18.05.2010 · Muss sich der Bundesrat mit der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken befassen? Im erbitterten Streit über diese Frage hat sich nun Umweltminister Röttgen abermals zu Wort gemeldet. Er sagte der F.A.Z., eine moderate Verlängerung sei auch ohne Bundesratszustimmung rechtlich vorstellbar.
Von Andreas Mihm, BerlinEine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke ohne Beteiligung des Bundesrates ist nach Einschätzung von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) nur im Falle einer moderaten Verlängerung von wenigen Jahren rechtlich vorstellbar. „Das muss ausgelotet werden“, sagte er F.A.Z. am Dienstag in Berlin. Nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wären die Verlängerungen aber unter Umständen doch ohne den Bundesrat möglich. Röttgen sagte: „Es ist verabredet worden, dass diese Verfassungsrechtsfrage zwischen den Verfassungsressorts, den Bundesministerien des Innern und für Justiz sowie dem Bundeswirtschafts- und Umweltministerium, bis Anfang Juni geklärt wird.“
In der Union gibt es starke Kräfte, die eine Verlängerung für alle oder einige der noch 17 aktiven deutschen Kernkraftwerke auf dann 60 Jahre befürworten. Röttgen will allenfalls 8 Jahre auf dann 40 Jahre Laufzeit zugestehen. Um wie viele Jahre die Kernkraftwerke länger Strom produzieren dürfen, will die Regierung im Herbst entscheiden. Die Frage, ob der Bundesrat damit befasst wird, ist wichtig, weil die Berliner Koalition seit der Wahl von Nordrhein-Westfalen in der Länderkammer keine Mehrheit mehr hat und dort deshalb vermutlich keine Laufzeitverlängerung mehr durchsetzen könnte.
Beim Ausstieg war der Bundesrat nicht notwendig
Zuvor hatte der Koalitionsausschuss von Union und FDP darüber beraten, längere Laufzeiten ohne den Bundesrat zu beschließen. So hatte es Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) am Wochenende angekündigt. Röttgen hatte das relativiert und war dafür vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) indirekt zum Rückritt aufgefordert worden. Röttgen sagte dazu: „Herr Mappus muss lernen, dass Meinungsunterschiede mit Argumenten ausgetragen werden.“ Ihm liege aber „nicht an Schärfe“ in der Debatte.
Röttgen begründete sein Verlangen nach einer genauen verfassungsrechtlichen Prüfung mit den Lasten und Aufgaben, die der Bundesgesetzgeber den Ländern im Wege der Auftragsverwaltung bei einer Verlängerung der Laufzeiten aufbürde. Beim Atomausstieg von Rot-Grün sei die Befassung des Bundesrates nicht notwendig gewesen, weil den Ländern durch das angestrebte Ende der Auftragsverwaltung eine Last genommen worden sei. Auffälligerweise hätten die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen damals, Anfang 2002, beim Ausstieg die Rechtsauffassung vertreten, dass der Ausstieg der Zustimmung des Bundesrates bedürfe. „Jetzt reden wir über eine Verlängerung des Eingriffs und darum ist die Frage, ob das doch der Zustimmung bedarf, nicht fernliegend“, sagte Röttgen.
Er begründet die von ihm befürwortete Beteiligung der Länderkammer, die im Ergebnis wohl überhaupt keine Laufzeitverlängerungen möglich machen würde, auch mit politischen Argumente. Energiepolitik könne künftig nur in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern erfolgreich sein. Das gelte vor allem für den Netzausbau. „Deshalb finde ich den fairen Umgang miteinander wichtig,“ sagte er. Zudem benötige die Energiewirtschaft Rechtssicherheit für ihre Investitionen. Darum müsse jedes verfassungsrechtliche Risiko so weit wie möglich vermieden werden.
Der Merkelismus ist ein Meister aus Deutschland.
norbert doerre (ndoerre)
- 18.05.2010, 23:53 Uhr
Röttgen rudert
Klaus Keller (kkeller)
- 19.05.2010, 00:07 Uhr
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ...
Thorsten Lieb (thlieb)
- 19.05.2010, 00:09 Uhr
Weltweit haben über 100 KKW' inzw. Laufzeiten auf zwischen 50 - 60 bis 60 Jahre
Hans-Ulrich Pietz (Ulrich2310)
- 19.05.2010, 17:26 Uhr
@Klaus Keller Was birgt mehr Gefahren?
Beate Naumann (hhnconsult)
- 19.05.2010, 20:47 Uhr
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