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Steuerpolitik Die letzte Stufe der Steuerreform tritt in Kraft

22.12.2004 ·  Am 1. Januar 2005 sinken die Tarife der Einkommensteuer, doch das heißt noch lange nicht, daß Arbeitnehmer auch netto mehr übrig behalten. Die Tabelle verrät, warum das so ist.

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Am 1. Januar 2005 sinken die Tarife der Einkommensteuer, denn dann tritt die dritte und letzte Stufe der vor vier Jahren beschlossenen Steuerreform in Kraft. Der Eingangssteuersatz liegt dann bei 15 Prozent (derzeit 16 Prozent), der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent (bisher 45 Prozent). Damit können sich viele Arbeitnehmer auf eine kleine Erhöhung ihrer Nettogehälter freuen, wie die Datev - die Software-Genossenschaft der deutschen Steuerberater - ausgerechnet hat.

Zum Teil wird diese Steuersenkung allerdings durch die Erhöhung von Beiträgen zur Sozialversicherung wieder aufgefressen. Bei manchen Beschäftigten und Selbständigen fließt deshalb künftig sogar etwas weniger Geld als bisher auf das Konto. Das betrifft insbesondere Kinderlose, weil sie im kommenden Jahr einen um 0,25 Prozent erhöhten Beitragssatz für die Pflegeversicherung zahlen müssen.

Je nach Kindern und Kirchensteuer

Unseren Tabellen sind die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr je nach Monatsgehalt zu entnehmen. Neben der Zahl etwaiger Kinder und der möglicherweise anfallenden Kirchensteuer ist dabei außerdem der Wohnsitz zu beachten, weil die Beitragsbemessungsgrenzen in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich hoch liegen.

Mehr Einkommen, mehr Ersparnis

So muß ein alleinstehender Arbeitnehmer ohne Kind (Lohnsteuerklasse I; alte Bundesländer; Kirchenmitglied) mit einem Gehalt von 3000 Euro im Monat von Januar an insgesamt 17,27 Euro weniger an die Staatskasse und an die Sozialversicherungen abführen. Bei einem Monatssalär von 5500 Euro liegt die Ersparnis sogar bei 100,97 Euro; das entspricht einem Zuwachs des Nettogehalts von 3,7 Prozent beziehungsweise 1 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 1000 Euro bekäme ein Alleinstehender dagegen 1,69 Euro weniger ausgezahlt, ein Minus von 0,2 Prozent.

Für Verheiratete fällt die Entlastung geringer aus, weil bei Ehepaaren die Steuerlast wegen des Splitting-Verfahrens ohnehin abgemildert ist. So muß im kommenden Jahr ein Ehemann mit 3000 Euro Bruttogehalt (alte Bundesländer; Kirchenmitglied; Lohnsteuerklasse III) künftig sogar 1,43 Euro mehr an die öffentlichen Kassen abführen als bislang. Hat er ein Kind, spart er dagegen 5,70 Euro, bei zwei Kindern aber nur 5,54 Euro.

Der Bundestag hatte die Steuerreform im Juli 2000 verabschiedet. Damals lag der Eingangssteuersatz noch bei 25,9 Prozent und der Höchststeuertarif bei 53 Prozent. Durch die Reform wurde auch der Grundfreibetrag angehoben; er kletterte von 6322 Euro auf 7664 Euro. Die erste Stufe der Reform trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Die zweite Stufe wurde dann - unter Hinweis auf die Flutwasserkatastrophe - auf das Jahr 2004 verschoben. Die rot-grüne Bundesregierung bezeichnet dies als das "größte Steuersenkungsprogramm in der deutschen Nachkriegsgeschichte". Bis zum Jahr 2009 würden die Steuerzahler jährlich um mehr als 59 Milliarden Euro entlastet.

Quelle: jja., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.12.2004, Nr. 299 / Seite 13
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