04.05.2006 · Bundesfinanzministerium, Union, Wirtschaftsverbände, Stiftung Marktwirtschaft - sie alle peilen eine Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften von unter 30 Prozent an. Strittig ist, ob auch die Gewerbesteuer reformiert wird.
Von Manfred SchäfersIm Ringen um die schwarz-rote Reform der Unternehmensbesteuerung geht es ausnahmsweise nicht ums Geld, sondern um Grundsätzliches. Denn der Finanzrahmen ist relativ klar umrissen, bis zu 10 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, auch wenn Bundesfinanzminister Peer Steinbrück keine Gelegenheit ausläßt, darauf hinzuweisen, daß er „so nah wie möglich an eine Aufkommensneutralität“ kommen möchte.
Unterderhand ist in seinem Haus indessen von 5 bis 10 Milliarden Euro die Rede, die die Reform kosten könnte. In diesem Sinn soll sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Gesprächen mit Wirtschaftsvertretern geäußert haben. Damit ließe sich die Steuerbelastung der großen Unternehmen etwa um 10 Punkte senken. Das bedeutet für Kapitalgesellschaften eine Gesamtbelastung von unter 30 Prozent - nicht zufällig genau der Wert, der ohnehin im Raum steht: Bundesfinanzministerium, Union, Wirtschaftsverbände, Stiftung Marktwirtschaft, sie alle peilen dies an.
Die deutsche Besonderheit
Warum ein solcher Schritt notwendig ist, zeigt der Blick auf die steuerliche Belastung der Gewinne von Kapitalgesellschaften in Europa: Dort steht Deutschland mittlerweile mit 38,7 Prozent an der Spitze. Dazu trägt vor allem die Körperschaftsteuer bei, deren Satz derzeit 25 Prozent beträgt, worauf allerdings noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben wird. Mit zusammen 26,4 Prozent stünde Deutschland im innereuropäischen Steuerwettbewerb gut da, wäre da nicht die Gewerbesteuer, die als deutsche Besonderheit hinzukommt. Diese Kommunalsteuer steht einer umfassenden Reform im Wege.
Wenn nun Steinbrück im Koalitionsausschuß angeboten hat, die für Anfang 2008 geplante Reform der Unternehmensbesteuerung um ein Jahr vorzuziehen, um auf diese Weise eine verfassungsrechtlich saubere Lösung für die sogenannte Reichensteuer zu schaffen, dann läßt das auf eines schließen: Er hat sich innerlich von der Vorstellung verabschiedet, mit der Reform auch die Kommunalsteuern neu zu regeln. Er hält offenbar die ablehnende Front der Bürgermeister für unüberwindlich.
Es wäre hingegen einfach und schnell möglich, den Körperschaftsteuersatz zu senken. Damit auch Personengesellschaften profitieren, könnten bei ihnen einbehaltene Gewinne niedriger, ausgeschüttete höher besteuert werden. Die Wirtschaftsverbände haben schon vorgeschlagen, dazu ein spezielles Rücklagenkonto einzurichten. Das gilt als eine pragmatische Lösung für die mit diesem Konzept verbundenen Abgrenzungsprobleme.
Verbreiterung der Bemessungsgrundlage
Doch die Union hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben. So begründet sie ihre Ablehnung des Steinbrückschen Vorschlags mit dem Hinweis, man wolle weiterhin eine durchgreifende Unternehmensteuerreform einschließlich der Kommunalsteuern. Dafür brauche man die vorgesehene Zeit. Die Frage, die damit weiterhin im Raum steht, lautet: Wird allein die Körperschaftsteuer gesenkt, also auf 15 oder 16 Prozent, oder wird auch an der kommunalen Wirtschaftssteuer etwas gedreht, entsprechend weniger wäre dann beim Körperschaftsteuersatz möglich.
Aus Steinbrücks Sicht hatte sein Vorschlag zudem den Charme, daß er mit einer zügig verwirklichten Reform auch Aussicht auf schnelle Erträge aus einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gehabt hätte. Denn dies wirkt stets verzögert. Wenn auf diese Weise etwa die Hälfte der Anlaufkosten der Reform wieder hereingekommen wäre, hätte er wieder Spielraum gehabt, um anschließend die Abgeltungssteuer zu verwirklichen. Denn auch eine attraktive Definitivbesteuerung von Zinsen, Dividenden und privater Veräußerungsgewinne wird nicht ohne Ausfälle für den Staat zu haben sein, attraktiv kann sie schließlich nur sein, wenn der Satz unter dem oberen Progressionsbereich der Einkommensteuer liegt.
Einnahmenverluste bis 40 Milliarden Euro?
Noch hält sich Steinbrück nach außen hin bedeckt. „Wasserstandsmeldungen“ lehnt er ab. Angesprochen auf seine Reformpläne, äußert er sich stets ausgeprägt unverbindlich. Zuletzt ist dies im ARD-Morgenmagazin zu bewundern gewesen. So hörte man von ihm: „Richtig ist, wir wollen in den Sätzen runter, aber das bedeutet, daß die Sätze auf eine andere Bemessungsgrundlage greifen als bisher.“
Und damit die Erwartung der Wirtschaft nichts ins Kraut schießt, vergißt er bei solchen Gelegenheiten auch nicht hinzuzufügen: Der Staat könne sich Einnahmenverluste von 30 bis 40 Milliarden Euro nicht leisten, wie dies Gegenstand der Vorschläge des Sachverständigenrates oder auch der Stiftung Marktwirtschaft sei. Klar ist damit eines: Sein Konzept ist weniger ehrgeizig.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.433,90 | −1,17% |
| EUR/USD | 1,2404 | −0,68% |
| Rohöl Brent Crude | 103,35 $ | −3,28% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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