06.08.2007 · Welche Rechte haben Reisende im Fall eines Bahnstreiks? Wo können sie sich informieren? FAZ.NET gibt Tipps für Bahnkunden.
Wo kann ich mich als Bahnkunde über Zugausfälle informieren?
Aktuelle Informationen über den Zugverkehr erhält man unter www.bahn.de/aktuell. Zudem kann man sich über die kostenlose Service-Nummer 0800 996633 rund um die Uhr informieren.
Drohen mir als Arbeitnehmer Konsequenzen, wenn ich wegen des Streiks zu spät zur Arbeit komme?
Der Arbeitgeber kann verlangen, dass man die Arbeitszeit nachholt, wenn man wegen des Streiks zu spät kommt. Lohnkürzungen sind auch möglich. Allerdings darf der Arbeitgeber einem wegen einer streikbedingten Verspätung nicht kündigen. Auch muss man wegen des Streiks nicht seine Nachtruhe opfern, um pünktlich zur Arbeit zu kommen.
Welche Rechte habe ich, wenn die Züge wegen des Streiks zu spät ankommen oder ausfallen?
Wenn man als Bahnkunde eine Reise wegen des Streiks nicht antreten kann, hat man die Möglichkeit, seine Fahrkarte kostenlos umzutauschen, oder die Bahn erstattet einem den Reisepreis. Zeitkarten (Wochen-, Monats- oder Jahreskarten) sind von dieser Regelung ausgenommen. Für sie gelten die üblichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen.
Welche Rechte habe ich, wenn ich wegen des Streiks einen Flug verpasse?
Grundsätzlich ist das ein persönliches Wegerisiko, erläutert der Leiter des Competenz Centrums Reiserecht an der Fachhochschule Kempten, Ernst Führich. Wie man als Fluggast an den Flughafen kommt, interessiert die Fluggesellschaft nicht. Es ist allein die Aufgabe des Reisenden, pünktlich sein Gepäck am Schalter aufzugeben.
Welche Rechte habe ich, wenn ich wegen des Streiks meine Pauschalreise nicht pünktlich erreiche?
Wenn man mit einer Pauschalreise die Zugfahrt als Paket gebucht hat, dann haftet der Reiseveranstalter, falls man wegen des Streiks zu spät zum Flughafen kommt. Ist die Zugfahrt jedoch nur eine Zusatzleistung, etwa bei Rail&Fly, dann haftet der Reiseveranstalter nicht, wenn man wegen des Streiks die Reise nicht pünktlich antreten kann. In der Regel sind die Zugfahrten zum Flughafen vermittelte Fremdleistungen, warnt Führich.
Welche Rechte habe ich, wenn ich mein Reiseziel wegen des Streiks nicht mehr am selben Tag erreichen kann?
Dann muss einem die Bahn nach der Eisenbahnverkehrsordnung eine Hotelübernachtung zahlen. Zudem hat man Anspruch auf eine Taxifahrt vom Bahnhof zum Hotel, und die Bahn muss auch mögliche Informationskosten tragen, etwa wenn man dritte Personen über seine Verspätung benachrichtigen muss. Führich rät deshalb, eine Kopie der Fahrkarte und Belege an die Bahn einzusenden und so die entstandenen Kosten einzufordern.
Warum droht die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) mit Streiks?
Die GDL ist nicht bereit, den zwischen der Deutschen Bahn und der Tarifgemeinschaft Transnet und GDBA ausgehandelten Tarifvertrag zu übernehmen. Dieser sieht für 134.000 Bahn-Beschäftigte eine Einmalzahlung von 600 Euro sowie eine Lohnerhöhung von 4,5 Prozent von Januar nächsten Jahres an vor, bei einer Laufzeit von 19 Monaten. Die GDL fordert für die Zugbegleiter und Lokomotivführer einen eigenständigen Spartentarifvertrag, eine Lohnerhöhung von mindestens 31 Prozent, eine Senkung der Arbeitszeit sowie veränderte Arbeitszeitbestimmungen. Die Bahn lehnt es ab, mit der GDL über diese Forderungen zu verhandeln.
"Mindestens 31%" stimmt doch gar nicht...
Tom Jakobi (ImperatoM)
- 06.08.2007, 10:13 Uhr
Sowas kommt von sowas - Ein notwendiger Streik
Thomas Schwarz (tomasschwarz)
- 06.08.2007, 18:05 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.416,10 | −1,31% |
| EUR/USD | 1,2393 | −0,77% |
| Rohöl Brent Crude | 103,37 $ | −3,26% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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