11.07.2006 · Die deutsche Wirtschaft sieht die Chance, daß die Unternehmensteuerreform doch noch zur ihrer Zufriedenheit ausfällt. Entscheidend sei, so Kammerpräsident Ludwig Georg Braun, daß die Regierung die Unternehmen entlasten wolle.
Die deutsche Wirtschaft blickt der geplanten Unternehmensteuerreform mit Zuversicht entgegen. Nach einem Gespräch mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sieht der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Ludwig Georg Braun, die Chance, daß die Reform doch noch zur Zufriedenheit der Wirtschaft ausfallen kann. Entscheidend sei, daß die Regierung die Unternehmen entlasten wolle. „Und wenn die föderale und kommunale Unternehmensteuer künftig eine gemeinsame Bemessungsgrundlage bekommen, dann ist das eine wesentliche Vereinfachung“, sagte er im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Jetzt komme es darauf an, daß mit der Ausgestaltung ein schlüssiges Gesamtkonzept entstehe.
Der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hanns-Eberhard Schleyer, meinte unterdessen im Deutschlandfunk, die Unternehmen könnten mit der sich abzeichnenden Entlastung einbehaltener Gewinne insgesamt zufrieden sein. Er warnte indessen die Regierung davor, die Steuerbasis zu verschärfen. Wenn Unternehmen Steuern zahlen sollten, auch wenn sie keine Gewinne machten, werde der Erfolg der Unternehmensteuerreform gefährdet.
Thesaurierungslösung
Die Bundesregierung will die Eckpunkte ihrer Unternehmensteuerreform an diesem Mittwoch beschließen. Die Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften soll nach dem Beschluß des Koalitionsausschusses von 38,65 Prozent auf etwas mehr als 29 Prozent gesenkt werden. Für Personengesellschaften wird eine höhere steuerfreie Investitionsrücklage oder eine nicht zweckgebundene Thesaurierungslösung erwogen. Im zweiten Fall würden ihre Gewinne wie die von Kapitalgesellschaften besteuert, solange sie im Unternehmen bleiben. Zudem will die Koalition Familienunternehmen im Generationenübergang entlasten, indem die Erbschaftsteuer zunächst gestundet und mit jedem Jahr der Fortführung ein Teil erlassen wird, so daß sie nach zehn Jahren „abgearbeitet“ wäre. Darüber hinaus plant die Regierung eine Abgeltungssteuer.
Braun äußerte sich zufrieden mit den Zielen der Reform. „Die Regierung will die Attraktivität des Standorts durch die Steuerreform erhöhen, das ist genau das, was wir erwarten.“ Allerdings habe man sich für die Senkung der nominalen Steuerbelastung mehr Mut gewünscht. Als Kompromiß könne man sich vorstellen, daß die Sätze in zwei Stufen gesenkt würden: zunächst auf knapp 30 Prozent und dann auf etwa 25 Prozent. Dies sei notwendig, damit Deutschland dauerhaft im internationalen Steuerwettbewerb mithalten könne. Personengesellschaften sollten mit ihren einbehaltenen Gewinnen im Ergebnis wie Kapitalgesellschaften behandelt werden.
Das Gesamtpaket muß stimmen
Nach den Worten des Verbandspräsidenten muß das Gesamtpaket stimmen. Es sei die Frage, ob man das Ziel einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erreichen könne, ohne Kostenelemente einzubeziehen. Anders als jüngst acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, darunter auch der DIHK, lehnte Braun selbst dies nicht kategorisch ab: „Wir werden uns das genau anschauen. Am Ende ist entscheidend, daß wir uns im internationalen Steuerwettbewerb per saldo besserstellen.“
Auf die Frage, ob die Senkung der Sätze es rechtfertige, Fremdfinanzierungszinsen in die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer einzubeziehen, antwortete Braun, wenn man das eine wolle, dürfe man zwar nicht gleich alles zur Gegenfinanzierung ausschließen. Doch könne man die Steuerbasis besser anders verbreitern und so die Probleme der Hinzurechnung vermeiden. Der DIHK-Präsident wies darauf hin, daß über etwa 80 Doppelbesteuerungsabkommen neu verhandelt werden müsse, wenn die Fremdfinanzierungszinsen einbezogen würden. „Die Chance, daß die Regierung dies durchsetzen kann, halte ich für sehr gering.“
Realitätsfern
Braun bot Steinbrück an, daß die Wirtschaft mit ihm nach Wegen sucht, die Steuerausfälle durch die Reform in Grenzen zu halten. Er nannte drei Punkte: Man könnte die Landwirte und die freien Berufe in die neue kommunale Unternehmensteuer einbeziehen, die Grundsteuer auf Unternehmensgrundstücke erhöhen und die degressive Abschreibung komplett streichen. Er betonte zugleich, auch die Wirtschaft sei an einer Stabilisierung des Steueraufkommens der Kommunen interessiert. Im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer hält Braun es für realitätsfern, die Befreiung ganz eng an die Arbeitsplätze zu koppeln. „Niemand kann eine feste Zahl an Stellen über zehn Jahre garantieren, dafür ändern sich heute die Märkte und die Produktionstechniken viel zu schnell.“
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.423,60 | −1,25% |
| EUR/USD | 1,2393 | −0,76% |
| Rohöl Brent Crude | 103,24 $ | −3,38% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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