03.12.2003 · Von 2005 an sollen die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer schrittweise von der Steuer freigestellt werden. Im Gegenzug werden die Renten einer Besteuerung zugeführt.
Mit einer Übergangszeit bis 2040 will die Bundesregierung die Besteuerung von Alterseinkünften umstellen. Von 2005 an sollen die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer schrittweise von der Steuer freigestellt werden. Im Gegenzug werden die Renten einer Besteuerung zugeführt.
Mit dem Alterseinkünftegesetz, das das Kabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedete, kommt die Bundesregierung einer Auflage des Bundesverfassungsgerichts nach. Es hatte 2002 entschieden, daß die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten mit dem Gleichheitssatz unvereinbar ist. Finanzminister Hans Eichel (SPD) sagte, beim schrittweisen Übergang zu einer nachgelagerten Besteuerung sei es am wichtigsten, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Schließlich würden bislang Vorsorgeaufwendungen aus versteuertem Einkommen aufgebracht. Die lange Umstellungsphase führt im Bundesetat zu Mindereinnahmen von mindestens 15 Milliarden Euro.
Sachgerechte Besteuerung
Da der Arbeitgeberbeitrag nicht versteuert worden sei, sei es sachgerecht, schon von 2005 an 50 Prozent der Rente der Steuerpflicht zu unterwerfen, sagte Eichel. Nach Berechnungen des Ministeriums wird nur ein Viertel der 14,2 Millionen steuerpflichtigen Rentner von der künftigen Besteuerung erfaßt. Steuerfrei blieben bis zu 1575 Euro Rente im Monat. Von 3,3 Millionen Rentnern, die künftig belastet würden, müßten 2 Millionen schon heute Steuern zahlen. Über der Grenze lägen meist Rentner mit Zusatzeinkünften aus Betriebsrenten, Zinsen, Mieten oder Pachten. Bis 2040 wird die Besteuerung in Schritten (bis 2020 jährlich um 2 Punkte, danach um 1 Punkt jährlich) erhöht. Dann ist die Gleichstellung von Pensionen und Renten erreicht.
Bei den Rentenbeiträgen soll von 2005 an zunächst ein Anteil von 60 Prozent von der Steuer freigestellt werden. Allerdings ist der Arbeitgeberanteil schon heute steuerfrei. Die Freistellung steigt dann bis 2025 jährlich um 2 Punkte auf 100 Prozent. Dann wird der absetzbare Höchstbetrag bei 20 000 Euro liegen. Den Spielraum sollen Arbeitnehmer nutzen, um mehr privat vorzusorgen. Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherung (Sonderausgabenabzug und Steuerfreiheit der Erträge bei längerer Laufzeit) wird für nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Verträge abgeschafft. Ferner soll das Gesetz die Riester-Rente attraktiver machen. Dazu wird das Antragsverfahren für staatliche Zuschüsse vereinfacht. Die Anbieter werden verpflichtet, bei Vertragsabschluß die effektive Gesamtrendite zu nennen. Die Zahl der Zertifizierungskriterien für Riester-Produkte wird von elf auf fünf verringert. Abstand genommen hat die Regierung von Plänen, gleiche Tarife für Männer und Frauen festzuschreiben. Auch eine Hinterbliebenenversorgung muß nun nicht enthalten sein.
Lebensversicherer dagegen
Die Lebensversicherer lehnen den Gesetzentwurf ab. Die vorgeschlagene Besteuerung beschädige das beliebteste Instrument der privaten Altersvorsorge, warnte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für die Branche geht es um viel Geld. Die Versicherten zahlen für Lebensversicherungen in diesem Jahr rund 67 Milliarden Euro Beiträge. Das Neugeschäft dürfte durch die Steuerpläne 2003 zunächst belebt werden, weil sich viele Versicherte das Steuerprivileg sichern wollen. Doch danach entfällt ein wichtigstes Verkaufsargumente der Lebensversicherer. Der Branchenverband kritisierte auch die Pläne zur Vereinfachung der Riester-Rente. Verbesserungen wie dem Dauerzulagenantrag ständen fragwürdige Neuregelungen gegenüber wie die Verpflichtung zur Angabe der Gesamtrendite.
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