19.02.2012 · Die Schweizer Banken lebten jahrzehntelang blendend von Steuerflüchtlingen. Künftig soll es angeblich keinen Schutz vor dem Fiskus mehr geben. Der letzte Beweis dafür steht aber noch aus.
Von Jürgen DunschDie Veränderung in der Tonlage ist bezeichnend. Über ihre Auslandskunden sagten Schweizer Bankmanager früher gern, die Versteuerung der Geldanlagen sei allein deren Angelegenheit. Heutzutage erschallt aus Bankermund landauf, landab das Wort „Weißgeldstrategie“. Das Wort ist zur Zauberformel für einen sauberen Finanzplatz geworden, obwohl vage bleibt, ob nur noch versteuerte Einkünfte akzeptiert werden oder ob auch die laufende Versteuerung in der Schweiz zugesichert wird.
Selbst die Regierung in Bern redet ständig von „Weißgeld“, ganz zu schweigen von der Bankenlobby des Landes. Eine Selbstdeklaration der Kunden gegenüber den Banken, dass sie nur versteuertes Geld bringen, macht als neuester Vorschlag die Runde. Nur gesetzestreue Bürger sollen zwischen Basel und Genf noch willkommen sein.
In der Geldwäschebekämpfung erhält die Schweiz schon gute Noten. Dennoch ist die Knute hart, die über dem Finanzplatz geschwungen wird. Geführt wird sie von den EU-Staaten, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und vor allem von den Vereinigten Staaten. Sie alle wollen die Steueroase Schweiz austrocknen. Unbeschadet ihrer eigenen Steuerparadiese kann man dies in gewisser Weise verstehen.
Immerhin gilt die Eidgenossenschaft bis heute als der größte Sammelplatz für ausländische Vermögen. 1,7 Billionen Euro sollen es Ende 2010 gewesen sein, schätzt das Beratungsunternehmen Booz & Company. Nicht alles seien hinterzogene Gelder, aber zumindest bei Deutschen und Briten jeweils gut 60 Prozent. Auch für Boston Consulting ist die Eidgenossenschaft das größte Offshore-Zentrum, gefolgt von den Kanalinseln, Großbritannien und den Vereinigten Staaten.
Die Schweizer Banken lebten jahrzehntelang blendend von den Steuerflüchtlingen. Die international unübliche Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, bei der dem Ausland auch im Verdachtsfall keine Amtshilfe gewährt wurde, das Angebot von Anleihen, auf die keine schweizerische Quellensteuer anfiel, sowie die Existenz von Nummernkonten mit erhöhtem Schutz lockten die Vermögenden, aber auch kleine Gewerbetreibende und Handwerker in Scharen.
Das Bankgeheimnis machte die Banken „fett, aber impotent“, wetterte Hans J. Bär, Bankier im Ruhestand 2004. Eines ist klar: Die Häuser verkannten den Wind des Wandels in der Vermögensverwaltung. Schon vor der Finanzkrise galt Steuerhinterziehung nicht mehr als Kavaliersdelikt. 2008 brachte endgültig die Wende. Der Überzeugung, die „Reichen“ dürften sich nicht mehr so einfach wie bisher davonstehlen, wenn in den Staatshaushalten riesige Löcher klaffen, widersprach niemand mehr.
Für die Schweiz kam der große Einschnitt im März 2009. In einem fintenreichen Spiel der OECD, welche das Land auf eine schwarze Liste von Steueroasen setzte, gab Finanzminister Hans-Rudolf Merz klein bei. Er, der kurz zuvor gesagt hatte, „an unserem Bankgeheimnis werdet Ihr Euch die Zähne ausbeißen“, akzeptierte die OECD-Vorgabe einer Amtshilfe auch in Fällen mutmaßlicher Steuerhinterziehung und nicht nur bei planvollem Steuerbetrug. Kurz zuvor hatte die Großbank UBS den amerikanischen Justizbehörden schon eine Steilvorlage geliefert.
