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Verfassungsklage angekündigt Arbeitgeber wollen niedrigere Sozialbeiträge erzwingen

01.06.2008 ·  Die deutschen Arbeitgeber arbeiten mit harten Bandagen gegen die Bundesregierung. BDA-Präsident Dieter Hundt kündigte jetzt eine Verfassungsklage an, sollte die große Koalition nicht bis August die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung senken. Das Finanzministerium gibt sich gelassen.

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Die Arbeitgeber wollen mit einer Klage gegen die Bundesregierung eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erzwingen. „Der rechtswidrige Griff der Bundesregierung in die Taschen der Beitragszahler muss gestoppt werden“, sagte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt der „Bild am Sonntag“. Das Finanzministerium gab dem Plan keine Erfolgsaussichten.

Mit der Verfassungsbeschwerde soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,7 Prozent sinken. Wie die Gewerkschaften fordert die Wirtschaft den Wegfall des sogenannten Eingliederungsbeitrags, den die Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Jahresbeginn an den Bund abführen muss. Mit Verzicht auf die Zahlung könnte aus Sicht der Arbeitgeber und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Spielraum für weitere Entlastung geschaffen werden. Anfang des Jahres war der Beitragssatz von 4,2 auf 3,3 Prozent gesunken.

Ultimatum bis Ende August

Mit dem Eingliederungsbeitrag leite Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) Jahr für Jahr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von fünf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt und bezahle damit Verwaltungskosten und Fördermaßnahmen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. „Dies ist nicht zulässig“, erklärte Hundt. Mit dem Geld müsse vielmehr der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um weitere 0,6 Prozentpunkte gesenkt werden.

Hundt: „Unsere Anwälte bereiten gerade eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. Die entsprechende Klage der deutschen Arbeitgeber gegen das Vorgehen der Regierung wird erhoben, wenn die große Koalition nicht bis spätestens Ende August dieses Jahres einlenkt und die Beiträge entsprechend senkt.“ Steinbrücks Sprecher Torsten Albig widersprach der Auffassung Hundts. Das Verfahren sei zulässig, sagte er am Sonntag und zeigte sich überzeugt: „Die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg.“

Arbeitgeber und Gewerkschaften sind sich einig

Auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte die Bundesregierung auf, den Eingliederungsbeitrag „unverzüglich zu streichen“. Wenn der Eingliederungsbeitrag fällt, könne diese Entlastung in Form einer Beitragssenkung weitergegeben werden. Der Milliarden-Betrag sei nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern widerspreche der Zielsetzung der Koalition, die Sozialabgaben zu senken und die Bürger zu entlasten.

Der Eingliederungsbeitrag wird seit Anfang 2008 von der BA erhoben. Er soll die Kosten der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Hälfte decken und den Bundesetat um etwa fünf Milliarden Euro entlasten. Im Gegenzug wurde der BA der Aussteuerungsbetrag erlassen. Dieser wurde fällig für jeden Arbeitslosen, der innerhalb eines Jahres nicht vermittelt und zum Empfänger von Arbeitslosengeld II wurde. Das „Strafgeld“ war wegen der guten Beschäftigungslage zuletzt weit niedriger als der neue „Eingliederungsbeitrag“.

Koalition erwägt Senkung auf drei Prozent

Unabhängig von der Debatte um den Eingliederungsbeitrag wird in der Koalition ohnehin erwogen, den Beitragssatz zum 1. Januar 2009 auf möglicherweise 3,0 Prozent zu senken. Die Anfang 2008 erfolgte Senkung auf 3,3 Prozent sollte die Beitragszahler - Arbeitnehmer und Arbeitgeber - zusammen um 6,3 Milliarden Euro entlasten. Wegen der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt und der Finanzlage bei der BA wird in der Koalition Spielraum gesehen.

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