20.12.2006 · Das Kartellamt hat dem Energiekonzern RWE wegen künstlich hoch gehaltener Strompreise eine Abmahnung erteilt. Der Stromversorger wurde aufgefordert, seine Preise für die Industrie rückwirkend für 2005 drastisch zu senken. Branchenführer Eon droht Ähnliches.
Das Kartellamt hat dem Energiekonzern RWE wegen künstlich hoch gehaltener Strompreise eine Abmahnung erteilt. Der Branchenprimus Eon werde voraussichtlich bald eine ähnliche Abmahnung erhalten, teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit.
Im Geschäft mit Industriekunden habe RWE im vergangenen Jahr über die Gebühr Verschmutzungsrechte eingerechnet und die Preise so in die Höhe getrieben, begründeten die Kartellwächter ihre Entscheidung. Die Preise seien mißbräuchlich gewesen, da in den Preisen mehr als 25 Prozent des im Preis anteilig enthaltenen CO2-Zertifikatswerts überwälzt worden sei. RWE hat wie auch die anderen Verfahrensbeteiligten bis zum 22. Februar Zeit für eine Stellungnahme.
Mißbrauch von Marktmacht?
Nach Einschätzung von Bundeskartellamtschef Ulf Böge könnten Schadenersatzklagen von Industriekunden auf RWE zukommen, sollte die Behörde bei ihrer Einschätzung bleiben. Vertreter der stromintensiven Industrie hatten Beschwerde gegen Versorger beim Bundeskartellamt eingereicht. So wirft etwa der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) den Energieriesen vor, mit der Einpreisung kostenlos zugeteilter Verschmutzungsrechte ihre Marktmacht zu mißbrauchen und die Strompreise künstlich in die Höhe zu treiben. Sie argumentieren, daß eine Einbeziehung der Kosten nur möglich sei, weil der Wettbewerb auf dem Strommarkt mangelhaft sei.
Der Energiekonzern RWE habe die Preise für Industriekunden künstlich in die Höhe getrieben, in dem er ihnen über Gebühr Verschmutzungsrechte berechnet hat, so das Kartellamt.
Einpreisung als Notwendigkeit?
Die Versorger haben die Vorwürfe ebenso zurückgewiesen wie die vom VIK ins Spiel gebrachte Summe ungerechtfertigter Profite von mehr als fünf Milliarden Euro pro Jahr. Sie erklärten, den Wert der Kohlendioxid-Zertifikate aus betriebswirtschaftlichen Gründen einkalkulieren zu müssen. Sonst würden Werte vernichtet, da die Papiere auch an der Strombörse teuer verkauft werden könnten. Damit verlöre auch der Emissionshandel seine Wirkung, da der Anreiz fehle, weniger Zertifikate zu verbrauchen und weniger CO2 in die Luft zu blasen.
Schadenersatzklagen gegen RWE kann es Böge zufolge geben, wenn das Kartellamt auch nach einer Anhörung mit RWE bei der Auffassung bleibe, daß der Konzern mißbräuchlich Emissionszertifikate in seine Preisgestaltung eingerechnet habe. „Ich gehe davon aus, daß es dann zu Klagen kommt.“ Die Industriekunden könnten auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatz geltend mache. Wie hoch dieser ausfalle, könne er noch nicht sagen.
Die Aktien von RWE verloren am Mittwoch 0,8 Prozent auf 87,12 Euro, die Titel von Eon gaben 0,6 Prozent auf 101,99 Euro nach.
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| Name | Kurs | Prozent |
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