Über den Informanten Bradley Birkenfeld hatten sie ihren lange bestehenden Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung erhärtet gefunden. Sie begannen ein Powerplay gegen die Bank, das zur Existenzbedrohung werden konnte. In einer Hauruck-Aktion und unter Umgehung der bestehenden Gesetze musste die UBS im Februar 2009 auf Anweisung der Schweizer Finanzaufsicht 250 Kundendaten ausliefern. Zugleich zahlte die Bank 780 Millionen Dollar, um weitere Ermittlungen zu beenden. Danach einigten sich die Schweiz und die Vereinigten Staaten auch auf staatlicher Ebene: In einem Staatsvertrag vom August wurde die UBS verpflichtet, weitere 4450 Kundendaten nach Amerika zu schicken.
Schon zuvor waren die Vereinigten Staaten in Sachen Bankgeheimnis immer wieder vorgeprescht. Bis in die jüngste Gegenwart errangen sie allerdings nur Etappensiege. Die Schweizer waren beweglich und auch trickreich genug, um das aus ihrer Sicht Schlimmste zu verhindern. Ihr wichtigstes Instrument war jener Artikel 47 im Bankengesetz, der die Preisgabe von Kundendaten mit Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe bedroht. Entstanden 1935, bildete das „Bankkundengeheimnis“ (wie die Schweizer sagen) eine Antwort auf die Schnüffeloperationen nach Fluchtgeld durch französische und deutsche Fahnder im Sog der Weltwirtschaftskrise. Zugleich war es ein Zugeständnis an die Banken, als nach der Rettungsaktion für die Schweizerische Volksbank 1933 eine staatliche Bankenaufsicht installiert wurde. Bald schon profitierten Juden und andere Verfolgte des Nazi-Regimes vom Bankgeheimnis des neutralen Landes.
Die offizielle Schweiz schaffte es, auf diese Weise einen moralischen Schutzwall um ihr Bankengesetz zu ziehen. Aber die Amerikaner waren misstrauisch, weil sie viele Anzeichen für eine Kollaboration des Landes mit Hitlers Schergen sahen. 1946 zwangen die Siegermächte die Schweiz zur Zahlung von 250 Millionen Franken für das Horten von „Raubgold“ der Nazis und von deutschen Guthaben. Mitte der neunziger Jahre folgte die Holocaust-Debatte. Am Ende eines zähen Kampfes obsiegten die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung: 1998 flossen 1,25 Milliarden Dollar als Entschädigung für die Einbehaltung „nachrichtenloser Vermögen“ in der Schweiz.
Im Kampf um eine generelle Aufweichung des Bankgeheimnisses in der Schweiz gelang es den Vereinigten Staaten als Ersten, die Amtshilfe bei Steuerbetrug auf „Steuerbetrug und dergleichen“ (fraud and the like) auszuweiten. Jetzt zielen sie in einem weiteren wichtigen Schritt auf „Gruppenanfragen“ ohne Namensnennung, sondern nur aufgrund gemeinsamer Tatverdachtsmerkmale. Material haben sie genügend, dies nicht zuletzt aufgrund bisheriger Enttarnungen, Aussagen auf Verdacht inhaftierter Banker und mehrerer Steueramnestien, bei denen mehr als 20.000 Amerikaner Schweizer Konten deklariert haben sollen. Auch Deutschland schwimmt kräftig mit. Die hochnäsige Drohung des früheren Finanzministers Peer Steinbrück mit der „Kavallerie“ stößt den Eidgenossen bis heute bitter auf. Richtig in Fahrt kamen die bundesdeutschen Bemühungen nach dem Fall des früheren Post-Chefs Klaus Zumwinkel im Februar 2008 in Liechtenstein. Der dort verübte Datenklau des Heinrich Kieber bei der LGT Treuhand wurde zum Vorbild für weitere illegale Datenkäufe über deutsche Kunden in der Schweiz.
