19.12.2006 · Nach der Korruptionsaffäre bei Siemens will die Koalition den direkten Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Aufsichtsrat gesetzlich verbieten. Justizministerin Zypries und der BDI appellieren hingegen an die Selbstverpflichtung der Wirtschaft.
Von Kerstin SchwennDie Koalition erwägt eine gesetzliche Regelung, die dem Vorstand eines Unternehmens den direkten Wechsel in den Aufsichtsrat untersagt. Auf Initiative des Unionsfraktions- Vorsitzenden Volker Kauder sollen die Fraktionen nach dem Jahreswechsel eine solche Regelung erarbeiten. Der genaue Inhalt der Bestimmung ist indes noch ungewiß. So ist noch nicht ausgemacht, ob ein solcher unmittelbarer Wechsel vom Vorstand in das Aufsichtsgremium nur dem Vorstandsvorsitzenden oder allen Vorstandsmitgliedern verboten ist und ob die Zwangspause nur für den Aufsichtsratsvorsitz oder für alle Gremiumsposten gelten soll.
Auch der Umfang einer „Karenzzeit“ ist noch offen. Aus Unionskreisen war am Dienstag in Berlin zu hören, auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck unterstütze Kauders Vorstoß. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit eines gesetzlichen Eingriffs. Kauder wird mit den Worten zitiert: „Ich sehe in der großen Koalition eine gute Chance, dieses Vorhaben zu verwirklichen.“
„Gesetzliche Verbote sind nicht zielführend“
Allerdings stößt Kauder auf Widerstand bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie sagte: „Gesetzliche Verbote sind nicht zielführend.“ Die Diskussion über Karenzzeiten beim Wechsel des Vorstands in den Aufsichtsrat sei nicht neu. Diese Frage sollten jedoch die Unternehmen „in Eigenverantwortung“ beantworten. Der Deutsche Kodex zur guten Unternehmensführung (Corporate Governance), der freiwillige Empfehlungen zur Selbstverpflichtung der Wirtschaft enthält, biete einen geeigneten Rahmen für Unternehmen, Für und Wider eines Wechsels im Einzelfall abzuwägen.
Im Deutschen Corporate Governance Kodex ist festgelegt, daß der Wechsel eines Vorstands in den Aufsichtsrat „nicht die Regel“ sein solle. Diese Empfehlung gilt erst seit kurzem. Bis heute ist in deutschen Unternehmen der Wechsel eine übliche Praxis. Die Kritik daran war jedoch in den vergangenen Wochen - anläßlich des Umgangs mit den Korruptionsfällen im Siemens-Konzern durch den ehemaligen Vorstands- und heutigen Aufsichtsratsvorsitzenden Heinrich von Pierer - wiederbelebt worden.
Strategische Neuausrichtung wird blockiert
Auch die Vorgänge bei Volkswagen, wo der Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piëch erfolgreich für die Ablösung von Konzernchef Bernd Pischetsrieder gesorgt hatte, wird als Beispiel für die Notwendigkeit einer stärkeren Distanz zwischen Vorstand und Aufsichtsratsposten angeführt. Ehemalige Vorstandschefs führen noch in vielen Dax-Unternehmen den Aufsichtsrat - unter anderem bei der Allianz, der Commerzbank, Thyssen-Krupp und Lufthansa.
Kritiker glauben, daß durch den direkten Wechsel des Vorstandsvorsitzenden in den Aufsichtsrat eine strategische Neuausrichtung des Unternehmens blockiert wird. Der ehemalige Vorstandschef habe ein Interesse daran, seine früheren, möglicherweise falschen Entscheidungen später zu decken und daher seinen Kurs fortzusetzen. Die Aufsichtsräte, die direkt aus dem Vorstand kommen, halten die Kritik für unberechtigt. Ein guter Vorstandschef könne seine strategischen Pläne auch gegen den Vorgänger durchsetzen. Von den Detailkenntnissen über das Unternehmen könne der Aufsichtsrat nur profitieren.
Nicht auf Erfahrung verzichten
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warnte vor gesetzlichen Eingriffen. Klaus Bräunig, Sprecher der BDI-Hauptgeschäftsführung, sagte, der BDI halte die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex für richtig und sinnvoll. „An dem Prinzip, den Kodex freiwillig anzuwenden, sollte nicht gerüttelt werden. Schon heute sind nahezu 78 Prozent aller börsennotierten Unternehmen der Empfehlung gefolgt, daß der ehemalige Vorstandsvorsitzende nicht den Aufsichtsratsvorsitz übernimmt.“
Bräunig betonte, auf die unternehmerische Erfahrung der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden dürfe nicht automatisch verzichtet werden. Er warnte ferner: „Wenn wiederholt eine einzelne Empfehlung des Kodex isoliert gesetzlich verbindlich werden soll, wird das Funktionsprinzip des freiwilligen Kodex in Frage gestellt.“
Im vergangenen Jahr hatte die rot-grüne Koalition die Offenlegung von Vorstandsgehältern gesetzlich verankert. Danach müssen deutsche Unternehmen, die an der Börse notiert sind, von 2007 an im Anhang zum Jahresabschluß grundsätzlich für jedes einzelne Vorstandsmitglied unter Namensnennung alle Gehaltsbestandteile sowie langfristige Anreizvergütungen wie Aktienoptionen veröffentlichen. Damals hatte die Politik die Konsequenz aus der Weigerung mehrerer Konzerne gezogen, die Gehälter der einzelnen Vorstände freiwillig anzugeben.