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Streit um Google Innenminister will Street View nicht behindern

17.08.2010 ·  Der Bundesinnenminister rät zu „mehr Gelassenheit“: Thomas de Maizière warnt vor einem zu strengen Umgang mit Google und Street View. Ein Gesetz zum Geodatenschutz könnte im Spätjahr auf den Weg gebracht werden.

Von Henrike Roßbach, Berlin
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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat vor einem zu strengen Umgang mit Datendiensten wie Google Street View gewarnt. Wie sich die Privatsphäre schützen lasse, sei zwar das richtige Thema. Es werde aber am falschen Objekt aufgegriffen, nämlich am Öffentlichsten überhaupt, an Straßen und Plätzen. „Eine Fassade heißt Fassade, weil sie der Straße zugewandt ist“, sagte de Maizière am Dienstag in Berlin. Es würden auch Postkarten mit Straßenzügen gedruckt, Reiseführer und Bildbände über historische Bauten – und in Zukunft würden solche Bücher zunehmend auch im Internet abgebildet.

Im Fall von Street View werde das Thema unangemessen behandelt. „Da müsste man schon eher über Google Earth reden“, sagte de Maizière, der zuvor mit dem Europa-Chef von Google gesprochen hatte. Google Earth bietet detaillierte Luftaufnahmen an, und der Minister hält den Blick in den Garten für deutlich privater als den Blick auf die Hausfront.

Er sprach sich auch gegen den Gesetzentwurf aus, den der Bundesrat zu Google Street View vorgelegt hat. An diesem Mittwoch wird das Kabinett dazu Stellung nehmen. Die Regierung sei sich zwar der Problematik bewusst, die in dem Gesetzentwurf aufgezeigt werde, sagte de Maizière. Die konkrete Ausgestaltung aber sei unzureichend, weil der Entwurf sich allein auf Street View beziehe. Außerdem dürfe es nicht zu einer Ungleichbehandlung gleichartiger Sachverhalte oder zu einem vollständigen Verbot kommen. Als Beispiel nannte de Maizière, dass in der Medienberichterstattung über die Flutgebiete in Ostdeutschland ebenfalls großflächige Bildaufnahmen gemacht würden. Selbst Bund und Länder würden Geodaten erheben und veröffentlichen.

Gesetz zum Geodatenschutz früh

Eine „Lex Google“ hatte de Maizière schon in seiner Grundsatzrede zur Netzpolitik abgelehnt. Stattdessen will er das Datenschutzrecht insgesamt an das Internetzeitalter anpassen. Ursprünglich wollte er eine komplette Novelle des Datenschutzes in dieser Legislaturperiode erreichen. Am Dienstag ließ er aber durchblicken, dass ein Gesetz zum Geodatenschutz doch früher, im Herbst oder Winter, auf den Weg gebracht werden könnte. Im Mittelpunkt solle das Persönlichkeitsrecht stehen, keine Häuser.

Für den 20. September hat de Maizière zudem Branchenvertreter und Fachleute zu einem Spitzengespräch eingeladen. Es soll um die Digitalisierung von Stadt und Land gehen, um Chancen und Risiken privater Geodaten-Dienste. Im Herbst will de Maizière auch Eckpunkte zur Rolle des Staates im Internet vorlegen. Mit Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU), die Google kritisiert hatte, sei er voll einvernehmlich verblieben, sagte de Maizière.

„Irgendwo hört die Fürsorgepflicht auf“

Generell warnte er, dass eine zu strenge Regelung zu Kollateralschäden führen könnte. Eine vorherige Widerspruchsregelung bei jeglicher Abbildung mache etwa die Arbeit der Medien unmöglich. Er frage sich, wie Fernsehsender vom Rosenmontagszug in Köln berichten wollten, wenn sie vorher sämtliche Hausbesitzer um Erlaubnis fragen müssten. Er sehe natürlich den Unterschied zwischen Touristen, die vom Doppeldeckerbus aus Fotos machten und später ins Netz stellten, und einem Unternehmen, das das im großen Stil mache. Trotzdem forderte er mehr Gelassenheit.

Eine generelle Widerspruchslösung geht de Maizière zu weit. Es gebe ein öffentliches Interesse an der Darstellung bestimmter Plätze. Am ehesten vorstellen kann er sich eine Regelung, die eine nachträgliche Unterlassung vorsieht. „Wir Deutschen wollen gerne gucken, uns aber nicht gerne begucken lassen. Wer aber keine Gardinen hat, muss damit rechnen, dass jemand guckt. Das lösen wir nicht mit einem Eingriff des Staates. Irgendwo hört die Fürsorgepflicht auf.“

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Jahrgang 1979, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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