Der Kampf um die neue Schweizer Bankentransparenz läuft derzeit auf drei Schienen. Seit dem denkwürdigen März 2009 hat die Eidgenossenschaft mit bislang rund 30 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt, in denen das Prinzip der Amtshilfe auf Antrag auch beim Verdacht von Steuerhinterziehung verankert ist. Mit Großbritannien und Deutschland bestehen zwei - noch nicht ratifizierte - Abkommen.
Neben der Selbstanzeige haben ihre Steuersünder die Möglichkeit, eine detailliert geregelte Ablösesumme für die letzten zehn Jahre zu zahlen. Zugleich werden sie für die Zukunft für alle Kapitalerträge entsprechend den Gesetzen in beiden Ländern veranlagt. Dafür dürfen sie anonym bleiben. Das entspricht ungefähr dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU, das die Schweiz 2004 ausgehandelt hatte.
Die Vereinigten Staaten zielen hingegen auf Namen und Daten. Sie haben Untersuchungen gegen elf Schweizer Banken wegen des Verdachts der Unterstützung von amerikanischen Steuerflüchtlingen eingeleitet, darunter als größte die Credit Suisse. Zunächst wurden Kundenberater dieser Institute ins Visier genommen. In Deutschland hatte sich die Bank Julius Bär im April 2011 von ähnlichen Nachforschungen freigekauft - für ebenfalls 50 Millionen Euro wie ein Jahr zuvor die fürsteneigene LGT Group in Liechtenstein. Lange gab sich die Schweiz der Illusion hin, das Justizministerium in Washington beließe es bei Individualklagen, solange die Verhandlungen über eine „Globallösung“ laufen. Umso größer war der Schock, als Ende Januar die Bank Wegelin unter Anklage gestellt wurde. Um nicht die ganze Bank in Gefahr zu bringen, verkauften die Teilhaber den größten Teil an die Raiffeisen-Gruppe.
Nach Ansicht des britischen Fachmannes Nicholas Shaxson, Autor des Buches „Schatzinseln“ über Steueroasen, „mäandern ungefähr zehn Billionen Dollar an unversteuertem Offshore-Vermögen Privater um den Globus“. Als Zentren nennt er neben der Schweiz als leichtestem Angriffsziel der Gegner noch Amerika, Großbritannien einschließlich der Kanalinseln und Luxemburg. Laufend entstünden Steueroasen. Die Schweiz will davon angeblich nichts mehr wissen. Bankenverbandspräsident Patrick Odier begründet das Festhalten am Bankgeheimnis so: „Es ist im Interesse der schweizerischen Wirtschaft, dass es in der Welt einen sicheren Hafen gibt, auch für Kapital, das vor religiösen Konflikten oder politischen Wirren Schutz sucht. Aber es darf nicht sein, dass Kunden nur aus steuerlichen Gründen zu uns kommen.“ Steuerflüchtlinge könnten nicht mehr mit Schutz rechnen.
Der letzte Beweis, dass die Banken diesem Anspruch gerecht werden, steht noch aus. Gerne verweisen vor allem die Häuser in Genf darauf, dass die Staaten ihrer vorwiegend nahöstlichen Kunden sowieso keine Steuern kennen. Aber was mit den Vermögen aus Russland oder aus Nordafrika ist, weiß niemand. Der Druck wird bleiben. Die EU will den automatischen Informationsaustausch, auch in der OECD gibt es viel Sympathie dafür. Eine Schlüsselrolle nehmen die Vereinigten Staaten ein. Wenn sie selbst die Informationen anbieten, die sie von anderen fordern, bricht über die Steueroasen endgültig die Eiszeit herein.
EU-Steuerabkommen, automatischer allgemeiner Informationsaustausch,
Jean-Claude Juncker
Markus Vogel (dmwv)
- 20.02.2012, 06:14 Uhr
machtige Feinde
Daniel Grün (danielgruen)
- 20.02.2012, 00:57 Uhr
Dass auch dies einmal gesagt ist...
Beat Leutwyler (beat126)
- 19.02.2012, 21:49 Uhr
Jürgen Dunsch Jahrgang 1948, Korrespondent für Politik und Wirtschaft in der Schweiz.
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