28.06.2005 · Die SPD plant einen neuen Spitzensteuersatz. Das tut zwar nur wenigen weh, bringt dem Staat aber auch kaum Einnahmen. Außerdem würde der Standort weiter an Attraktivität einbüßen. Hintergrund zur Steuerdebatte.
Von Manfred Schäfers, BerlinFür Spitzenverdiener soll nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten eine neue Stufe in den Einkommensteuertarif eingeführt werden. Wer als Lediger mehr als 250.000 Euro und als Verheirateter mehr als 500.000 Euro im Jahr verdient, soll in der Spitze mit 45 Prozent belastet werden. Das träfe etwa 40.000 Bundesbürger.
Nach der Grundtabelle versteuerten zuletzt rund 11.600 Steuerpflichtige Einkommen zwischen knapp 250.000 und 500.000 Euro und 7.600 Bürger mehr als gut 500.000 Euro. Sie überwiesen zusammen etwa 8 Milliarden Euro an die Staatskasse. Nach der Splittingtabelle, die für Ehepaare gilt, versteuerten 11.600 Steuerpflichtige zwischen knapp 500.000 Euro und gut eine Million Euro. Sie zahlten zusammen rund 4,5 Milliarden Euro Einkommensteuer. Mehr erwirtschafteten knapp 8.800 Ehepaare, die insgesamt 10,9 Milliarden Euro Einkommensteuern zahlten.
Zusätzliche Einnahmen hielten sich in Grenzen
Spitzenverdiener sind somit eine Minderheit. Sie zu schröpfen, ist durchaus populär, wie aktuelle Umfragen zeigen. Die wenigsten gehören dieser beneideten Gruppe an. Nur 0,2 Prozent der Ledigen und der Ehepaare fallen nach der Definition der SPD in diese Kategorie. Daher läßt sich in diesem Fall gut im Wahlprogramm mit einer Steuererhöhung werben. Die Mehreinnahmen aus dem neuen Einkommensteuer-Spitzensatz will die SPD für Bildung und Forschung nutzen. Eine unmittelbare Zuordnung von einer Steuer oder gar einer Steuerstufe zu bestimmten Ausgaben kennt das Steuerrecht allerdings nicht; grundsätzlich haben alle Steuereinnahmen alle Ausgaben abzudecken.
Das erwartete Aufkommen aus der neuen Steuerstufe hält sich sehr in Grenzen. Wie aus SPD-Kreisen zu erfahren war, wird intern mit 1,2 Milliarden Euro gerechnet, die sich der Bund zudem noch mit den Ländern und Kommunen teilen müßte. Nicht einmal die Hälfte bliebe bei ihm. Bezieht man das auf das Steueraufkommen des Bundes, landet man im Promillebereich. Das läßt vermuten, daß es bei der angekündigten Mehrbelastung vor allem um Symbolik geht.
„Leistungsfreundliche Senkung der Grenzbelastung“
Die Sozialdemokraten nehmen dafür nicht nur in Kauf, ihre eigene Steuerpolitik der vergangenen Jahre zu diskreditieren; sie vernachlässigen auch die wirtschaftlichen Folgen. Bisher warb das Bundesfinanzministerium für die vergangenen Tarifkorrekturen unter der Überschrift: „Leistungsfreundliche Senkung der Grenzbelastung sowohl für untere und mittlere Einkommen als auch im Spitzenbereich“. Mit der Senkung des Spitzensteuersatzes auf 42 Prozent sei Deutschland für internationale Führungskräfte attraktiv.
Doch wie reagieren die Betroffenen auf eine abermalige Erhöhung? Arbeiten sie dann künftig weniger? Nutzen sie stärker die bestehenden Steuerschlupflöcher? Ziehen sie gar ins Ausland? Vom Verhalten der Betroffenen und von den Ausweichmöglichkeiten hängt es im Falle des Falles ab, ob sich die von der SPD erhofften Mehreinnahmen wirklich einstellen.
International im Mittelfeld
Im internationalen Vergleich liegt Deutschland nach den früheren Tarifsenkungen im Mittelfeld. Die Steuerlast ist bis zu einem Einkommen von 7.664 Euro Null, beginnt dann mit 15 Prozent und erhöht sich mit steigendem Verdienst. Die Tarifkurve zeigt die Belastung des jeweils letzten, zusätzlich verdienten Euro.
