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Urteil zum Solidaritätszuschlag Steuerberater empfehlen Einspruch

26.11.2009 ·  Nach der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlag empfehlen Steuerberater, gegen die Steuerbescheide 2008 und 2009 Einspruch zu erheben. Jedoch ist längst nicht sicher, ob der „Soli“ abgeschafft wird. CDU und FDP sind für eine Weiterführung. Und Steuerrechtler zweifeln an dem Richterspruch aus Hannover.

Von Joachim Jahn
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Steuerberater und Steuerzahlerbund raten dazu, Einspruch gegen alle noch offenen Steuerbescheide einzulegen. Denn das Niedersächsische Finanzgericht hatte am Mittwoch den Solidarzuschlag als verfassungswidrig eingestuft: Spätestens seit 2007 hätte er nach seiner Überzeugung nicht mehr erhoben werden dürfen, weil eine solche Ergänzungsabgabe nur zur „Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen“ erlaubt sei. (Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig)

„Wer jetzt einen Steuerbescheid im Briefkasten hat, muss handeln“, sagte Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband dieser Zeitung am Donnerstag. Dies gelte auch für alle Bescheide, die noch „offen“ seien, weil die Frist von einem Monat für Rechtsmittel noch nicht verstrichen sei.
Steuerpflichtige sollten in ihrem Brief an das Finanzamt das Aktenzeichen des Niedersächsischen Finanzgerichts (7 K 143/08) angeben, rät Steuerfachmann Deutsch. Auch sollten sie darauf verweisen, dass die Abgabenordnung in solchen Fällen ein Ruhen des Verfahrens anordnet. Das Bundesfinanzministerium werde aber wohl im Dezember verfügen, Steuerbescheide in diesem Punkt nur noch vorläufig zu erlassen, bis das Verfassungsgericht entschieden hat. Danach müsse man nicht mehr aktiv werden.

Linie des Verfassungsgerichts

Mit einem Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter ist allerdings frühestens im kommenden Jahr zu rechnen. Auch zeigen sich Steuerrechtler wie Wolfgang Schön vom Max-Planck-Institut in München und Johanna Hey von der Universität Düsseldorf skeptisch über die Erfolgsaussichten der Richtervorlage, ebenso der Staatsrechtler Reimund Schmidt-De Caluwe von der Universität
Halle-Wittenberg. Denn erst im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den Solidarzuschlag - bezogen auf das Jahr 2002 - verworfen. Unterzeichnet haben diesen Beschluss, der mit Blick auf frühere Urteile sogar ohne Begründung erging, drei Richter - darunter die beiden Karlsruher Steuerexperten Lerke Osterloh und Rudolf Mellinghoff. Dabei stützten sie sich auf eine Entscheidung, an der noch der früher für Steuerfragen zuständige Verfassungsrichter Paul Kirchhof mitgewirkt hatte. Damals ging es um den Veranlagungszeitraum 1991. Schon hier erklärten die Richter, die maßgeblichen Verfassungsfragen seien bereits geklärt. Denn im Jahr 1972 habe das Verfassungsgericht festgestellt, dass eine Ergänzungsabgabe keineswegs befristet werden müsse.

Diese Grundsatzentscheidung betraf eine Abgabe, die die Große Koalition 1968 eingeführt hatte. Damit wollten Kanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU), Finanzminister Franz Josef Strauß (CSU) und Wirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) absehbare Haushaltslöcher schließen. „Es ist von der Verfassung her nicht geboten, eine Ergänzungsabgabe von vornherein zu befristen“, schrieben die Richter dazu. Im Gegenteil dürfe sie nicht nur „für einen ganz kurzen Zeitraum“ erhoben werden.

