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Strom und Gas EU will Energiekonzerne aufspalten

19.09.2007 ·  Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Entflechtung der großen Strom- und Gaskonzerne vorgelegt. Die Brüsseler Behörde verabschiedet einen Plan, der zwei Optionen vorsieht: Einen Verkauf der Leitungsnetze an ein anderes Unternehmen oder einen Aktiensplit.

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Die EU-Kommission will die Marktmacht der großen Energieversorger beschneiden und verspricht sich davon sinkende Preise zum Wohle der Strom- und Gaskunden in Europa. Die Brüsseler Behörde beschloss am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag, für mehr Wettbewerb führen soll. „Das geht sicherlich in Richtung
Preissenkung“, sagte Energiekommissar Andris Piebalgs nach der Entscheidung.

Für die Aufspaltung der Energiekonzerne schlägt die Kommission zwei Varianten vor: Einen Verkauf der Leitungsnetze an ein anderes Unternehmen oder einen Aktiensplit. Im letztgenannten Fall würde jeder Anteilseigner des integrierten Konzerns Aktien an den beiden Einzelteilen erhalten, also am Versorgungsunternehmen und am Netzbetreiber. Allerdings soll niemand eine kontrollierende Mehrheit beider Unternehmen gleichzeitig besitzen dürfen, wie es in einem vorliegenden Entwurf des Gesetzesvorschlags heißt. Wie dies bei einem Aktiensplit sichergestellt werden soll, war zunächst unklar.

Alternative zur Zerschlagung

Probleme dürfte zudem der Umgang mit Staatskonzernen aufwerfen. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Regierungen in diesem Fall zwei unterschiedliche Einheiten für die Energie-Erzeugung einerseits und die Netzverwaltung andererseits einrichten. „Diese beiden Einheiten müssen dann in ihren Entscheidungen vollkommen unabhängig voneinander sein“, sagte ein Kommissionsexperte.

Die von der EU-Kommission favorisierte Zerschlagung der großen Energiekonzerne wird von der Bundesregierung nicht unterstützt. Wie der zuständige Energie-Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Joachim Wuermeling, sagte, hätten neun EU-Staaten, darunter Deutschland und Frankreich, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie eine eigentumsrechtlichen Trennung von Netzbetrieb und Erzeugung ablehnen.

Die EU-Kommission schlägt als eine Alternative zur Zerschlagung folgendes vor: Die Versorgungsunternehmen könnten Eigentümer der Netze bleiben, müssten deren Verwaltung aber an einen „unabhängigen System-Operator“ abtreten. An diesem Betreiber wiederum dürfte der Konzern, dem das Netz gehört, keine Anteile oder Stimmrechte besitzen. Die Einsetzung eines solchen System-Operators müsste zudem von der Kommission genehmigt werden.

Für die Energiekonzerne in Deutschland würde auch diese Alternative eine gewaltige Veränderung bedeuten. Zwar haben Eon, RWE und Co. die Verwaltung ihrer Netze bereits aufgrund einer früheren EU-Richtlinie an Tochtergesellschaften ausgegliedert. Diese gehören aber weiter zum Mutterkonzern.

Strenge Auflagen für Investitionen aus Drittstaaten

Um zu verhindern, dass künftig Investoren aus Drittländern die europäischen Energienetze kontrollieren, schlägt die Kommission zwei Hürden vor: Ein Unternehmen aus einem Drittstaat, das eine kontrollierende Mehrheit an einem Netz erwerben will, darf demnach nicht gleichzeitig Energie erzeugen. Zudem müsste ein Abkommen mit ebendiesen Bedingungen zwischen seinem Heimatland und der EU bestehen. Dies würde nach derzeitigem Stand etwa den russischen Energiekonzern Gazprom ausschließen.

Zur Kontrolle der geplanten Reformen schlägt die Kommission eine Stärkung der Energie-Regulierungsbehörden in den einzelnen EU-Staaten sowie die Einrichtung einer neuen europäischen Agentur vor. Diese Agentur soll Regeln für die Kooperation der nationalen Behörden aufstellen, in Fragen der Regulierung grenzüberschreitender Energieleitungen aber auch eigene Entscheidungsbefugnisse erhalten.

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Von Werner Mussler, Brüssel

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