Seit Jahresbeginn endet der Anstieg bei 42 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Alle Einkommensbestandteile von Ledigen, die über 52.152 Euro hinausgehen (Verheiratete: 104.304 Euro), werden derzeit mit 44,3 Prozent belastet. Weil der erste Teil der Einkünfte geringer besteuert wird, liegt die Durchschnittsbelastung stets unter der Grenzbelastung und nähert sich dieser nur bei sehr hohen Einkommen langsam an.
Slowakei: 19 Prozent Spitzensteuersatz
Im westlichen Europa reicht der Einkommensteuer-Spitzensatz von Zentralstaat und niederen Gebietskörperschaften zusammen von etwa 40 Prozent (Großbritannien, Luxemburg und in der Schweiz in Zürich) über 50 Prozent (Österreich) bis etwa 56 Prozent (Frankreich, Schweden). Im Extremfall sind es sogar bis zu 59 Prozent (Dänemark). Nach einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums vom Jahresbeginn liegen die Spitzensteuersätze in einigen der neuen EU-Staaten erheblich darunter: die Inseln Zypern und Malta (30 und 35 Prozent), die baltischen Länder (25 bis 33 Prozent) und vor allem die Slowakei (19 Prozent).
In den Vereinigten Staaten ist die Spitzenbelastung von Staat zu Staat und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Stadt New York addiert sich die Spitzenbelastung auf knapp 43 Prozent; anders als in Deutschland aber greift der Spitzensteuersatz erst von Einkommen von einer halben Million Dollar (rund 400.000 Euro) an. In den europäischen Ländern beginnt die Spitzenbelastung früher, vielfach bei rund 50.000 Euro wie in Deutschland. Zuweilen liegt die Grenze aber schon bei 30.000 oder erst bei 70.000 Euro.
Die meisten Firmen zahlen Einkommenssteuer
Anders als in den anderen Ländern zahlen in Deutschland nicht nur die privaten Haushalte Einkommensteuer, sondern auch die meisten Unternehmen. Nur Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) zahlen bisher Körperschaftsteuer. Für vier von fünf Unternehmen ist die Einkommensteuer relevant. Wenn sie ordentliche Gewinne einfahren, schmälert ein hoher Spitzensteuersatz ihre Investitionsmöglichkeiten.
Nun wollen die Sozialdemokraten auch, daß Personengesellschaften künftig wie Körperschaften besteuert werden, die bisher vom ersten Euro Gewinn an 25 Prozent Körperschaftsteuer zahlen. Dieses Ziel verfolgt auch die Union. Einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zahlt jedoch eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH momentan knapp 39 Prozent Steuern auf ihren Gewinn, der im Unternehmen bleibt. Das ist mehr, als Personengesellschaften bisher zahlen, aber auch mehr, als Unternehmen in jedem anderen Land Europas zahlen. Hinzu kommt, daß die Anteilseigner in Deutschland ausgeschüttete Gewinne zur Hälfte nochmals versteuern müssen. In der Spitze werden die Unternehmensgewinne mit rund 52 Prozent besteuert, während die Belastung der Personengesellschaften nur etwa 45 Prozent erreichen kann. Bei geringen Gewinnen führen Personengesellschaften deutlich weniger ab.
Auch Personengesellschaften würden profitieren
Um den Standort Deutschland trotz des neuen Spitzensteuersatzes wettbewerbsfähig zu halten, wollen die Sozialdemokraten den Unternehmensteuersatz weiterhin auf 19 Prozent senken, wie es auf dem Job-Gipfel („Job-Gipfel“ im Kanzleramt) versprochen war, aber im Streit über die Finanzierung gescheitert ist. Dann läge die Gesamtbelastung einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei 33 Prozent.
Davon würden dann auch die Personengesellschaften profitieren. Doch müßten die Eigentümer die Ausschüttungen nochmals zur Hälfte oder sogar noch mehr versteuern - bei hohen Summen zum Spitzensteuersatz. Das wären 47,48 Prozent einschließlich Solidaritätszuschlag.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.368,84 | −1,82% |
| Dow Jones | 12.430,60 | −1,19% |
| EUR/USD | 1,2404 | −0,68% |
| Rohöl Brent Crude | 103,35 $ | −3,28% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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