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Übernahmen Berlin ringt um Vetorecht gegen ausländische Käufer

04.07.2007 ·  Die Ausweitung des Außenwirtschaftsgesetzes scheint vielen die eleganteste Lösung zu sein, um unerwünschte ausländische Investoren abzuwehren. Ein Entwurf sieht vor, dass die Bundesregierung innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen einen Kauf erheben kann.

Von Andreas Mihm, Berlin
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Die Bundesregierung sucht noch nach einer Strategie für die Abwehr unerwünschter ausländischer Investoren. Es gebe noch keine Entscheidung über das genaue Vorgehen oder den Zeitrahmen, hieß es in Kreisen der Regierung. Der wird aber allenfalls in Monaten bemessen. Große Sympathien gibt es offenkundig für eine Ausweitung des Außenwirtschaftsgesetzes, das der Regierung in bestimmten Fällen ein Vetorecht einräumt. Das sei aber nicht die einzige Möglichkeit. Angesichts der wirtschaftspolitischen Tragweite und Signalwirkung auf den Kapitalmarkt müssten solche Grundsatzentscheidungen genau abgewogen werden.

In Kreisen der Regierung wird das Ziel so formuliert: Es gelte, wichtige Bereiche der gesellschaftlichen Infrastruktur wie Bahn, Telekommunikation oder Energieversorgung mehrheitlich in deutschem Eigentum und unter deutscher Kontrolle zu belassen. Das schließt das Ziel nicht aus, bestimmte ausländische Investoren vor der Türe zu halten, betont es aber nicht explizit. Andererseits fielen dann auch große Konzerne, die nicht zum Infrastruktursektor gehörten, nicht unter die Klausel.

Verschärftes Außenwirtschaftsgesetz

Für das Außenwirtschaftsgesetz als Instrument einer schärferen Kontrollpraxis spreche, dass es einfach anzuwenden sei. Das Außenwirtschaftsgesetz war im Jahre 2005 verschärft worden, auch aus Sorge davor, dass sich ausländische Konzerne oder Finanzinvestoren in deutsche Rüstungsunternehmen einkaufen könnten. Konkret ging es unter anderem um den Verkauf des Elektronikherstellers Atlas Elektronik.

Seit der Verschärfung des Gesetzes kann die Bundesregierung einen Verkauf untersagen, wenn der Käufer zu mehr als 25 Prozent in ausländischem Eigentum steht oder wenn der Erwerber 25 Prozent oder mehr Anteile des deutschen Unternehmens übernehmen will. Der Investor muss den Kauf anzeigen; die Regierung hat dann vier Wochen Zeit, um zu reagieren. Hält sie still, ist das Geschäft gültig. Fachleute halten das für eine unbürokratische Regelung. In der Wirtschaft war sie jedoch als zu weit gehend kritisiert worden.

Die Regelung ließe der Regierung freie Hand

Die Regelung ließe der Regierung freie Hand auszusuchen, welche ausländischen Investoren ihr genehm wären. Besonders ausgeprägt ist die Sorge vor kapitalstarken staatlichen Fonds oder Staatskonzernen aus Russland oder China. Beide Staaten haben aus dem Ausfuhrgeschäft mit Öl und Gas oder Waren hohe Devisenreserven angehäuft, die sie für den Einkauf in strategisch wichtigen ausländischen Industrien nutzen wollen.

Die Regierung argumentiert bei ihren von der Wirtschaft mit Skepsis verfolgten Vorschlägen auch damit, dass Staaten wie Amerika oder Frankreich ähnliche Praktiken zur Abwehr ausländischer Aufkäufer anwendeten. Damit steht auch zu vermuten, dass der Bund sich nicht komplett aus seinen Beteiligungen wie Post, Telekom oder künftig aus der Bahn zurückziehen würde.

Quelle: F.A.Z., 04.07.2007, Nr. 152 / Seite 9
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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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