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Tarifstreit Etappensiege der Bahn gegen die Lokführer

01.08.2007 ·  Dieser Mittwoch war der Tag der Deutschen Bahn. Der Konzern darf den Arbeitskampf der Lokführer für einen Tarifvertrag weiter für rechtswidrig bezeichnen. Und in Nordrhein-Westfalen herrscht sogar ein Streikverbot.

Von Melanie Amann
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Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Lokführer im Regionalverkehr in Nordrhein-Westfalen nicht für einen eigenen Tarifvertrag streiken dürfen. Auch vor dem Arbeitsgericht Frankfurt siegte die Bahn. Der Konzern darf den Arbeitskampf der Lokführer weiterhin als rechtswidrig bezeichnen und den Mitarbeitern auch Sanktionen anzudrohen. Die Entscheidungen sind aber nur Etappensiege, denn insgesamt hat die Bahn sechs Arbeitsgerichte in Mainz, Husum, Hagen, Stuttgart, Chemnitz und Düsseldorf Streikverbote gegen die GDL beantragt. Mainz hat die Streiks erlaubt, Düsseldorf hat sie nun verboten. Die GDL will gegen den Düsseldorfer Beschluss Berufung einlegen.

Wie die anderen Gerichte entscheiden, ist nicht absehbar. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt stritten die Bahn und die Lokführer am Mittwoch nun auch noch darum, wie über den Streik geredet werden darf. Die GDL verlangte, der Konzern dürfe die Streiks nicht mehr als rechtswidrig bezeichnen. Damit würden die Lokführer eingeschüchtert und die laufende Urabstimmung manipuliert. Die Bahn berief sich auf ihre Meinungsfreiheit. „Seit Wochen hämmert die Bahn allen ein, der Streik sei rechtswidrig“, sagte Ulrich Fischer, Rechtsanwalt der GDL. Die Lokführer trauten sich nicht, von ihrer Koalitionsfreiheit Gebrauch zu machen, wenn ihnen andauernd mit Abmahnungen, Kündigungen und Schadensersatzansprüchen gedroht werde.

Gegner müssen „Drohszenarien weitgehend ertragen“

Der Anwalt der Bahn, Thomas Ubber, wies den Vorwurf zurück. Die GDL, allen voran ihre Vorsitzender Manfred Schell, funke selbst auf allen Medienkanälen und erkläre ihren Arbeitskampf für rechtmäßig. „Warum soll sich also die Bahn einschränken?“ Ein Maulkorb per Gericht sei ein „grober Eingriff“ in die Meinungsfreiheit der Bahn im Arbeitskampf.

Streik - Urabstimmung läuft an

Das Gericht folgte dieser Ansicht. „Die Gerichte sollten nur äußerst zurückhaltend in Tarifauseinandersetzungen eingreifen“, argumentierte die Richterin. Die Gegner im Tarifstreit müssten „Drohszenarien“ der anderen Seite „weitgehend ertragen“. Der Verhandlungsführer der Bahn, Werner Bayreuther, lobte die Entscheidungen. „Wir sehen die gerichtliche Auseinandersetzung aber nur als letztes Mittel.“ Bayreuther forderte die GDL-Führung auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Die hat das Angebot bisher nicht angenommen. Am 6. August soll das Ergebnis der Urabstimmung bekannt gegeben werden. Sollten nicht bis dahin weitere Gerichte bundesweite Streiks verhindern, könnte der Konflikt manchen Bahn-Reisenden die Reise in den Urlaub vermiesen.

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Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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