11.04.2006 · Die große Koalition prüft Varianten zur Kürzung der Entfernungspauschale, zeigt sich aber entschlossen, den Haushalt wie geplant zu entlasten. Der Bund der Steuerzahler hatte die Kürzungspläne als rechtlich fragwürdig kritisiert.
Die große Koalition prüft Varianten zur geplanten Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer, zeigt sich aber entschlossen, den eingeplanten Konsolidierungsbeitrag zu erzielen. „Wir müssen das im Finanztableau vorgesehene Ergebnis erbringen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, der F.A.Z. Sein Kollege von der SPD, Jörg-Otto Spiller, äußerte sich ebenso: "Es wird darauf ankommen, die fiskalische Größenordung zu erreichen."
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück muß die beschlossenen Pläne zur Kürzung der Pendlerpauschale offenbar wegen rechtlicher Bedenken korrigieren. Sein Sprecher Torsten Albig erklärte, es werde bei einer der Kürzung der Pauschale bleiben, um die Bundeskasse um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Allerdings müsse dieser Schritt „rechtlich und fachlich einwandfrei“ vorgenommen werden. Der Bund der Steuerzahler äußerte sich zufrieden, daß der Minister seine Kritik an der Kürzung aufgegriffen habe. Gleichzeitig warnte er vor neuen Fehlern. Die Union gab zu, daß der bisherige Kürzungsplan der Koalition „nicht optimal“ gewesen sei. Steinbrück will womöglich schon Ende Mai seine milliardenschweren Pläne zur Haushaltskonsolidierung erläutern.
Nach Absprache von Union und SPD sollten vom nächsten Jahr an die Fahrtkosten für die ersten 20 Entfernungskilometer zur Arbeit nicht mehr berücksichtigt werden. Jeder weitere sollte indessen wie bisher das zu versteuernde Einkommen um 30 Cent je Arbeitstag mindern. Entlastend wirken die nachgewiesenen Arbeitsaufwendungen allerdings erst, wenn man damit über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 920 Euro im Jahr kommt. Die Neuregelung der Pendlerpauschale sollte den Bund im nächsten Jahr um 575 Millionen Euro und von 2008 an um 1,15 Milliarden Euro entlasten. Da auch Länder und Gemeinden davon profitierten, ist der Gesamteffekt höher. Alle öffentlichen Haushalte würden damit dauerhaft um 2,5 Milliarden Euro entlastet.
Varianten denkbar
Nach den Worten Bernhardts sind Varianten denkbar, entweder bei der Höhe der Pauschale je Kilometer oder bei den Entfernungen. Beispielsweise könnte man nur die ersten zehn statt die ersten 20 Kilometer ausnehmen und dafür schon bei 40 Kilometern und nicht bei 50 Kilometern Schluß machen. Der CDU-Politiker hält indessen den ursprünglichen Koalitionskompromiß weiterhin für vertretbar, zumal kurze Strecken vom Arbeitnehmerpauschbetrag abgedeckt würden. "Ich stehe noch hinter der Lösung, sehe aber, daß auch bei uns einzelne Veränderungen diskutiert werden." Auch der SPD-Politiker Spiller mahnte, den Zusammenhang mit der Arbeitnehmer-Pauschale nicht aus den Augen zu verlieren. Er forderte zudem, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel weiterhin zu fördern. "Ich lege Wert darauf, daß es dabei bleibt."
Der Bund der Steuerzahler plädierte dafür, die Entfernungspauschale in der aktuellen Höhe beizubehalten. Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien grundsätzlich in angemessener Höhe zum Abzug zuzulassen, da es sich um berufsbedingte Aufwendungen handele. Die Entfernungspauschale stelle somit keine Steuervergünstigung dar, meinte der Steuerzahlerbund. Nach der Neuregelung ist jedoch die enge Bindung an die tatsächlichen Aufwendungen gelockert worden. Seither ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß, mit der Bahn oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommt. Sogar jedes Mitglied einer Fahrgemeinschaft kann die Entfernungspauschale ansetzen.
„Jetzt nicht einen Fehler durch einen anderen ersetzen“
Der Bund der Steuerzahler forderte, die Diskussion über Kürzungen bei der Entfernungspauschale sofort zu beenden. Zwar greife das Bundesfinanzministerium endlich die rechtlichen Bedenken gegen eine Kürzung auf. „Jetzt darf aber nicht ein Fehler durch einen anderen ersetzt werden“, mahnte Verbandspräsident Karl Heinz Däke. Insbesondere die ins Spiel gebrachte Minderung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages wäre ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler. Millionen Steuerzahler würden dann gezwungen, auch kleinste berufliche Aufwendungen mit großem Aufwand einzeln nachzuweisen.
Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Otto Solms, kritisierte, der Koalition fehle jegliche finanzpolitische Strategie. Die Erhöhung der Mehrwert- und der Versicherungssteuer sei noch nicht in trockenen Tüchern, da sickerten weitere Steuererhöhungspläne durch: eine Halbierung des Arbeitnehmerpauschbetrages, die Absenkung des Kilometergeldes, ferner die Abschaffung der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohnungsbauprämie sowie die Besteuerung biogener Kraftstoffe. "Man greift schlicht immer in die Kassen der Bürger."
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