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Studie Kassenpatienten warten dreimal so lange wie Privatversicherte

01.04.2008 ·  Den Verdacht gibt es seit Jahren. Kassenpatienten müssen wesentlich länger auf einen Termin beim Facharzt warten als Privatversicherte. Eine Studie der Universität Köln sieht nun diesen Verdacht bestätigt.

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Kassenpatienten müssen im Durchschnitt dreimal so lange auf einen Termin beim Facharzt warten wie Privatversicherte. Das geht aus einer Studie der Universität Köln hervor (Studie: Unterschiedliche Wartezeiten beim Arzt (Englisch)). Mit der Untersuchung sei erstmals der empirische Beweis gelungen, dass Kassenpatienten bei der Terminvergabe in Arztpraxen benachteiligt würden, sagte der kommissarische Leiter des Instituts für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie, Markus Luengen, am Dienstag. Ärztevertreter stellten allerdings klar, dass es keine Unterschiede in der Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten gebe.

Die Wissenschaftler hatten bei insgesamt 189 Facharzt-Praxen im Raum Köln, Bonn Leverkusen telefonisch um Termine für verschiedene Untersuchungen gebeten - wie einen Allergietest, einen Lungenfunktionstext, eine Augenuntersuchung, eine Magenspiegelung, eine Hörtest oder eine Magnetresonanztomographie des Knies. Dabei gaben sie sich mal als Kassen- und mal als Privatpatient aus.

Ärzte können bei Privatpatienten mehr verdienen

Das Ergebnis: Privatpatienten wurden eindeutig bevorzugt - egal um welche Untersuchung es sich handelte. Am gravierendsten waren die Unterschiede bei Allergietests und Magenspiegelungen. Auf einen Termin für einen Allergietest mussten die Privatversicherten nur 8,4 Arbeitstage warten, Kassenpatienten durchschnittlich 26 Tage. Eine Magenspiegelung wurde bei Privatversicherten nach 11,9 Arbeitstagen vorgenommen. Gesetzlich Krankenversicherte mussten sich 36,7 Tage gedulden.

Die Ursache für die Vorzugsbehandlung der Privatversicherten ist für die Kölner Forscher eindeutig. Bei der Behandlung eines Privatpatienten verdienen die Ärzte nach ihren Angaben 20 bis 35 Prozent mehr als bei der Behandlung gesetzlich Versicherter.

KBV: Keine Qualitätsunterschiede in der Behandlung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestritt allerdings entscheiden, dass Kassenpatienten schlechter behandelt würden. Der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler sagte in Berlin: „Die Kollegen vergeben Termine unter medizinischem Gesichtspunkt, unabhängig davon, ob der Patient privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Sie sind nicht dazu verpflichtet, jeden Patienten immer sofort oder so schnell wie möglich dranzunehmen.“

Vor allem gebe es aber keine Qualitätsunterschiede in der Behandlung. Die Qualitätssicherung der Leistung sei in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar fortgeschrittener als in der privaten Krankenversicherung, sagte Köhler. Allerdings seien Serviceunterschiede möglich. „Es gibt keinen Anspruch darauf, dass jeder sofort drankommt“, ergänzte KBV-Sprecher Roland Stahl.

Wartezeiten als Folge einer „politisch gewollten Rationierung“

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, betonte, Privatversicherte und Kassenpatienten würden qualitativ gleich behandelt. „Zu den Wartezeiten für gesetzlich Versicherte kommt es, weil oftmals die vorgegebenen Budgets vor Ende des Quartals ausgeschöpft sind“. Viele Ärzte behandelten ihre Patienten im letzten Zeitraum des Quartals kostenlos oder versuchten, nicht akut notwendige Behandlungen auf das nächste Quartal zu verlegen. Dies habe aber mit „vermeintlich privilegierter Medizin für Privatpatienten“ nichts zu tun.

Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) sieht Unterschiede in den Wartezeiten als Folge „einer politisch gewollten Rationierung“ in der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Durch eine fortwährende Budgetierung in der GKV sei es zum systematischen Verfall der Kassenarzthonorare gekommen, sagte PKV-Direktor Volker Leienbach. Viele Einsparungen in der GKV seien zudem nur möglich, indem die Politik Ärzte und andere Leistungserbringer auf die besseren Abrechnungsbedingungen gegenüber Privatversicherten verwiesen habe.

Vorwurf der „Zwei-Klassen-Medizin“

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums verwies darauf, dass erste gesetzliche Krankenkassen sich zeitnah um Termine für ihre Versicherten bemühten. Das sei zu begrüßen. Der Sozialverband VdK nannte es „unverantwortlich“, Kassenpatienten gegenüber Privatpatienten zu benachteiligen. Die Terminvergabe nach der Kassenzugehörigkeit zu steuern, sei „Zwei-Klassen-Medizin der schlimmsten Weise“.

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Von Werner Mussler, Brüssel

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