Politisch aktiver Richter

Ein Mehrbedarf des Bundes könne sich auch für eine längere Zeit ergeben, heißt es weiter in dem Beschluss, mit dem eine Vorlage des Finanzgerichts von Schleswig-Holstein verworfen wurde. „Eine auf vorübergehende Bedarfsspitzen abgestellte Befristung wäre auch mit den Grundsätzen einer modernen Finanzplanung sowie Haushalts- und Konjunkturpolitik nicht vereinbar.“ Denn dies entspräche einem „statischen Haushaltsdenken“, schreiben die Richter ablehnend. Umfangreiche Projekte und Reformvorhaben erstreckten sich schließlich über viele Jahre und mehrere Haushaltsperioden (Az.: 1 BvL 16/69).

Dass die drei hauptamtlichen Richter aus Hannover dies nun ganz anders sehen, könnte auch mit der Person des - üblicherweise einflussreichen - Berichterstatters im zuständigen Senat, Michael Balke, zu tun haben. Balke war bei der vergangenen Bundestagswahl als parteiloser Direktkandidat in Dortmund angetreten, hatte aber nur 922 Stimmen erhalten. Damals warb er im Internet mit drei Argumenten für sich. Das erste lautete: Er sei ein „Finanzrichter, der schon mit vielen Grundsatzentscheidungen ,im Namen des Volkes‘ trotz verworrener Steuergesetze mit Hilfe der Grundrechte für Steuergerechtigkeit mit gesorgt“ habe.

Schwarz-Gelb hält am „Soli“ fest

Die Bundesregierung hält hingegen am Solidaritätszuschlag fest und sieht seiner möglichen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht optimistisch entgegen. Die Solidarpakte, die die Mittel für die ostdeutschen Länder festlegen, enden im Jahr 2019, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwochabend im ZDF. „Bis dahin steht nichts zu Disposition“, betonte er. „Das Bundesverfassungsgericht hat bereits die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bestätigt. Ich bin da ganz gelassen.“ De Maizière sagte weiter, der Solidaritätszuschlag werde noch „für eine gewisse Zeit“ gebraucht, um die „Generationenaufgabe“ zu bewältigen, die Teilungsfolgen Deutschlands abzuarbeiten. Der Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Volker Wissing (FDP), bezeichnete die Milliardeneinnahmen für den Bundeshaushalt bis dahin ebenfalls als unentbehrlich.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, forderte die Regierung auf, Farbe zu bekennen. „Wenn die Bundesregierung den Soli weiter erhalten will, muss sie sich klar zu ihrer Finanzierungsaufgabe im Rahmen des Solidarpakts bekennen“, erklärte der Finanzpolitiker in Berlin. „Und sie muss natürlich noch einmal überprüfen, ob die für die Jahre ab 2011 angekündigten massiven Steuersenkungen denn wirklich zu dieser nach wie vor bestehenden Zusatzbelastung des Bundeshaushalts passen.“

SPD steht zur Abgabe

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ (Donnerstag), er sei „der festen Überzeugung, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsfest ist“. Die nordrhein-westfälische SPD-Vorsitzende Hannelore Kraft betonte in der Zeitung: „Die Finanzierung des Aufbaus Ost durch den Solidarpakt II muss in jedem Falle sichergestellt sein.“

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) reagierte gelassen auf das Urteil aus Niedersachsen. Es handele sich um „die überraschende Meinung eines einzelnen Landesgerichts“, sagte er dem „Hamburger Abendblatt“. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) warnte im „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Wenn Richter gegen gesamtdeutsche Solidarität urteilen, dann wird es in Deutschland sehr ungemütlich, dann wird es auch gefährlich.“ Die Sprecherin der ostdeutschen SPD-Abgeordneten im Bundestag, Iris Gleicke, sagte der „Sächsischen Zeitung“: „Es ist unerträglich, dass permanent am Aufbau Ost gezündelt wird.“ Die Grünen plädierten hingegen am Donnerstag dafür, nicht auf die Milliarden-Einnahmen zu verzichten und den Steuerzuschlag in einen „Bildungssoli“ umzuwandeln.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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