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Umstrittenes Zulassungsverfahren EU-Parlament für gentechnikfreie Regionen

05.07.2011 ·  Die EU hält am stark umstrittenen Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Agrarprodukte fest. Aber einzelne Staaten könnten den Anbau zugelassener Pflanzen künftig verbieten.

Von Hendrik Kafsack, Straßburg
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Die EU-Staaten sollen den Anbau gentechnisch veränderter, in der EU zugelassener Pflanzen auf ihrem Gebiet künftig verbieten können. Dafür hat sich das Europäische Parlament am Dienstag in Straßburg ausgesprochen. Die Staaten sollen sich auf verschieden Gründe berufen können: von ethischen Bedenken über den Schutz kulturellen Erbes und von Ökosystemen bis hin zu den sozioökonomischen Folgen des Anbaus. Das stark umstrittene Zulassungsverfahren für gentechnisch verändere Agrarprodukte selbst soll beibehalten werden. Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa würde also weiter prüfen, ob diese aus wissenschaftlicher Sicht unbedenklich sind, und in diesem Fall die Zulassung empfehlen.

Eine neue Pflanzensorte würde damit für die gesamte EU zugelassen, die Staaten könnten den Anbau nur auf ihrem gesamten Gebiet oder in einzelnen Regionen unterbinden. Nicht verbieten könnten sie die Einfuhr von gentechnisch verändertem Futter oder Lebensmitteln. Derzeit sind in der EU zwei gentechnisch veränderte Pflanzen für den Anbau zugelassen. Dabei handelt es sich um eine Maissorte und die von der BASF entwickelte, wegen ihrer Resistenz gegen Antibiotika umstrittene Amflora-Kartoffel, die vor allem zur Stärkegewinnung genutzt werden soll.

Das Parlament reagiert mit seinem Beschluss auf einen Vorschlag der Europäischen Kommission von Mitte 2010. Die Renationalisierung der Entscheidung über den Anbau soll den innereuropäischen Konflikt zwischen Gentechnikgegnern wie Österreich und Befürwortern wie Spanien beilegen. Die Kommission hofft, dass die Gentechnikgegner die Zulassung neuer gentechnisch veränderter Pflanzen oder daraus hergestellter Futter- und Lebensmittel in der EU nach dem positiven Votum der Efsa dann nicht mehr wie heute üblich jahrelang blockieren. Bisher sind nationale Anbauverbote von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen nur im Ausnahmefall möglich. Dennoch haben mehrere EU-Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und Griechenland, den Anbau untersagt. Ein Staat muss dazu belegen können, dass es wissenschaftlich belegbare Bedenken gegen den Anbau gibt. Nach Ansicht der EU-Kommission hat bisher aber noch kein Staat solche Bedenken glaubwürdig begründen können. Die EU-Staaten verstoßen damit faktisch fortlaufend gegen EU-Recht.

Die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen ist auch deshalb so kompliziert, da die EU dabei die Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) berücksichtigen muss. Sie erlaubt Einfuhrverbote nur, wenn es wissenschaftlich belegbare Gesundheits- oder Umweltschutzbedenken gibt. Bisher hat die Efsa aber jedes neue Produkt als unbedenklich eingestuft. Die EU muss die Produkte damit zulassen, wenn sie nicht mit der WTO in Konflikt geraten will. Auf der anderen Seite lehnen viele Bürger den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ab. Ob die nun vom Parlament angenommene Regelung mit dem WTO-Recht kompatibel ist, ist umstritten. Die Kommission hofft, dass es keine Klagen anderer WTO-Staaten geben wird, wenn durch die Regelung die Zulassung neuer gentechnisch veränderter Pflanzen beschleunigt wird. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss sich das Parlament mit den Mitgliedstaaten abstimmen.

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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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