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Verfassungsbeschwerde Arbeitgeber klagen auf 5 Milliarden Euro

 ·  Nach Ansicht der Arbeitgeber missbraucht der Bund seit Jahren Milliarden-Summen aus der Arbeitslosenversicherung. Im Mittelpunkt des Streits steht der sogenannte Eingliederungsbeitrag. Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen die Unternehmen nun den Zugriff des Bundes auf das Geld der Arbeitslosenversicherung stoppen.

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Der Bund missbraucht nach Ansicht der Arbeitgeber seit Jahren Milliarden-Summen aus der Arbeitslosenversicherung. Dagegen ziehen nun mehrere Unternehmen vor Gericht. Sie wollen vor allem die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik von Langzeitarbeitslosen durch Sozialbeiträge kippen, was in diesem Jahr 5 Milliarden Euro kosten wird. Ein Ingenieursbüro aus Berlin hat deshalb beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingelegt, die der F.A.Z. vorliegt. Außerdem haben einige Unternehmen Klagen an den unteren Sozialgerichten auf den Weg gebracht. Angestoßen wurde die Aktion von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). Deren Präsident Dieter Hundt sagte der F.A.Z: „Die Politik muss einen deutlichen Hinweis erhalten, dass sie mit den Mitteln der Beitragszahler nicht nach Belieben schalten und walten kann.“

Im Mittelpunkt des Streits steht der sogenannte Eingliederungsbeitrag, der seit dem 1. Januar 2008 fällig wird. Im Gesetz ist festgelegt, dass sich die Arbeitslosenversicherung zur Hälfte an bestimmten Kosten der früheren Sozialhilfe beteiligen muss. Der Eingliederungsbeitrag macht mehr als die Hälfte aller versicherungsfremden Leistungen in diesem Jahr aus (siehe Tabelle weiter unten). Ohne ihn könnte der Beitragssatz von derzeit 3,3 auf 2,7 Prozent gesenkt werden, rechnete Hundt vor. Als „Skandal“ bezeichnete er indes den Plan der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit auch noch die Kosten für die Förderung von Schülern aufzubürden (siehe auch Nachhilfe aus der Arbeitslosenkasse).

Gutachten: Zweckentfremdung von Beiträgen ist grundgesetzwidrig

Die BDA und der Deutsche Gewerkschaftsbund hatten im vergangenen Jahr bei dem Siegener Sozialrechtler Friedhelm Hase ein Gutachten in Auftrag gegeben, auf das sich die Verfassungsbeschwerde stützt. Demnach handele es sich beim Eingliederungsbeitrag um eine Zweckentfremdung von Beiträgen, was gegen die Finanzverfassung des Grundgesetzes spreche. Die Fürsorgeleistung Arbeitslosengeld II sei nach dem Gemeinlastenprizip durch Steuern zu finanzieren. Außerdem würden die Beitragszahler durch diese Lasten in ihrem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzt. Die BDA unterstützt derzeit weitere Unternehmen bei der Vorbereitung von Verfassungsbeschwerden.

Neben dem direkten Weg nach Karlsruhe verfolgen die Beitragszahler eine zweite Strategie. Zwei Unternehmen haben schon bei ihrer Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge, den Krankenkassen, Widerspruch gegen die Höhe der Belastung eingelegt. Lehnt die Kasse ab, können die Betroffenen mit einer Musterklage der BDA vor ein Sozialgericht gehen. Sie hoffen, dass die Sozialrichter die Frage einer Grundgesetzwidrigkeit des Eingliederungstitels dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Klagen gab es schon in der Vergangenheit

Der Streit über die Verwendung von Beitragsmitteln ist nicht neu. Bis zum Jahr 2004 bekamen Arbeitslose, deren Versicherungsschutz abgelaufen war, anschließend die steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe. Die Arbeitsmarktpolitik für deren Empfänger wurde schon damals aus Versicherungsmitteln bezahlt. Daneben existierte für Bedürftige, ebenfalls aus öffentlicher Hand, die Sozialhilfe.

Am 1. Januar 2005 trat die Arbeitsmarktreform Hartz IV in Kraft, die unter anderem die Verschmelzung von Arbeitslosenhilfe und großen Teilen der Sozialhilfe vorsah. Wer nun Arbeit sucht und keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hat, kann das Arbeitslosengeld II beziehen. Die Kosten lagen im vergangenen Jahr bei 45 Milliarden Euro, getragen von Bund und Kommunen. Für jeden, der vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II und damit vom beitrags- in den steuerfinanzierten Bereich übertrat, bekam der Bund anfangs eine Strafzahlung (Aussteuerungsbetrag) der Bundesagentur in Höhe von knapp 10.000 Euro. Nicht zuletzt die seit 2006 gute Entwicklung am Arbeitsmarkt ließ die tatsächlich geleisteten Zahlungen hinter den Annahmen des Bundesfinanzministeriums zurückbleiben. Trotzdem klagten schon damals verschiedene Arbeitgeber auf Rückerstattung der rund 10 Milliarden Euro, die zwischen 2005 und 2007 geflossen sind. Die Urteile stehen noch aus. Zu Beginn dieses Jahres löste dann der Eingliederungs- den Aussteuerungsbetrag ab. Insgesamt stehen somit Rückforderungen von gut 15 Milliarden Euro im Raum.

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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