03.02.2010 · Die Absicht der Bundesregierung, die gestohlenen Steuerdaten von 1500 Bürgern mit Schweizer Konten zu erwerben, hat auch anderswo Begehrlichkeiten geweckt. Neben Belgien und der Niederlande interessiert sich auch Österreich für die Daten aus der Schweiz.
Von Michaela Seiser, Joachim Jahn und Michael StabenowDie Absicht der Bundesregierung, die gestohlenen Steuerdaten von 1500 Bürgern mit Schweizer Konten zu erwerben, hat in mehreren anderen EU-Ländern Begehrlichkeiten geweckt. Neben den Steuerbehörden Belgiens und der Niederlande interessiert sich der österreichische Fiskus für die gestohlenen Bankdaten aus der Schweiz. Für die Daten, die nach Schätzungen der deutschen Finanzverwaltung Einnahmen von 100 Millionen Euro ermöglichen könnten, soll der Anbieter 2,5 Millionen Euro verlangen.
Österreichische Steuerbehörden seien immer interessiert an solchen Informationen, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums in Wien. Er äußerte die Einschätzung, dass sie dafür nicht bezahlen müssten. Der Sprecher verwies auf die Bestimmungen der EU-Amtshilferichtlinie. Demnach sind alle Mitgliedstaaten zum Informationsaustausch über Steuerflüchtige verpflichtet. Das war auch bei der Liechtenstein-Affäre vor zwei Jahren der Fall. Damals tauchten Daten von rund 150 Österreichern auf, deren Verfahren zum Teil noch anhängig sind. Dies hat weitere Selbstanzeigen ausgelöst, so dass über die Daten-CD in Österreich rund 200 Steuersünder ausfindig gemacht wurden.
Niederlande hat kürzlich erstmals für Daten gezahlt
In den Niederlanden hatte der Staatssekretär im Finanzministerium, Jan Kees de Jager, bereits am Dienstag sein Interesse an den gestohlenen Daten bekundet. Obwohl auch hier hitzig darüber gestritten wird, ob der Staat gestohlene Daten kaufen könne, scheinen die Würfel inzwischen gefallen zu sein. Das höchste Gericht des Landes hatte geurteilt, dass Steuerbehörden gestohlene Daten nutzen könnten, falls der Staat zuvor nicht zum Diebstahl angestiftet oder ihn erleichtert hat. Das Ministerium wies auf die EU-Bestimmungen zur Amtshilfe hin. Kürzlich hat die niederländische Regierung erstmals für entsprechende Daten gezahlt. Seit vergangenem Jahr sollen mehr als 8000 Bürger mit niederländischem Wohnsitz und ausländischen Bankkonten Beträge in Höhe von 2,2 Milliarden Euro gemeldet haben. In einem jetzt bekanntgewordenen Fall sollen die Behörden einem reuigen Anleger eine nachträgliche Steuerzahlung von 81 Millionen Euro auferlegt haben.
Auch Belgien interessiert sich für die Daten aus der Schweiz. Nach Berichten von Medien soll das Finanzministerium bei den deutschen Behörden bereits angefragt haben, ob sich auf der Liste auch Namen belgischer Anleger befänden.
Strafanzeige gegen Merkel und Schäuble
In Deutschland hat unterdessen ein Rechtsanwalt Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dessen nordrhein-westfälischen Amtskollegen Helmut Linssen (alle CDU) erstattet. In dem Schreiben an die Staatsanwaltschaften Berlin und Wuppertal heißt es, mit dem Plan zum Ankauf der Daten machten sich die Politiker einer Anstiftung oder Beihilfe zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen schuldig. Dies ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. Hinzu kämen die Delikte der Hehlerei, Begünstigung, des Ausspähens von Daten und der Verletzung von Privatgeheimnissen. Der Präsident des CDU-Wirtschaftsrats, Kurt Lauk, hatte bereits eine Festnahme des Anbieters gefordert.
Schäubles Sprecher Michael Offer gab derweil Details über den geplanten Kauf preis. Bei der Liechtenstein-Affäre hätten sich Bund und Länder die Kosten "fifty-fifty" geteilt. "Dies wird voraussichtlich auch hier wieder angewendet werden", sagte er. Unter den betroffenen Bundesländern würden die Kosten anhand des "Königsteiner Schlüssels" aufgeteilt, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammensetzt.
Michaela Seiser Jahrgang 1968, Wirtschaftskorrespondentin für Österreich und Ungarn mit Sitz in Wien.
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Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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