10.12.2008 · 29 Versicherungen und Privatversicherte haben gegen die Gesundheitsreform Verfassungsbeschwerde eingelegt. Doch das hat offenbar wenig Aussicht auf Erfolg. Der Senat in Karlsruhe zweifelt an der Zulässigkeit einiger Verfahren.
Von Melanie Amann, KarlsruheDie Verfassungsbeschwerden privater Krankenversicherungen gegen die Gesundheitsreform haben offenbar wenig Aussicht auf Erfolg. Der Senat zweifelt an der Zulässigkeit einiger Verfahren. Das zeigte sich in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Mittwoch in Karlsruhe. Zudem berichteten Sachverständige, dass die wirtschaftlichen Folgen der Gesundheitsreform für die private Krankenversicherung (PKV) nicht sehr gravierend seien, sondern ein „Nullsummenspiel“.
29 Versicherungen und Privatversicherte hatten gegen die Reform Verfassungsbeschwerde eingelegt, acht Musterverfahren hatte der 1. Senat ausgewählt. Die Unternehmen sehen sich durch die Reform in ihrer Existenz bedroht, vor allem durch den Basistarif, den die PKV von Januar 2009 an anbieten muss. Er darf nicht teurer sein als das teuerste Angebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und muss die gleiche Leistung bieten. Die sonst bei Privatversicherungen übliche Gesundheitsprüfung der Kandidaten ist hier nicht erlaubt – so können sich auch chronisch Kranke vergleichsweise günstig privat versichern lassen.
Zudem dürfen Privatversicherte künftig bei einem Wechsel ihres Versicherers einen Teil ihrer Altersrückstellungen mitnehmen. Dies werten die Beschwerdeführer als Eingriff in ihre Berufsfreiheit, ihre Vertragsfreiheit und ihr Eigentumsrecht.
Verfahren könnten unzulässig sein
Einige Verfassungsbeschwerden richten sich dagegen, dass ein Wechsel von der GKV in die PKV für freiwillig Versicherte erst nach drei Jahren möglich ist. Diese Verfahren könnten aber unzulässig sein, ließ das Gericht durchblicken. Zu den Beschwerdeführern zählen die großen Versicherer Allianz, Axa, Debeka und Victoria, aber auch einzelne Versicherte wie die 26 Jahre alte Katharina Graffenberger, die an multipler Sklerose leidet und fürchtet, dass ihr Monatsbeitrag von 360 Euro nach der Reform in unbezahlbare Höhe schießt.
„Der Basistarif ist eine Sozialleistung. Die Durchführung und Finanzierung dieser Leistung bürdet der Staat der PKV auf“, sagte Günter Dribbern, Vorstandsvorsitzender der Victoria Krankenversicherung. Es drohe eine Beitragsspirale: Die Mitglieder im Basistarif müssten durch reguläre Versicherte subventioniert werden. Die würden vor den höheren Beiträgen zu günstigeren Anbietern oder ebenfalls in den Basistarif flüchten. Zusammen mit der Übertragbarkeit der Altersrückstellungen entstehe ein „perverser Anreiz“, ergänzte der PKV-Verbandsdirektor Volker Leienbach. Privatversicherte könnten in einen Basistarif wechseln und sich mit ihren Altersrückstellungen noch Zusatzversicherungen leisten. „Ein 55 Jahre alter Versicherter steht vor der Wahl: Will ich Subventionszahler oder -empfänger sein“.
Wie sich die Beiträge und die Mitgliederstruktur der PKV infolge der Reform entwickeln, war die größte Streitfrage in der Verhandlung. Davon hängt ab, ob die Bundesregierung bei der Reform ihren zulässigen Gestaltungs- und Prognose-Spielraum eingehalten hat. Der Sachverständige Bert Rürup klagte, die privaten Versicherer hätten ihm nicht die nötigen Daten geliefert. Auf Basis seines Materials komme er aber zu dem Schluss: „Der Basistarif wird relativ teuer und deshalb nicht sonderlich attraktiv sein.“ Von einem „Nullsummenspiel“ sprach der Versicherungsmathematiker Ulrich Meyer: Es werde eine gewisse Umverteilung, aber keine starke Belastung geben. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte, die Reform habe eine „faire Lastenverteilung“ geschaffen und die GKV von „systematischen Wettbewerbsverzerrungen“ befreit.
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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