15.06.2010 · Zeitungsverleger sollen künftig rechtlich davor geschützt werden, dass ihre Angebote im Internet ausgebeutet werden. Das kündigte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Grundsatzrede zum Urheberrecht in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften an.
Von Joachim Jahn„Es ist nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Presseverleger brauchten ein eigenes Schutzrecht. Weil es bisher hier eine Lücke gebe, würden deren Online-Angebote „von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht“.
Wie die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Zeitungsverleger besser gesichert werden kann, will Leutheusser-Schnarrenberger nun mit den Verbänden von Verlegern und Journalisten sowie der „Netzcommunity“ besprechen. Am Ende solle eine ausgewogene Regelung stehen, bei der keine dieser Gruppen „leidet“. Ein generelles Verbot von Internet-Verknüpfungen („Links“) kommt für die Ressortchefin allerdings nicht in Betracht: „Es geht nicht darum, den Informationsfluss zu beschneiden.“ Auch das Recht auf kostenlose Zitate solle weiter gelten.
Leutheusser-Schnarrenberger unterstrich aber auch, niemand solle von der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage „finanzielle Wunder“ erwarten. Es könne kein „Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes“ sein, denn es bringe weder junge Menschen dazu, Zeitungen zu kaufen, noch Werbekunden dazu, ihre Investitionsentscheidungen zu überdenken. Ohnehin stünden „der kreative Mensch und sein Werk“ im Zentrum des Urheberrechts, nicht einzelne Geschäftsmodelle der Vermittler dieser Werke. Wie etwa der Vertrieb von Musik, Filmen und Büchern künftig organisiert wird und welche neuen Angebote sich durchsetzen, ist nach Ansicht der Ministerin keine Frage des Rechts, sondern des Wettbewerbs. „Wo die CD stirbt, wächst I-Tunes“, sagte sie mit Blick auf die Möglichkeit, Musik gegen Entgelt aus dem Internet herunterzuladen. Internetanbieter (Provider) sollen nach dem Willen von Leutheusser-Schnarrenberger mehr Verantwortung für das Urheberrecht übernehmen. Sie lehnte es daher ab, Urteile des Bundesgerichtshofs gesetzlich zu korrigieren, nach denen die Zugangsvermittler illegale Inhalte sperren müssen, wenn es „im Einzelfall möglich und zumutbar“ ist. Auch sprach sie sich gegen die Einführung einer „Kultur-Flatrate“ aus, bei der Internetnutzer – nach dem Vorbild der Verwertungsgesellschaften, die für jedes Fotokopiergerät eine Zwangsabgabe eintreiben – pauschal für die Verwertung geschützter Werke zahlen. Eine solche „Internet-GEZ“ nannte sie eine „Zwangskollektivierung der Rechte“.
Als falsch bezeichnete sie ebenso den französischen Weg, den Internetzugang eines Nutzers beim dritten Missbrauch zu kappen. Für solche Netzsperren werde sie bei den laufenden Verhandlungen über ein Abkommen gegen Fälscher und Raubkopierer (ACTA) „keine Initiative ergreifen“. Stattdessen setzt Leutheusser-Schnarrenberger auf ein Modell aus den Vereinigten Staaten, bei dem Urheberrechtsverletzer auf ihrem Computer einen automatischen Warnhinweis angezeigt bekommen. Dann könnten auch „schwarze Schafe“ aus der Anwaltschaft nicht länger „Kapital aus ihrem Abmahnungsmassengeschäft“ schlagen.
Das Netz war da, bevor Ihr im Netz wart!
Rupert Brasch (aepfelundbirnen)
- 15.06.2010, 22:07 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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