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Unternehmens-Beteiligungen Investoren sollen Regierung informieren

30.10.2007 ·  Der Wirtschaftsminister soll künftig große Beteiligungen von ausländischen Investoren an deutschen Betrieben untersagen dürfen, wenn das Sicherheit und Ordnung gefährdet. Das steht in einem Referentenentwurf, der der F.A.Z. vorliegt. Noch im Dezember soll das Kabinett den Entwurf beschließen.

Von Andreas Mihm
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Ausländische Investoren sollen den Erwerb größerer Beteiligungen an deutschen Unternehmen künftig bei der Bundesregierung anzeigen. Darauf haben sich Kanzleramt, Finanz- und Wirtschaftsministerium verständigt, um unliebsame Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern oder einzuschränken. Der Wirtschaftsminister kann danach Beteiligungen von mindestens 25 Prozent untersagen oder unter Auflagen zulassen, heißt es in einem Referentenentwurf, der der F.A.Z. vorliegt. Der Entwurf soll noch in dieser Woche in die Ressortabstimmung gehen und im Dezember vom Kabinett beschlossen werden.

Die vorgeschlagene Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes könnte dann in der ersten Hälfte 2008 in Kraft treten. Mit der Reform erteilt sich die Bundesregierung ein Prüfrecht für alle Übernahmen von 25 oder mehr Prozent, bei Unternehmen, deren Sitz in Deutschland liegt. Die Regelung soll für alle ausländischen Investoren sowie für inländische Gesellschaften gelten, an der „ein Gebietsfremder“ mehr als 25 Prozent der Stimmrechte hält.

Einstieg kann abgelehnt werden

Die Regierung geht davon aus, dass Investoren ihre Absicht freiwillig anzeigen. Dann soll die Prüfung binnen vier Wochen abgeschlossen sein. Verstreicht die Frist, kann das Geschäft nicht mehr untersagt werden. Grundlage für die Überwachung werden Bestimmungen, die bereits im Außenwirtschaftsrecht und im EU-Recht eine Rolle spielen. Demnach kann die Regierung den Einstieg ablehnen, wenn die „öffentliche Sicherheit“ oder die „öffentliche Ordnung“ gefährdet werden. Im Außenwirtschaftsgesetz gilt das für die Rüstungswirtschaft und andere sicherheitsrelevante Bereiche.

Falls eine Beteiligung nicht angemeldet wird, behält sich die Regierung eine nachträgliche Untersagung vor. Wie lange die Frist dafür ausfällt, ist noch nicht entschieden. Eine Nachwirkungsfrist von drei Jahren, wie sie die CDU vorgeschlagen hat, wird ausgeschlossen. „Allenfalls ein Jahr“ werde sie betragen, sagte ein mit dem Entwurf befasster Mitarbeiter des Ministeriums. Darin sind drei Monate vorgesehen.

Keine Benennung konkreter Ablehnungs-Kriterien

Die Fachleute in der Regierung rechnen nicht damit, dass eine größere Übernahme angesichts der Einbindung von Beratern geheim bleiben kann. Nicht zuletzt werde dafür die Berichterstattung der Medien sorgen. Zudem gibt es bestehende Meldepflichten, etwa nach Börsenrecht. Sollte eine Übernahme dennoch nicht beim federführenden Bundeswirtschaftsministerium angezeigt werden, könne die Regierung diese – im Falle einer Ablehnung – rückwirkend abwickeln.

Damit verzichtet die Regierung auf die Festlegung und Benennung konkreter Kriterien für eine Ablehnung eines Investments. Die öffentliche Diskussion hatte sich zuletzt vor allem auf die möglicherweise unliebsame Rolle staatlich kontrollierter Investoren wie Fonds oder Unternehmen aus Schwellenländern wie China oder Russland konzentriert. Auch war darüber nachgedacht worden, bestimmte Branchen, beispielsweise Infrastrukturanbieter wie Energiekonzerne oder Flug- und Hafenbetreiber, unter Schutz zu stellen. Darauf wird nun ebenso verzichtet wie auf die Benennung einer Umsatzgrenze als Kriterium für die Anmeldepflicht.

Hinfällig sind damit auch Überlegungen aus dem Finanzministerium zur Gründung eines staatlich kontrollierten Fonds, der als „Weißer Ritter“ bei unerwünschten Übernahmen antreten könnte. Die nun vorgeschlagene Regelung, die auf Artikel 58 des EU-Vertrags zurückgeht, lässt dem Wirtschaftsminister, der sich mit anderen beteiligten Ressorts abstimmen muss, viel Beurteilungsspielraum. Ein abgewiesener Investor könnte aber vor Gericht gegen seinen Ausschluss klagen.

„Am unteren Rand der Möglichkeiten“

In Regierungskreisen wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass man mit der Neufassung „am unteren Rand der Möglichkeiten“ und innerhalb des in der EU und in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geltenden Rahmens bleibe. Die Vorschriften verstießen auch nicht gegen das Welthandelsrecht. Die Debatte um den Schutz heimischer Industrien hatte Fahrt bekommen, auch, weil Konzernchefs öffentlich und inoffiziell vor möglicherweise drohenden Übernahmen gewarnt hatten. Andere wie der BASF-Vorsitzende Jürgen Hambrecht hatten mehrfach die Notwendigkeit offener Märkte für eine Exportnation betont.

Klaus Bräunig, Sprecher der Hauptgeschäftsführung beim Industrieverband BDI verlangte gegenüber dieser Zeitung Rechts- und Planungssicherheit für ausländische Investoren. „Eine Rückabwicklungsfrist darf höchstens Wochen, aber nicht Monate oder Jahre betragen. Alles andere ist wirklichkeitsfremd.“ Der Hauptgeschäftsführer des Kammerndachverbands DIHK Martin Wansleben verlangte, eine staatliche Regelung für ausländische Investoren müsse sich auf „öffentlichen Sicherheit“ im engeren Sinne beschränken. „Bundesregierung und Wirtschaft sollten gemeinsam die sicherheitsrelevanten Kriterien festlegen.“

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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