jahren“ heraus. Die sei seine „persönliche Rechtsauffassung“.

Die Verfassungsjuristen der Regierung hatten sich dagegen nach der Prüfung der Eckpunkte des Energiekonzepts überzeugt gezeigt, dass eine moderate Laufzeitverlängerung vor Gericht Bestand haben werde, auch wenn sie dem Bundesrat nicht zur Zustimmung vorgelegt wird. Offiziell sagte Röttgen am Wochenende: „Ich habe öffentlich und intern immer wieder betont, dass für die verfassungsrechtliche Beurteilung allein das Votum der Verfassungsressorts maßgeblich ist. Daran hält sich die gesamte Bundesregierung und selbstverständlich auch ich.“

Für den Staatsrechtler Joachim Wieland hat die Verlängerung der Laufzeiten vor dem Bundesverfassungsgericht unabhängig von der Jahreszahl keinen Bestand, da der Bund damit sehr weit in die Verwaltungshoheit der Länder eingreife. SPD und Grüne sowie einige Länder wollen in Karlsruhe klagen.

Verkehrsminister Ramsauer fordert derweil einen Teil des Zusatzerlöses aus der Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke für die Finanzierung der Gebäudesanierung ein. Das Vorhaben, bis 2050 alle Gebäude auf einen Energieverbrauch ohne Kohlendioxidausstoß umzustellen, sei ein unzulässiger Eingriff ins Eigentum, sagte er dem „Focus“. Zwar sei es sinnvoll, Gebäude zu sanieren, um Energie zu sparen. Hauseigentümer und Mieter dürften aber nicht überfordert werden. Dem „Spiegel“ sagte er: „Bei einer derartigen Zwangssanierung missachtet die Politik die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und sozialen Ausgewogenheit.“ Die energetische Sanierung von Millionen Häusern ist wichtiger Bestandteil des Energiekonzepts der Koalition; bis 2050 sollen alle Häuser so saniert werden, dass sie keine klimaschädlichen Gase mehr verursachen. In einem Vermerk des Ministeriums heißt es: „Der Nullemissionsstandard für alle Wohngebäude im Jahr 2050 würde Gesamtkosten in Höhe von 2 bis 2,4 Billionen Euro verursachen.“ Um die Ziele zu erreichen, seien Investitionen von „mindestens 75 Milliarden Euro im Jahr nötig.

Nach dem Beschluss der Koalition über die Laufzeiten kommen auch aus den Ländern neue Forderungen. Der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) verlangte, Länder mit Atomkraftwerken müssten über die Einnahmen mitentscheiden. Allein für den Umbau der Stromnetze seien zweistellige Milliardenbeträge nötig, weil moderne Leitungen unterirdisch verlegt werden müssten. Der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister (CDU) forderte einen Ausgleich für die Endlagerstandorte Asse und Schacht Konrad. Das Bundesumweltministerium bestätigte am Sonntag, dass bei der Eignungsprüfung des Salzstocks Gorlebens für ein Atomendlager auch Enteignungen möglich sein sollten. Nach geltender Rechtslage könnte die Weigerung eines einzigen Inhabers der Nutzungsrechte dazu führen, dass die Erkundung nicht im erforderlichen Ausmaß vorgenommen werden könne, sagte eine Sprecherin. Deshalb sollten in das Atomgesetz wieder Enteignungsvorschriften aufgenommen werden.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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