16.11.2005 · Einigen Arbeitnehmern bleibt künftig tatsächlich mehr Geld: Sie zahlen zwar eine höhere Mehrwertsteuer, aber weniger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Selbständige, Beamte, Rentner und Studenten dagegen zahlen drauf. Die Gesamtbelastung steigt.
Die Arbeitgeber haben die Gewerkschaften vor höheren Lohnforderungen zum Ausgleich der Mehrwertsteueranhebung von 16 auf 19 Prozent gewarnt. „Die geplante Mehrwertsteuererhöhung hat in der Tarifrunde 2006 nichts zu suchen“, sagte der Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser am Dienstag in Berlin. „Der Versuch, steuerliche Maßnahmen durch Tarifpolitik zu kompensieren, führt uns in einen Teufelskreis.“ Die Toleranz der Unternehmen für zusätzliche Forderungen sei gering, warnte Kannegiesser. Eine weitere Erosion der Wertschöpfung in Deutschland müsse verhindert werden.
Da der geltende Tarifvertrag schon Ende Februar 2006 auslaufe, die Mehrwertsteuer aber erst zum 1. Januar 2007 erhöht werden solle, gälten in den ersten zehn Monaten des neuen Tarifvertrags ohnehin die alten Mehrwertsteuersätze. Im übrigen werde die Belastung durch die höhere Mehrwertsteuer in allen typischen Arbeitnehmergruppen der Metall- und Elektroindustrie durch die Entlastung in der Arbeitslosenversicherung mehr als ausgeglichen - selbst wenn man die geplante Anhebung der Beiträge zur Rentenversicherung einrechne.
Mehr Geld im Portemonnaie - für einige
Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, auf die sich Gesamtmetall stützt, wird ein verheirateter Arbeiter mit einem Kind und einem Jahreseinkommen von 29.000 Euro unter dem Strich um 49 Euro im Monat entlastet; einer Ersparnis in der Arbeitslosenversicherung von 290 Euro stehen höhere Rentenbeiträge von 44 Euro und höhere Mehrwertsteuerzahlungen von 197 Euro gegenüber. Für eine unverheiratete Sekretärin mit 32.500 Euro Jahreseinkommen ergibt sich im Saldo eine monatliche Entlastung von 126 Euro, für einen verheirateten Angestellten mit zwei Kindern und 60.000 Euro Jahreseinkommen sogar von 144 Euro.
Daß für viele Arbeitnehmer mehr Geld im Portemonnaie verbleibt, hängt damit zusammen, daß die Entlastung am Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) ansetzt, die Mehrwertsteuerbelastung aber nur einen Teil des Nettoeinkommens betrifft. Nicht betroffen sind jene Teile des Einkommens, die gespart werden, an (mehrwertsteuerfreier) Miete gezahlt oder für Lebensmittel, Zeitungen, Bücher, Nahverkehrstickets, Blumensträuße und Tierfutter ausgegeben werden, die auch künftig mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent belegt werden.
Gesamtbelastung steigt deutlich
Die Mehrwertsteuererhöhung trifft indes alle Selbständigen, Beamten, Rentner, Schüler und Studenten ohne Kompensation: Da sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, profitieren sie auch von einer Senkung nicht.
Das pauschale Plus im Portemonnaie der abhängig Beschäftigten kann sich freilich leicht in ein Minus verwandeln, wenn man die Kürzung oder Streichung verschiedener Steuervergünstigungen berücksichtigt - beispielsweise des Sparer-Freibetrags, der Pendlerpauschale oder der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers und der Steuerberatungskosten. „Nach den Plänen der Koalition wird die Gesamtbelastung für die allermeisten Bürger deutlich steigen. Das steht in krassem Gegensatz zu den Versprechen im Wahlkampf. Dort wurde zugesichert, daß Steuererhöhungen nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet werden sollten. Die Politiker dürfen sich jetzt nicht wundern, wenn sie massiv an Vertrauen einbüßen“, rügt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke.
Vielschichtiger Wegfall
Die zusätzlichen Belastungen hängen allerdings stark vom Einzelfall ab und können daher nicht mehr so pauschal vorhergesagt werden wie der Effekt der Mehrwertsteueranhebung. In einer Modellrechnung kommt der Steuerzahlerbund für einen ledigen Arbeitnehmer mit 32.000 Euro Jahreseinkommen und 1.000 Euro Zinseinkünften auf eine zusätzliche Steuerbelastung von 681 Euro - die Mehrwertsteuererhöhung nicht einmal eingerechnet. Im Modellfall wird angenommen, daß der Arbeitnehmer sein Arbeitszimmer (bisher 1250 Euro Abzug vom zu versteuernden Einkommen) nicht mehr absetzen kann, ebensowenig wie den Weg zur Arbeit (bisher 990 Euro Abzug für 15 Kilometer Fahrt an 220 Arbeitstagen im Jahr) oder die Kosten des Steuerberaters (bisher 200 Euro Abzug). Den 681 Euro mehr Steuern steht bei den Sozialabgaben nach Rechnung des Steuerzahlerbundes nur eine Entlastung von 256 Euro gegenüber.
Im Fall eines verheirateten Alleinverdieners mit 48.000 Euro Jahreseinkommen und 2.000 Euro Zinseinkünften summiert sich der Abbau der Steuervergünstigungen sogar auf 840 Euro. Auch bei ihm werden der Verlust der Anrechnung des Arbeitszimmers (bisher 1.250 Euro) sowie der Steuerberaterkosten (bisher 200 Euro) angenommen. Außerdem wird in dieser Modellrechnung die Anrechnung der Fahrtkosten (40 Kilometer Fahrt an 220 Arbeitstagen im Jahr) von 2.640 auf 1.320 Euro halbiert. Der steuerlichen Mehrbelastung beim verheirateten Alleinverdiener von 840 Euro steht eine Entlastung bei den Sozialabgaben von 384 Euro gegenüber.
Kritik an Streichung
Am meisten kritisiert Däke die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Damit würde Millionen von Steuerzahlern der steuerliche Abzug von Kosten für die Fahrten zur Arbeit versagt. Dafür gebe es keinen plausiblen Grund. Die Reduzierung der Pauschale könne nicht hingenommen werden.
Auch würden die wirtschaftlichen Risiken der Steuererhöhungen völlig aus den Augen gelassen. Der konjunkturelle Aufschwung werde schwer in Mitleidenschaft gezogen. „Bei einer so hohen Steuerbelastung werden es sich vor allem auch ausländische Investoren gut überlegen, ob sie in Deutschland noch Arbeitsplätze schaffen sollen“, warnt Däke.
Dem Abgrund weiter entgegen
Kurt Zuleger (kuz31)
- 20.11.2005, 03:02 Uhr
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